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Frankreich – Schulung und Simulation für Feuerwaffen und Munition – Etude, Développement, Expérimentation et mise à disposition de systèmes d’Aguerrissement Tactique Hybride en Environnement Numérique Augmenté (ATHENA)

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats de l’ArmementFrankreichVeröffentlicht am 13. Apr. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Der Innovationspartnerschaft (PI) wird in Form mehrerer Rahmenverträge umgesetzt, die die zwei unten beschriebenen Phasen abdecken. Für den Start der Innovationspartnerschaft wird die Verwaltung die Rahmenverträge nach einer Ausschreibung mit vorheriger Bekanntmachung und Verhandlung abschließen. Die Verwaltung wird mit jedem der ausgewählten Partner einen identischen Rahmenvertrag abschließen, der gegebenenfalls beide Phasen abdeckt. Jede der Phasen wird Gegenstand eines Folgemarktes pro ausgewähltem Partner sein. Die Ausführungsmodalitäten dieser Partnerschaft sowie die der Folgemarkte werden durch den Rahmenvertrag festgelegt. Die Modalitäten zur Auswahl der Teilnehmer werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Nach Abschluss der Ausschreibung werden maximal drei Partner für die Durchführung der Innovationspartnerschaft und den Eintritt in Phase 1 ausgewählt. Die ausgewählten Angebote werden die wirtschaftlich vorteilhaftesten sein, basierend auf den im Ausschreibungsreglement genannten Kriterien, das den zugelassenen Bietern zugesendet wird. Phase 1 – Folgemarkt 1 (MS1): Studie, Entwicklung, Herstellung und Bewertung eines Prototyps. Phase 1 beginnt mit der Vergabe eines Folgemarktes, der die Ausführungsmodalitäten der Studie, der Entwicklung, der Herstellung und der Bewertung eines Prototyps sowie die Annahmebedingungen für den Eintritt in Phase 2 festlegt. Im Rahmen von Phase 1 werden die von jedem der Partner vorgeschlagenen Lösungen nach der Studie und der Herstellung der Prototypen von der Verwaltung getestet. Nach Abschluss dieser Tests wird die Verwaltung die von den Partnern vorgeschlagenen Lösungen sowie die technischen und finanziellen Angebote für Phase 2 bewerten und eine Rangliste gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Auswahlmodalitäten für den Eintritt in Phase 2 erstellen. Phase 2 – Folgemarkt (MS2): Herstellung, Bereitstellung, Instandhaltung und zugehörige Dienstleistungen der Systeme ATHENA. Nach der Auswahl am Ende von MS1 wird ein einziger Partner für die Durchführung von Phase 2 ausgewählt, mit dem die Verwaltung den Folgemarkt für den Eintritt in Phase 2 abschließen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist und Uhrzeit für die Abgabe der Angebote für diese Ausschreibung der 29/05/2026 um 15:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 aufgeführten sind im UTC-Format. Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. Der in Abschnitt 5.1.5 angegebene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne Verpflichtung des Staates. Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag mit Folgemarkten. Der in Abschnitt 5.1.5 angegebene Höchstbetrag ist netto. Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern nicht gestattet, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig agieren: 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert und neue Konsortien zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ersten Angebote gebildet werden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das in der Angebotsphase vorgestellt wird, in der Bewerbungsphase zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, mindestens als zugelassener Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Unterzeichnung der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss der Bewerber alle Dokumente vorlegen, die die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweisen. Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe ''Modalitäten der Übermittlung der Angebote in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftensformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftentypen zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt. Gemäß Artikel R 2342-7 des Vergaberechts ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet. Das Verfahren bleibt für Subunternehmer (Subunternehmer oder Subunternehmer, die nicht den Charakter eines Subunternehmers haben) aus Drittländern geöffnet.

CPV-Codes

Schulung und Simulation für Feuerwaffen und Munition

Unterlagen & Angebotsabgabe

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