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Polen – Lehrmittel – Zintegrowany rozwój szkolnictwa branżowego w powiecie raciborskim w kierunku regionalnych inteligentnych specjalizacji - dostawa i montaż wyposażenia pracowni CKZiU Nr 1 w Raciborzu.

Powiat RaciborskiPolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 41 Tage

Beschreibung

4.1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Montage der Ausrüstung der Berufsausbildungslabore für das Projekt - Integrierte Entwicklung des Berufsschulwesens im Landkreis Raciborski in Richtung regionale intelligente Spezialisierungen - Lieferung und Montage der Ausrüstung des CKZiU Nr 1 in Raciborz. 4.2. Der Auftraggeber gestattet gemäß Art. 91 Abs. 1 der Pzp die Einreichung von Teilangeboten mit einer Aufteilung in 8 Teile, wie unten angegeben: 1) Teil 1 des Auftrags - Computerausrüstung, bestehend aus:  34 Computer mit Software für Schüler;  1 Computer mit Software für Lehrer;  35 Monitore;  35 Computersets. 2) Teil 2 des Auftrags – Gogle VR mit Controllern, bestehend aus:  12 VR-Gogglesets mit Controllern. 3) Teil 3 des Auftrags – Interaktive Monitore, bestehend aus:  1 interaktiver Monitor mit einer Bildschirmdiagonale von min. 98”;  1 interaktiver Monitor mit einer Bildschirmdiagonale von min. 65”. 4) Teil 4 des Auftrags – Druck- und Scan-Geräte, bestehend aus:  2 Multifunktionsgeräte. 5) Teil 5 des Auftrags – Beamer/Projektor 6) Teil 6 des Auftrags – 3D-Drucker 7) Teil 7 des Auftrags – Möbel für Speziallabore, bestehend aus:  24 Schülertische;  24 Schülerstühle;  1 Lehrerbüro;  1 Drehstuhl für den Lehrer;  8 Laborarbeitsplätze;  8 Laborhocker;  2 Metallschränke;  1 Schrank für den 3D-Drucker. 8) Teil 8 des Auftrags – Mikroskope, Bakterienkolonienzähler, Präparatsets, bestehend aus:  8 Labor-Mikroskope;  1 Mikroskop mit Kamera;  4 Bakterienkolonienzähler;  8 mikrobiologische Präparatsets. 4.3. Der Gegenstand des Auftrags umfasst für alle Teile des Auftrags 1) Der Auftrag umfasst die Lieferung der Ausrüstung, Software, Lizenzen, Rechte und anderer Elemente, in den in der SWZ, dem Vertrag, den Vertragsanhängen sowie dem Angebot festgelegten Terminen, Mengen und Spezifikationen, an den vom Auftraggeber angegebenen Ort, sowie – je nach Art der Ausrüstung – deren Entpackung, Aufstellung, Montage, Installation, Konfiguration, Testlauf sowie die Durchführung einer Schulung für die Mitarbeiter des Auftraggebers im Bereich der grundlegenden Bedienung. 2) Die gelieferte Ausrüstung muss fabrikneu, funktionsfähig, unbenutzt, nicht auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt, unbeschädigt, nicht regeneriert, nicht aus dem Wiederverkauf stammend, frei von physischen und rechtlichen Mängeln sowie nicht mit Rechten Dritter belastet sein. Die Ausrüstung muss sicher, vollständig und ohne zusätzliche Einkäufe durch den Auftraggeber einsatzbereit sein, es sei denn, die OPZ sieht ausdrücklich etwas anderes vor. 3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Verpackung und der Transport die Ausrüstung vor Beschädigung, Qualitätsminderung oder Verlust der Gebrauchseigenschaften schützen. Das Risiko der Beschädigung des Auftragsgegenstands bis zur Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls trägt der Auftragnehmer. 4) Die Ausrüstung wird gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere im Bereich der Sicherheitszeichen, CE-Kennzeichnung und anderer für die jeweilige Produktart erforderlicher Kennzeichnungen gekennzeichnet, sofern diese anwendbar sind. 5) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber die Bedienungsanleitungen, die Benutzerdokumentation, die Garantie- und Service-Dokumentation in polnischer Sprache, und wenn der Hersteller die Anleitungen in elektronischer Form bereitstellt, gibt er die Internetadressen an, von denen sie heruntergeladen werden können. 6) Für die Software verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber eine Lizenz zu erteilen oder dem Auftraggeber die Lizenzrechte gemäß den Lizenzierungsgrundsätzen des Herstellers in einem Umfang zu übertragen, der die rechtmäßige Nutzung der Software für den erforderlichen Zeitraum, die erforderliche Anzahl von Arbeitsplätzen oder die erforderliche Anzahl von Benutzern ermöglicht. 7) Die gelieferte Ausrüstung sollte, soweit dies aus ihrer Natur und ihrem Zweck folgt, die Anforderungen an die Zugänglichkeit für Personen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Art. 100 Abs. 1 der Pzp erfüllen. 8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Schäden, die durch den Auftragnehmer oder die von ihm eingesetzten Personen bei der Ausführung des Auftrags während der Lieferung, Montage, Installation oder Konfiguration entstanden sind, auf eigene Kosten zu beseitigen. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, der Umfang, Art und Größe der Lieferungen, die Garantie- und Servicebedingungen, die technischen Parameter sind im Anhang Nr. 1 (Teile 1-8) zu diesem Antrag sowie im Vertragsentwurf - Anhang Nr. 2 zu diesem Antrag festgelegt.

CPV-Codes

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