Polen – Bauarbeiten – Projekt i budowa Centrum Kultury (Miasteczka Kultury) w Ożarowie Mazowieckim na dz. nr ew. 6/214 przy ulicy Sochaczewskiej
Beschreibung
4.1 Der Gegenstand des Auftrags umfasst die Erstellung umfassender Projektunterlagen einschließlich der erforderlichen Gutachten und Genehmigungen sowie die Durchführung aller damit verbundenen Bau- und Montagearbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts „Miasteczka Kultury” Zentrum Kultury in Ożarów Mazowiecki auf dem Grundstück 6/214, ul. Sochaczewska, im System „Design and Build“. 4.3 Das Projekt ist im Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2026 unter Abschnitt: 921, Kapitel: 92195, Paragraph: 6050 „Projekt und Bau des Zentrum Kultury in Ożarów Mazowiecki“ sowie im WPF der Gemeinde für die Jahre 2027 und 2028 verzeichnet. 4.4 Der detaillierte Umfang des Auftragsgegenstands ist im Funktionalitäts- und Nutzungsprogramm - Anhang Nr. 1 zur SWZ enthalten. 4.5 Der Umfang des Auftragsgegenstands - die geplanten Gebäude werden öffentliche Nutzungsobjekte mit kultureller Funktion sein, die der lokalen Gemeinschaft – den Einwohnern der Gemeinde Ożarów Mazowiecki – gewidmet sind. Ihr Hauptziel ist die Schaffung eines modernen, allgemein zugänglichen Raums, der der sozialen Integration, der Förderung bürgerlichen Engagements sowie der Stärkung der lokalen Gemeinschaft dient. Die Umsetzung der Investition wird zur Erhöhung der Verfügbarkeit der kulturellen Infrastruktur beitragen, die die Durchführung verschiedener Formen künstlerischer, erzieherischer und animierender Tätigkeiten ermöglicht. Die Objekte werden der Austragungsort kultureller Veranstaltungen, Bildungsangebote, Workshops sowie sozialer Initiativen sein, die den Bedürfnissen verschiedener Altersgruppen und Gemeinschaften entsprechen. 4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine vollständige Projektunterlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend dem erforderlichen Umfang zu erstellen sowie Bauarbeiten gemäß den aktuellen technischen und baulichen Bestimmungen sowie dem technischen Wissenstand durchzuführen. 4.7 Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Planung, die Erlangung der erforderlichen Verwaltungsentscheidungen sowie die Durchführung und Übergabe des Objekts gemäß den Anforderungen, die im PFU, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Normen sowie den Grundsätzen des technischen Wissens festgelegt sind. Der Umfang des Auftrags umfasst alle Maßnahmen, die zur Erreichung des beabsichtigten funktionalen, nutzungs- und wirtschaftlichen Effekts erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in dieser Ausarbeitung erwähnt wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dies bei der Erstellung des Angebots sowie der Durchführung des Auftragsgegenstands zu berücksichtigen. 4.8 Die in diesem Programm festgelegten Anforderungen müssen nicht alle Details enthalten, die zur Erstellung der Projektunterlagen erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, eventuelle Fehler oder Mängel in der Ausschreibungsdokumentation zu nutzen, sondern muss den Auftraggeber unverzüglich über deren Feststellung informieren, der die entsprechenden Ergänzungen, Korrekturen oder Erläuterungen vornehmen wird. 4.9 Im Falle der Verwendung von Herstellerbezeichnungen, Warenzeichen oder anderen Eigennamen im Entwurf ist davon auszugehen, dass diese ausschließlich zur Präzisierung der technischen Anforderungen angegeben wurden. Es ist die Verwendung gleichwertiger Lösungen unter der Bedingung der Einhaltung der erforderlichen technischen und qualitativen Parameter zulässig. Die verwendeten Materialien und Geräte müssen fabrikneu, vollwertig (I. Klasse) sein, die erforderlichen Zertifikate, Genehmigungen und Bescheinigungen besitzen, die ihre Verwendung im Bauwesen zulassen, sowie eine ordnungsgemäße und störungsfreie Nutzung gewährleisten. 4.10 Dieser Auftrag umfasst insbesondere: 1) Erstellung der erforderlichen Gutachten, Expertisen sowie Beschaffung aller anderen für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftragsgegenstands erforderlichen Dokumente, 2) Erstellung des Projektkonzepts und dessen Abstimmung mit dem Auftraggeber, 3) Erstellung des Entwurfs der Geländeordnung, 4) Erstellung des architektonisch-bauingenieurtechnischen Entwurfs, 5) Erstellung des mehrspartigen technischen Entwurfs, 6) Erstellung von Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz (BIOZ), 7) Erstellung des mehrspartigen Ausführungsentwurfs, 8) Erlangung aller nach gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Gutachten, Abstimmungen, Verwaltungsentscheidungen, Genehmigungen, Zustimmungen sowie Bestätigungen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, 9) Erlangung der endgültigen Entscheidung über die Baugenehmigung, 10) Erstellung der technischen Spezifikationen für die Durchführung und Abnahme der Bauarbeiten (STWiORB), 11) Erstellung der Bauleistungsverzeichnisse einschließlich der Materiallisten sowie der Investitionskosten, 12) Durchführung der Bau- und Montagearbeiten auf der Grundlage der erstellten und genehmigten Projektunterlagen, 13) Erstellung der Ausführungsunterlagen, 14) Erstellung des Energieausweises für das realisierte Objekt, 15) Erlangung der Entscheidung über die Nutzungsgenehmigung des Objekts. 4.11 Charakteristische Parameter, die die Größe der Objekte oder den Umfang der Bauarbeiten definieren. - Charakteristische Parameter der Objekte: - Geplante Gesamtüberbauungsfläche der Objekte: 4 040 m2 - Geplante Gesamtnutzfläche der Objekte: 6 724 m2 - Geplante Anzahl der Geschosse: 2 oberirdisch und 1 unterirdisch - Anzahl der Gebäude: mindestens 3 4.12 Umfang der Bauarbeiten: Alle Bauarbeiten sind auf der Grundlage des genehmigten Projekts und der rechtskräftigen Baugenehmigung durchzuführen. Vorbereitende Arbeiten. - Errichtung der Baustelleneinfriedung, - Beseitigung von Konflikten mit der bestehenden technischen Infrastruktur sowie deren Umbau im erforderlichen Umfang zur Realisierung der Investition sowie Sicherstellung der nicht kollidierenden Infrastruktur, - Durchführung der Geländegestaltung gemäß dem geplanten Geländeordnung, - Sicherstellung der bestehenden Vegetation, die zum Erhalt vorgesehen ist, wenn vorhanden (ausgenommen Rasenflächen), - Organisation der Baustelleninfrastruktur einschließlich der Sicherstellung des Zugangs zu Medien (Elektrizität, Wasser) sowie Übernahme der Kosten für deren Anschluss und Nutzung, - Anbringung von Informationsschildern gemäß den geltenden Vorschriften an sichtbaren und allgemein zugänglichen Stellen. 4.13 Bauarbeiten. Der detaillierte Umfang des Auftragsgegenstands ist in der SWZ sowie im PFU enthalten.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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