Ungarn – Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse – Élelmiszerek nyersanyag beszerzése 2026
Beschreibung
Lebensmittelbeschaffung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (DBR). Die Laufzeit des DBR beträgt (12 Monate) und die insgesamt für die Bestellung im Laufe von 12 Monaten geschätzte Menge beträgt: 12 Monate: I. Fleischwaren II. Geflügel III. Schweine- und Rindfleisch IV. Trocken- und sonstige Waren V. Gefrorene Waren VI. Sauerkonserven VII. Gemüse, Obst VIII. Backwaren IX. Milchprodukte X. Eier Jahresmengen 12 Monate insgesamt: 1 Bei Fleischwaren beträgt die Lieferung von Fleischwaren gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 3774 kg. 2 Bei Geflügel beträgt die Lieferung von Geflügel gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 7320 kg. 3 Bei Schweine- und Rindfleisch beträgt die Lieferung von Schweine- und Rindfleisch gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 24820 kg. 4 Bei Trocken- und sonstigen Waren beträgt die Lieferung von Trocken- und sonstigen Waren gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 31125,25 kg, 210 Pakete, 22683 Stück und 1012 l. 5 Bei gefrorenen Waren beträgt die Lieferung von gefrorenen Waren gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 16680 kg und 10230 Stück. 6 Bei Sauerkonserven beträgt die Lieferung von Sauerkonserven gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 3150 kg. 7 Bei Gemüse und Obst beträgt die Lieferung gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 46330 kg. 8 Bei Backwaren beträgt die Lieferung von Backwaren gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 11100 kg und 223700 Stück. 9 Bei Milchprodukten beträgt die Lieferung von Milchprodukten gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 1980 kg, 200 Pakete, 50800 Stück, 12550 Liter, 1660 Dosen. 10 Bei Eiern beträgt die Lieferung von Eiern gemäß den Mindestanforderungen, die in den technischen Produktbeschreibungen der Beschaffungsdokumente für die einzelnen Produkte festgelegt sind, insgesamt 30000 Stück. Die angegebenen Mengen wurden auf der Grundlage der bisherigen Nutzungserfahrungen festgelegt, sogenannte Erfahrungswerte. Die beschaffte Menge kann von diesen Daten abweichen. Gegenstand dieses Beschaffungsverfahrens ist die Lieferung der folgenden Lebensmittel für den Auftraggeber im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (DBR) für 12 Monate oder bis zur vollständigen Ausschöpfung des Rahmenbudgets. Die oben genannten sowie die in den Beschaffungsdokumenten im Detail angegebenen Mengenangaben sind geschätzt und informativ. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit von den angegebenen Mengen abzuweichen, indem er das verfügbare Rahmenbudget um maximal 20 % überschreitet. Der Auftraggeber beabsichtigt, während der Laufzeit des DBR Verträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten abzuschließen, behält sich jedoch das Recht vor, dass der Auftraggeber die Laufzeit des Vertrages vor dessen Ablauf durch eine einseitige Erklärung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einmalig um weitere 1 Monat verlängern kann, sofern das Rahmenbudget nicht ausgeschöpft ist. Der Auftraggeber stellt gemäß § 107 (2) des Kbt. die genaue technische Beschreibung und die Vertragsbedingungen für die im System durchzuführenden konkreten Beschaffungen gleichzeitig mit der Einladung zur Angebotsabgabe zur Verfügung. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 46 (3) der Verordnung 321/2015. (X. 30.) der Regierung die Beschaffungsdokumente auf ein bestimmtes Fabrikat oder eine bestimmte Herkunft, ein bestimmtes Verfahren, das die Produkte eines bestimmten Wirtschaftsteilnehmers oder die von ihm erbrachten Dienstleistungen kennzeichnet, oder auf ein Warenzeichen, ein Patent, eine Tätigkeit, eine Person, einen Typ oder eine bestimmte Herkunft oder ein bestimmtes Herstellungsverfahren verweisen müssen, um den Gegenstand der Beschaffung eindeutig, genau und verständlich zu definieren. In jedem Fall muss der Hinweis auf „oder gleichwertig“ verstanden werden. Die Gleichwertigkeit muss vom Bietenden gemäß Kapitel VII der Verordnung 321/2015. (X. 30.) der Regierung sowie den in den Beschaffungsdokumenten enthaltenen Angaben im Angebot nachgewiesen werden. Der Bietende kann nur Angebote für Produkte abgeben, die den Anforderungen des Auftraggebers in jeder Hinsicht entsprechen und den in der ungarischen Lebensmittelbuch festgelegten Vorschriften entsprechen. Der Bietende muss auch die in den Beschaffungsdokumenten beschriebenen Informationen zu den Produkten berücksichtigen. Der Auftraggeber weist die Bietenden darauf hin, dass sie bei der genauen Angabe der Daten der angebotenen Produkte die Entscheidung des Beschaffungsausschusses D.225/9/2009 beachten müssen: „Der Ausschuss ist der Meinung, dass bei einer Beschaffung, die eine bestimmte technische Anforderung enthält, es nicht möglich ist, dass Bietende eine sogenannte Blankoangebot abgeben, d.h. nicht angeben, mit welchen konkreten Produkten sie die Lieferung vornehmen werden. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Gegenstand und der Art der Beschaffung, da der Gegenstand dieses Verfahrens eine Warenbeschaffung ist.“.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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