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Polen – Finanzierungs-Leasing – Dostawa w formie leasingu operacyjnego z możliwością wykupu fabrycznie nowej prasy belującej do odpadów z wyposażeniem i perforatorem butelek PET oraz nowego przenośnika zasypowego z montażem i rozruchem”

"ZAKŁAD UNIESZKODLIWIANIA ODPADÓW KOMUNALNYCH RUDNO SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ"PolenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
Noch 21 Tage

Beschreibung

4. Beschreibung des Vertragsgegenstands

4.1. Vertragsgegenstand ist die Lieferung in Form eines Operating-Leasing mit Kaufoption einer fabrikneuen Pressenanlage für Abfälle, ausgestattet mit einem Perforator für PET-Flaschen und einem neuen Schüttgutförderer für die Presse, einschließlich Montage, im Folgenden „Leasinggegenstand“ genannt.

4.2. Die Anforderungen an die Pressenanlage, d.h. die technischen Parameter und die Mindestausstattung, sind in der Vertragsgegenstandsbeschreibung – Anlage Nr. 1 zum SWZ festgelegt.

4.3. Der Versicherungsschutz für die Pressenanlage obliegt dem Auftraggeber.

4.4. Anforderungen an das Operating-Leasing:

●Leasing in PLN,

●48 Leasingraten,

●Die Leasingraten sind gleich, konstant und unveränderlich während der gesamten Leasingdauer, vorbehaltlich der Änderungen, die direkt in den geplanten Vertragsbestimmungen zulässig sind.

●Der WIBOR 1M-Basiszinssatz vom Tag der Versendung der Auftragsbekanntmachung an den Amtsblatt der Europäischen Union dient ausschließlich der Angebotsberechnung und führt nicht automatisch zu einer Änderung der Raten nach Vertragsabschluss.

●Die Raten sind ab dem auf die Übergabe des Vertragsgegenstands folgenden Monat am 10. jedes Monats fällig,

●Der Betrag der Anzahlung – 1 500 000,00 PLN netto + MwSt.

●Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Leasingvertrags zu zahlen,

●Kaufoption,

●Der Kaufwert des Leasinggegenstands nach Ablauf des Leasingvertrags – 1% des Werts des Leasinggegenstands /inklusive MwSt./

4.5. Garantiezeitraum – mindestens 24 Monate /ohne Motostundenbegrenzung/

4.6. Servicebedingungen: Wartung durch einen autorisierten Vertreter des Herstellers.

4.7. Die Maschine muss technisch einwandfrei, betriebsbereit und frei von rechtlichen Mängeln sein.

6.6. Der Auftraggeber legt mindestens zwei Termine für eine Ortsbesichtigung fest – 28. Juli 2026 und 30. Juli 2026, jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr. Mindestens zwei Werktage vor den festgelegten Terminen für die Ortsbesichtigung meldet jeder potenzielle Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich an die Adresse [email protected] seine Absicht, an der Ortsbesichtigung teilzunehmen. Nach einer solchen Meldung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich über die genaue Uhrzeit der Ortsbesichtigung.

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