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Belgien – Gartenmöbel – Raamovereenkomst voor het leveren en plaatsen van terreinmeubilair via een aankoopcentrale voor 2 jaar met mogelijkheid tot verlenging van 2 x 1 jaar

Westtoer apbBelgienVeröffentlicht am 26. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags: Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung und Aufstellung von Freizeitmobiliar aus dem Katalog von Westtoer und dem Landschaftspark Bulskampveld, wie in den technischen Spezifikationen dieser Ausschreibung beschrieben, wobei Westtoer apb als Einkaufszentrale auftritt.

Erläuterung: Die ausschreibende Behörde hat das Ziel, alle westflämischen Provinz-Erholungsrouten und -netze mit einzigartigen Ruhe- und/oder Picknickmöglichkeiten auszustatten. Westtoer hat hierfür selbst einen Katalog mit Freizeitmobiliar entwerfen lassen. Darüber hinaus hat die VLM im Jahr 2011 einen Hausstilkatalog mit Freizeitmobiliar für den Landschaftspark Bulskampveld entwerfen lassen. Dieser Hausstilkatalog mit Freizeitmobiliar darf ausschließlich im Gebiet des Landschaftsparks Bulskampveld angewendet werden. Sowohl für die Lieferung und Aufstellung des Freizeitmobiliars aus dem Katalog von Westtoer als auch aus dem Hausstilkatalog des Landschaftsparks Bulskampveld wird eine Einkaufszentrale organisiert. Der Auftrag ist in folgende Lose unterteilt:

Los 1: Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Freizeitmobiliar aus dem Katalog von Westtoer in der Provinz Westflandern

Los 2: Rahmenvereinbarung für die Aufstellung von Freizeitmobiliar aus dem Katalog von Westtoer in der Provinz Westflandern

Los 3: Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Freizeitmobiliar aus dem Hausstilkatalog des Landschaftsparks Bulskampveld

Los 4: Rahmenvereinbarung für die Aufstellung von Freizeitmobiliar aus dem Hausstilkatalog des Landschaftsparks Bulskampveld

Der Auftrag wird für einen anfänglichen festen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen. Es können zwei stillschweigende Verlängerungen von jeweils 1 Jahr erfolgen. Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung zwischen der ausschreibenden Behörde und dem ausgewählten Auftragnehmer geschlossen. Jedes Los ist eine Rahmenvereinbarung gemäß Artikel 43 des Gesetzes über öffentliche Aufträge, d.h. dass der Auftrag durch die Erteilung von Aufträgen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen ausgeführt wird, ohne dass die ausschreibende Behörde verpflichtet ist, die zu liefernden Mengen zu bestimmen. Der Bietende wird darauf hingewiesen, dass alle in dieser Ausschreibung genannten Mengen voraussichtliche Mengen sind und nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden. Im Rahmen dieser Rahmenvereinbarungen wird jeder Auftrag als separate Auftrag betrachtet, unabhängig von der Ausführung anderer Aufträge. Ungeachtet der Befugnisse von Westtoer auf Ebene der Rahmenvereinbarung kann Westtoer als ausschreibende Behörde nicht für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Auftragnehmers oder des Bestellers in Bezug auf die Aufträge verantwortlich gemacht werden, es sei denn, Westtoer selbst ist der Besteller. Es sind Preisanpassungen vorgesehen, die genau im weiteren Auftragsdokument beschrieben werden.

Maximalwert des Auftrags: Der Maximalwert des Auftrags (über die gesamte Laufzeit und ungeachtet der Anwendung von Artikel 38 und folgender des Ausführungsgesetzes) beträgt 4.881.325,65 EUR exkl. MwSt. Der Maximalwert der Rahmenvereinbarung aufgeteilt nach Los:

• Los 1: 3.724.554,90 EUR exkl. MwSt

• Los 2: 757.005,75 EUR exkl. MwSt

• Los 3: 220.920,00 EUR exkl. MwSt

• Los 4: 178.845,00 EUR exkl. MwSt

Die angegebenen maximalen Bestellbeträge gelten als maximale Bestellbeträge pro Los für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Wenn bei einem Los dieser maximale Wert an Bestellungen erreicht ist, endet die Rahmenvereinbarung für dieses Los, auch wenn die volle Laufzeit von vier Jahren noch nicht abgelaufen ist. Die Lose werden in dieser Hinsicht jeweils einzeln betrachtet. Die ausschreibende Behörde weist die Bietenden darauf hin, dass bei der Festlegung des genannten Maximalwerts nicht von den voraussichtlichen Mengen ausgegangen wurde, die im Inventar enthalten sind, und dieser Maximalwert daher keine Indikation für den Angebotsbetrag darstellt, mit dem eingereicht werden kann. Vielmehr handelt es sich um den Maximalwert der Rahmenvereinbarung, der auf der Basis der maximal zu bestellenden Mengen über alle Aufträge, die im Rahmen der Rahmenvereinbarung erteilt werden können, festgelegt wird.

Um den Umfang des Auftrags kontrollieren zu können, werden die Ausgaben innerhalb der Rahmenvereinbarung durch Berichterstattung (siehe technische Spezifikationen) überwacht, und es werden gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass der Maximalwert des Auftrags überschritten wird.

Mengen: Es werden keine Mindestabnahmen garantiert. Der Bietende wird darauf hingewiesen, dass alle in den Auftragsdokumenten genannten Mengen voraussichtliche Mengen sind und nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden. Es besteht daher KEINE Verpflichtung der ausschreibenden Behörde für die zu liefernden Mengen.

Ausführungsverpflichtung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einzelnen Anfragen auszuführen und hat nicht das Recht, eine Anfrage abzulehnen.

Kein Exklusivitätsrecht: Der Abschluss eines Vertrags auf der Grundlage dieser Ausschreibung gibt dem Auftragnehmer kein Exklusivitätsrecht. Während der Laufzeit des (der) Vertrags können Leistungen, die identisch oder analog zu den in dieser Ausschreibung beschriebenen sind, von anderen Auftragnehmern ausgeführt werden. Der Auftragnehmer kann in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung erheben.

Sprachgebrauch: Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich Niederländisch in seiner mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit der ausschreibenden Behörde. Von Dokumenten, die nur in einer anderen Sprache verfügbar sind, kann die ausschreibende Behörde eine, gegebenenfalls beglaubigte, Übersetzung verlangen. Diese Übersetzung erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.

Lieferort: Provinz Westflandern.

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