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Polen – Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen – Kompleksowa organizacja podróży zagranicznych

Uniwersytet Śląski w KatowicachPolenVeröffentlicht am 23. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Organisation von Auslandsreisen der Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden, nicht bei der Hochschule beschäftigten Personen, die Aufgaben im Auftrag der Hochschule ausführen, sowie die Ankunft ausländischer Gäste der Universität Śląski – Buchung, Verkauf und Lieferung von Flug-, Bahn-, Bus- und Fährtickets gemäß den laufenden Bedürfnissen sowie die Visa-Dienstleistungen für Reisepässe gemäß den Bedingungen und Annahmen, die im detaillierten Beschreibungs des Auftragsgegenstands, Anhang Nr. 2 zur SWZ, enthalten sind. 2) Der detaillierte Beschreibungs des Auftragsgegenstands ist Anhang Nr. 2 zur SWZ. 3) Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Teilangeboten. Die Aufteilung des Auftrags in Teile ist durch die Spezifik des Auftragsgegenstands bedingt, der eine umfassende Dienstleistung umfasst – die vollständige Organisation von Dienstreisen ins Ausland für Mitarbeiter, Doktoranden, Studierende und Gäste der Universität Śląski, einschließlich: Suche nach geeigneten Verbindungen, Buchung, Verkauf und Lieferung gemäß den laufenden Bedürfnissen, sowohl von Flug-, Bahn-, Bus- als auch Fährtickets sowie Visa-Dienstleistungen für Reisepässe. Insbesondere umfasst dies auch die Sicherstellung der Durchführung der gesamten Reise gemäß den geltenden lokalen Vorschriften der Zielländer und die Information darüber an die ausreisenden Personen innerhalb der Fristen, die die Beschaffung der entsprechenden Dokumente ermöglichen (betrifft alle Arten von Gebühren, z. B. Flughafengebühren, Steuern, Versicherungen, Visa, Transitvisa, obligatorische Impfungen) sowie die Information der ausreisenden Person innerhalb der Frist, die die Beschaffung der entsprechenden Dokumente ermöglicht, wenn die Durchführung der Ausreise den Kauf zusätzlicher Dienstleistungen erfordert, die der Auftragnehmer nicht erbringen kann (z. B. Kauf eines Hotelzimmers, zusätzlicher Versicherung). Darüber hinaus umfasst eine internationale Reise oft Streckenabschnitte, die die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln verbinden, z. B. mit der Bahn und dem Flugzeug. Eine solche umfassende Reiseorganisation kann nur durch einen einzigen Auftragnehmer durchgeführt werden, der in der Branche tätig ist. 4) Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Einreichung von Variantenangeboten vor. 5) Der Auftraggeber sieht keine Vergabe von Aufträgen für ähnliche Dienstleistungen im Sinne von Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 des Gesetzes Pzp vor. 6) Frist für die Durchführung des Auftrags: für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder bis zum Verbrauch der Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des Auftrags (Auftragswert) vorgesehen hat, je nachdem, welches der genannten Ereignisse früher eintritt. 7) Ort der Durchführung: Universität Śląski in Katowice, ul. Bankowa 12, 40-007 Katowice; 8) Die detaillierten Bedingungen für die Durchführung des Auftrags sowie die Zahlungsbedingungen enthält der Vertragsentwurf, der Anhang Nr. 3 zur SWZ ist. 9) Der Auftraggeber sieht keine zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags vor, die soziale, wirtschaftliche, umweltbezogene, mit Innovationen, Beschäftigung oder Geheimhaltung der an den Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrags übermittelten Informationen zusammenhängen; 10) Der Auftraggeber sieht keine Klausel im Sinne von Art. 94 des Gesetzes Pzp vor; 11) Der Auftraggeber legt die Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Bereich der Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses der Personen, die die vom Auftraggeber angegebenen Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Auftrags ausführen, deren Ausführung darin besteht, die Arbeit in der Art und Weise auszuführen, die in Art. 22 § 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (t.j. Dz. U. 2025 poz. 277) festgelegt ist: a) Der Auftraggeber verlangt, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Suche, Buchung, dem Verkauf von Tickets, der telefonischen und E-Mail-Betreuung der Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und ausländischen Gäste der UŚ sowie der Visa-Dienstleistungen für Reisepässe (dies betrifft nicht die persönliche Ausführung der Tätigkeiten durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer) von Personen ausgeführt werden, die vom Auftragnehmer (oder Subunternehmer, wenn der Auftragnehmer die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer überträgt) auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (t.j. Dz. U. 2025 poz. 277) beschäftigt sind; b) die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung dieser Personen, die Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung dieser Personen sowie die Sanktionen im Falle der Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen wurden im § 4 des Vertragsentwurfs, der Anhang Nr. 3 zur SWZ ist, detailliert beschrieben. 12) Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit Aufträgen für Dienstleistungen durch die einzelnen Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags im Sinne von Art. 60 des Gesetzes Pzp bemühen, oder im Zusammenhang mit der Teilnahme von Subjekten, die Ressourcen zur Verfügung stellen, im Sinne von Art. 121 des Gesetzes Pzp vor. 13) Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern übertragen. Der Auftraggeber schränkt die Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselteile des Auftrags durch den Auftragnehmer nicht ein; der Auftragnehmer sollte in seinem Angebot die Teile des Auftrags angeben, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen (Firma) dieser Subunternehmer angeben (sofern ihm diese bekannt sind). 14) Das Angebot sollte durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von: 20.000,00 zł (zwanzig tausend złotych und 00/100) abgesichert werden. 15) Der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste anerkannt wird, verpflichtet sich, vor Abschluss des Vertrags eine angemessene Sicherheit für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags in Höhe von 5% des maximalen Nennwerts der Verpflichtung des Auftraggebers aus dem Vertrag (Auftragswert ist

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