Zum Inhalt springen
Zurück zur Suche

Polen – Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen – Naprawa P4 EZT serii EN57-1920

"Koleje Mazowieckie - KM" sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 23. Juli 2026
Noch 4 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Reparaturen im Wartungslevel P4 der elektrischen Traktionsgruppe (EZT) der Serie EN57-1920. 2. Im Rahmen des Auftragsgegenstandes führt der Auftragnehmer eine Modernisierung der Toilette und des Überwachungssystems sowie zusätzliche Arbeiten durch. 3. In allen Aufzeichnungen des SWZ und seiner Anhänge, die sich auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme beziehen, gestattet der Auftraggeber gemäß Art. 101 Abs. 4 des Pzp-Gesetzes die Anwendung gleichwertiger Lösungen zu den in den Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen beschriebenen Lösungen, die im SWZ und den Anhängen angegeben sind, wenn diese es ermöglichen, Merkmale oder Parameter zu erzielen, die nicht schlechter sind als die im SWZ und den Anhängen angegebenen. Bei Anwendung gleichwertiger Lösungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Gleichwertigkeit der angebotenen technischen Parameter schriftlich nachzuweisen. Der Auftragnehmer wird in seinem Angebot, insbesondere durch die in Art. 104-107 des Pzp-Gesetzes genannten objektiven Beweismittel, nachweisen, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Auftragsbeschreibung festgelegt sind. 4. Der Auftraggeber verlangt die Vorlage der in Abs. 3 genannten objektiven Beweismittel (falls zutreffend). Wenn der Auftragnehmer die objektiven Beweismittel nicht vorlegt oder die vorgelegten objektiven Beweismittel unvollständig sind, fordert der Auftraggeber gemäß den Bestimmungen des Art. 107 Abs. 2 des Pzp-Gesetzes zur Vorlage oder Ergänzung der in Abs. 3 genannten objektiven Beweismittel (falls zutreffend) auf. 5. Wenn der Auftragnehmer sich auf ein amtliches Zertifikat berufen möchte, wie in dem Gesetz vom 5. August 2025 über die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge, ist er verpflichtet, dies im Teil II Abschnitt A der JEDZ anzugeben, wobei er die Zertifikatsnummer und -bezeichnung, den vollständigen Namen der zertifizierenden Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, den Gültigkeitszeitraum des Zertifikats sowie den genauen Umfang der Ausschlussgründe oder Teilnahmebedingungen, auf die sich der Auftragnehmer auf dieses Zertifikat beruft, angeben muss. 6. Eine detaillierte Beschreibung, der Umfang, die Anforderungen sowie die Durchführung des Auftrags wurden in den Projektierten Vertragsbestimmungen festgelegt, die Anhang Nr. 1 zum SWZ darstellen.

CPV-Codes

Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen

Unterlagen & Angebotsabgabe

KI-Zusammenfassung
Anmelden für KI-Zusammenfassung

Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.

Ähnliche Ausschreibungen