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Polen – Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten – Budowa miejsca schronienia i miejsca ewakuacji szpitala z zapleczem powalającym na udzielnie świadczeń zdrowotnych, a w czasie pokoju pełniącego rolę parkingu podziemnego i zaplecza magazynowego

Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej w ŁęcznejPolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
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Beschreibung

3.1 Gegenstand des Auftrags ist der Bau eines Schutzraums und eines Evakuierungsbereichs im Krankenhaus mit einer Infrastruktur, die die Erbringung von Gesundheitsleistungen ermöglicht, und im Friedenszeiten die Funktion eines unterirdischen Parkhauses und eines Lagerbereichs erfüllt. Das Gebäude wird auf dem Grundstück Nr. 3107/34 in Łęczna, ul. Krasnystawska 52, errichtet. Der Auftragsumfang umfasst auch den Bau eines unterirdischen Verbindungsgangs, der die Kommunikation mit dem bestehenden Krankenhausgebäude gewährleistet, sowie die Umgestaltung seiner Außenwand. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands findet sich im Anhang Nr. 2 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen. Bei Zweifeln an der Reichweite des Auftragsgegenstands umfassen alle Materialien, die den Auftragnehmern im Rahmen des genannten Anhangs zur Verfügung gestellt wurden, den Umfang der Auftragsbeschreibung. CPV-KODE: 45216129-4 Schutzräume 45110000-1 Abbruch- und Rückbauarbeiten; Erdarbeiten 45210000-2 Bauarbeiten an Gebäuden 45311000-1 Elektroinstallations- und Verkabelungsarbeiten 45311100-1 Elektroverkabelungsarbeiten 45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten 45315300-1 Elektroinstallationen 45300000-0 Installationsarbeiten in Gebäuden 45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen 45331000-6 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimageräten 45331200-8 Installation von Lüftungs- und Klimageräten 45331230-7 Installation von Kühlgeräten 45330000-9 Wasser- und Abwasserinstallationen und Sanitärarbeiten 45332000-3 Wasser- und Abwasserinstallationen 45332300-6 Kanalisationsinstallationen 45332200-5 Hydraulische Installationen 45332400-7 Sanitärinstallationen 45321000-3 Wärmeisolierungen 45333000-0 Gasinstallationen 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Ersatzparkplatz für 300 Parkplätze für die Mitarbeiter des Krankenhauses bereitzustellen. Der Parkplatz muss sich in einem Abstand von bis zu 300 m vom Hauptgebäude des SPZOZ in Łęczna befinden. Der Fußweg vom Parkplatz darf nicht über die Wojewódzka-Straße 820 führen. 3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Ausführungs-, Montage-, Werkstatt-, technologischen und anderen erforderlichen Entwürfe zu erstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftragsgegenstands erforderlich sind, sofern sie aufgrund der Art der Arbeiten, der Projektunterlagen, der gesetzlichen Vorschriften, der Anforderungen der Hersteller, der technischen Kenntnisse oder der Anforderungen des Auftraggebers erforderlich sind. Die oben genannten Dokumente bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers oder des Aufsichtsinspektors, wobei diese Zustimmung den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Projektunterlagen und den gesetzlichen Vorschriften entbindet. 3.4. Gemäß Art. 101 Abs. 4 des Gesetzes, wenn der Auftraggeber den Auftragsgegenstand durch Verweis auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Gesetzes beschrieben, beschreibt, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass allen solchen Verweisen die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt sind. Als gleichwertige Lösung zu der vom Auftraggeber beschriebenen Lösung wird eine Lösung anerkannt, die mindestens die in der vom Auftraggeber geforderten Norm festgelegten Parameter erfüllt. Ein Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen zu den vom Auftraggeber beschriebenen Normen beruft, ist verpflichtet, in seinem Angebot zu erklären, dass die von ihm angebotenen Arbeiten die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen erfüllen. 3.5. Ortsbegehung - jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Ortsbegehung (unter Androhung der Ablehnung des Angebots) durchzuführen, um die Bedingungen der Baustelle, die Bedingungen, die mit der Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang stehen, sowie die Kalkulation des Preises durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber legt zwei Termine für die Ortsbegehung fest: 17.07.2026, 12.00 Uhr und 23.07.2026, 12.00 Uhr. Treffpunkt für die interessierten Auftragnehmer vor dem Krankenhausgebäude. Der interessierte Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zum 16.07.2026 bzw. 22.07.2026 eine Liste der Personen (Vorname und Nachname), die an der Ortsbegehung teilnehmen werden, an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu senden. Der Auftraggeber legt einen neuen, nicht verpflichtenden Termin für die Ortsbegehung fest, um die Dokumente in Papierform der Nachunternehmer-Dokumentation des bestehenden Krankenhausgebäudes einzusehen, und zwar am 06.08.2026, 9.00 Uhr, Konferenzsaal, 1. Stock (neben der Krankenhauskapelle). Der interessierte Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zum 05.08.2026 eine Liste der Personen (Vorname und Nachname), die an der Ortsbegehung teilnehmen werden, an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu senden. Der Auftraggeber bestätigt die Durchführung der Ortsbegehung durch den Auftragnehmer durch die Erstellung einer Anwesenheitsliste oder eines Protokolls der Ortsbegehung. Während der Ortsbegehung wird der Auftraggeber keine Erklärungen abgeben oder Fragen beantworten; alle Fragen sind im Verfahren gemäß Art. 135 des Pzp-Gesetzes an den Auftraggeber zu richten. 3.6. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Gewährung von Abschlagszahlungen vor. 3.7. Der Auftraggeber legt die minimale Garantie- und Gewährleistungsfrist für den Auftragsgegenstand

CPV-Codes

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