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Polen – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Modernizacja SE Gdańsk I poprzez wymianę AT3 w ramach projektu „Rozbudowa stacji 400 kV Gdańsk Przyjaźń oraz stacji 400(220)/110 kV Żydowo Kierzkowo wraz z instalacją urządzeń do kompensacji mocy biernej oraz przystosowaniem stacji 400/220/110 kV Gdańsk I do przełączenia toru linii 400 kV Dunowo – Żydowo Kierzkowo – Gdańsk I i Piła Krzewina – Żydowo Kierzkowo na napięcie 400 kV.

Polskie Sieci Elektroenergetyczne Spółka AkcyjnaPolenVeröffentlicht am 05. Aug. 2026
Noch 12 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist „Modernisierung SE Gdańsk I durch den Austausch von AT3 im Rahmen des Projekts „Ausbau der 400 kV-Station Gdańsk Przyjaźń sowie der 400(220)/110 kV-Station Żydowo Kierzkowo einschließlich der Installation von Einrichtungen zur Blindleistungskompensation sowie der Anpassung der 400/220/110 kV-Station Gdańsk I zur Umstellung der 400 kV-Leitung Dunowo – Żydowo Kierzkowo – Gdańsk I und Piła Krzewina – Żydowo Kierzkowo auf 400 kV-Spannung“. 2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags verpflichtet, den im Rahmen des Auftragsgegenstands beschriebenen Umfang zu realisieren, wie in der vorliegenden Auftragsspezifikation beschrieben, einschließlich der Realisierung des in der Opcja Nadzoru beschriebenen Umfangs. Die spezifischen Anforderungen an die Überwachungsoption sind in Teil II und IV der SWZ enthalten. 3. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands befindet sich in Teil II der SWZ Program Funkcjonalno – Użytkowy. 4. Jedes Mal, in allen Fällen, in denen der Auftraggeber den Auftragsgegenstand durch Verweis auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme beschreibt, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Gesetzes erwähnt, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen, wenn diese die gleichen oder besseren Merkmale oder Parameter bieten als die genannten. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber beschriebenen „oder gleichwertigen“ Lösungen anwenden kann. 5. Gemäß Art. 101 Abs. 5 des Gesetzes kann das Angebot eines Auftragnehmers, der sich auf gleichwertige Lösungen wie die vom Auftraggeber beschriebenen beruft, nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil die angebotenen Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen nicht mit den Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen übereinstimmen, auf die sich die Beschreibung des Auftragsgegenstands bezieht, vorausgesetzt, der Auftragnehmer beweist im Angebot, insbesondere mit den in Art. 104-107 des Gesetzes genannten spezifischen Beweismitteln, dass die vorgeschlagenen Lösungen die im Auftragsgegenstand beschriebenen Anforderungen in gleichem Maße erfüllen. 6. Derzeit wird der Auftragsgegenstand nicht aus Mitteln der Europäischen Union mitfinanziert. Der Auftraggeber schließt nicht aus, sich in Zukunft um Unterstützung aus Mitteln der Europäischen Union für die Realisierung des Auftragsgegenstands zu bemühen.

CPV-Codes

Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie TiefbauarbeitenBaureifmachungBauinstallationsarbeiten

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