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Bulgarien – Inspektion von Straßen – „Провеждане на одити за пътна безопасност на обекти от републиканската пътна мрежа на съответните етапи от инвестиционния процес“

АГЕНЦИЯ "ПЪТНА ИНФРАСТРУКТУРА"BulgarienVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 33 Tage

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ist „Durchführung von Audits zur Verkehrssicherheit an Objekten des nationalen Straßennetzes in den entsprechenden Phasen des Investitionsprozesses“. Das Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenabkommens mit den ersten 5 (fünf) eingestuften Teilnehmern, respektive 5 (fünf) potenziellen Auftragnehmern, oder weniger, abhängig von den eingereichten Angeboten und den zur Einstufung zugelassenen Teilnehmern, für einen Zeitraum von 36 (sechsunddreißig) Monaten oder bis zur Erschöpfung der finanziellen Ressourcen, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt. Nach Abschluss des Verfahrens mit den als potenzielle Auftragnehmer bestimmten Teilnehmern wird ein Rahmenabkommen abgeschlossen, in dem nicht alle Bedingungen für die Vergabe der jeweiligen Verträge festgelegt sind. Mit Beschluss des Ministerrats (MR) Nr. 125 vom 16.06.2022 wurde eine Verordnung über die Verfahren zur Verwaltung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur angenommen, die seit dem 21.06.2022 in Kraft ist, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 21.06.2022. Die Verordnung regelt den Umfang, Inhalt, Bedingungen und Ablauf der Verfahren zur Verwaltung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur. Eines dieser Verfahren ist das Audit zur Verkehrssicherheit. Gemäß Art. 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung ist das Verfahren für Straßen – Teil des transeuropäischen Straßennetzes, für Autobahnen und andere Straßen der ersten Klasse, unabhängig davon, ob sie sich in der Planungs-, Bau- oder Betriebsphase befinden, mit Ausnahme von Tunneln, die von der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln des transeuropäischen Straßennetzes erfasst sind. Das Verfahren gilt auch für Straßen und Projekte der Straßeninfrastruktur, die sich außerhalb urbaner Gebiete befinden, die nicht an sie angrenzende Grundstücke bedienen, und die mit Finanzierung der Europäischen Union (EU) abgeschlossen wurden, mit Ausnahme von Straßen, die nicht für die öffentliche Nutzung geöffnet sind. Das Audit zur Verkehrssicherheit ist eine unabhängige, detaillierte, systematische Überprüfung der technischen Sicherheit der projektbezogenen Merkmale der Straßeninfrastruktur, ein untrennbarer Bestandteil des Prozesses der Investitionsplanung, des Baus und der Nutzung, und wird zwingend in den folgenden Phasen durchgeführt: 1. vor der Abstimmung und Genehmigung des Entwurfprojekts (im Folgenden als Phase „Entwurfprojekt“ bezeichnet); 2. vor der Abstimmung und Genehmigung des technischen/ausführungsbezogenen Projekts (im Folgenden als Phase „Technisches Projekt“ bezeichnet); 3. unmittelbar nach der Unterzeichnung des Feststellungsakts gemäß Art. 176, Abs. 1 des Gesetzes über die Raumordnung (GOR) (im Folgenden als Phase „Vor Inbetriebnahme“ bezeichnet); 4. bei der anfänglichen Nutzung der Straße (im Folgenden als Phase „Anfängliche Nutzung“ bezeichnet). Das Audit zur Verkehrssicherheit endet mit einem Bericht, der untrennbarer Bestandteil des Investitionsprojekts ist. Ein Audit zur Verkehrssicherheit unterliegen Objekte/Projekte für den Neubau, die Rekonstruktion und die grundlegende Instandsetzung von Straßen des nationalen Straßennetzes (NSN), wobei es in jeder der Phasen des Investitionsprozesses, durch die das Objekt/Projekt geht – Entwurfprojekt, technisches Projekt, vor Inbetriebnahme und anfängliche Nutzung – zugewiesen werden muss. *Der Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung sowie der jeweiligen Verträge (Verträge) umfasst eine Beschreibung der Tätigkeiten gemäß den Anforderungen an die Ausführung (Anlage Nr. 1), die den Unterlagen zur öffentlichen Ausschreibung beigefügt sind, und den entsprechenden Auftrag zur Durchführung eines Audits zur Verkehrssicherheit für das entsprechende Objekt/Projekt des NSN in der entsprechenden/den entsprechenden Phase/n des Investitionsprozesses, wie folgt: a) Durchführung eines Audits zur Verkehrssicherheit an Objekten/Projekten des NSN in der entsprechenden/den entsprechenden Phase/n des Investitionsprozesses; b) Durchführung eines Einführungs- und Abschlussmeetings zwischen Vertretern des Auftraggebers und des bestimmten Auftragnehmers; c) Erstellung und Vorlage eines vorläufigen Auditberichts; d) Erstellung und Vorlage eines endgültigen Auditberichts, der die Ergebnisse der unabhängigen, detaillierten, systematischen Überprüfung der technischen Sicherheit der projektbezogenen Merkmale der Straßeninfrastruktur als Ergebnis des durchgeführten Audits zur Verkehrssicherheit des entsprechenden Objekts/Projekts des NSN in der entsprechenden/den entsprechenden Phase/n des Investitionsprozesses enthält; e) Kenntnisnahme des Gegenstands des jeweiligen Vergabevertrags; Besuch des Objekts; Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Vertrags, die nicht in der Beschreibung der einzelnen Verträge erwähnt sind, aber mit deren qualitativer Ausführung verbunden sind, für die der bestimmte Auftragnehmer keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen wird; f) Alle übrigen Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Gegenstands der öffentlichen Ausschreibung erforderlich sind. *WICHTIG! Bei der Ausführung einer öffentlichen Ausschreibung gemäß jedem einzelnen Vertrag hat die Priorität der Dokumente: Rahmenabkommen, Anforderungen an die Ausführung, konkreter Vertrag!

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Inspektion von Straßen

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