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Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa sprzętu komputerowego, specjalistycznego oprogramowania, urządzeń multimedialnych oraz peryferyjnych na potrzeby wyposażenia pracowni szkolnych w Zespole Szkół Nr 1 im. E. Kwiatkowskiego w Myszkowie, ul. Kwiatkowskiego 18, 42-300 Myszków

Powiat MyszkowskiPolenVeröffentlicht am 02. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Lieferung von Computerequipment, spezialisierter Software, Multimedia-Geräten sowie Peripheriegeräten für die Ausstattung von Schulwerkstätten im Zespół Szkół Nr 1 im. E. Kwiatkowskiego in Myszków, ul. Kwiatkowskiego 18, 42-300 Myszków im Rahmen der Umsetzung des Projekts mit der Bezeichnung: "Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung im Zespół Szkół Nr 1 in Myszków" - im Rahmen des Programms: Europäische Fonds für Schlesien 2021-2027, Maßnahme 08.03. Infrastruktur des beruflichen Schulwesens – ZIT (Ausschreibung Nr. FESL.08.03 – IZ.01-085/23) (Aktenzeichen: ZP.272.1.7.2026)

1.1. Gegenstand der Bestellung ist der Kauf von tragbaren Computern - Laptops, interaktiven Monitoren, interaktiven Tafeln mit Projektor, Softwarepaket Büroanwendungen, 3D-Drucker, Multifunktionsgeräte, Barcode-Drucker, mobiles Terminal (Datenterminal), Scanner, tragbaren Projektor, Projektionsbildschirm, Thermosublimationsdrucker, kabellose Kopfhörer mit Mikrofon, Kopfhörer mit Mikrofon sowie schalldichte Kopfhörer, die die sensorische Regulation der Schüler unterstützen. Die detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstandes ist in Anhang Nr. 1 zur SWZ - Technische Spezifikation sowie Anhang Nr. 3 zur SWZ - Geplante Vertragsbedingungen festgelegt. Der Umfang des Bestellgegenstandes umfasst auch den Anschluss sowie die erste Inbetriebnahme der Geräte.

1.2. Der Bestellgegenstand wird im Rahmen eines EU-Projekts realisiert. Alle gelieferten Geräte müssen die Mindeststandards für Barrierefreiheit für Personen mit besonderen Bedürfnissen erfüllen, gemäß dem Dokument Modell der Barrierefreien Schule (MDS). Mindeststandards für Barrierefreiheit: https://www.dostepnaszkola.info/model-dostepnej-szkoly/

1.3. Der Auftragnehmer garantiert, dass das gelieferte Equipment fabrikneu, vollständig und funktionsfähig ist, keine physischen oder rechtlichen Mängel aufweist und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinien des Neuen Ansatzes in Verkehr gebracht wurde, was durch die CE-Kennzeichnung gemäß dem Gesetz vom 30. August 2002 über das Konformitätsbewertungssystem (einheitlicher Text des Gesetzes vom 2023, Pos. 215 mit späteren Änderungen) sowie der Verordnung des Ministers für Entwicklung vom 2. Juni 2016 über die Anforderungen an elektrische Geräte (Dz.U. 2016 Pos. 806) bestätigt wird.

1.4. Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferte Software - aus einer legalen Quelle stammt und alle Komponenten besitzt, die ihre rechtmäßige Herkunft bestätigen (z.B. Originalverpackung, Originalmedium, Lizenzvertrag, Zugangsschlüssel usw.), - das Urheberrechtsgesetz und verwandte Schutzrechte nicht verletzt (Dz. U. 2025, Pos. 24 mit späteren Änderungen) - aus offiziellen Verkaufs- und Vertriebswegen des Herstellers auf dem polnischen Markt stammt.

2. GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

Die erforderliche Mindestgarantiezeit für das Equipment beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit ist ein Bewertungskriterium für Angebote, das im Abschnitt XI der SWZ detailliert beschrieben ist.

3. ÄQUIVALENTE LÖSUNGEN

4. Wenn der Auftraggeber im Bestellgegenstand Marken, Patente oder Herkunft, Quellen oder einen besonderen Prozess angibt, der die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, können äquivalente Lösungen angeboten werden, die die gleichen Mindesttechnischen, Qualitäts- und Funktionalitätsparameter usw. aufweisen.

5. Der Auftragnehmer, der sich auf äquivalente Lösungen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. In diesem Fall fügt der Auftragnehmer der Offerte eine Liste der äquivalenten Lösungen mit deren Beschreibung oder Normen bei.

6. Falls im Bestellgegenstand auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme Bezug genommen wird, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 sowie Abs. 3 des Pzp-Gesetzes, akzeptiert der Auftraggeber äquivalente Lösungen.

CPV-Codes

Computeranlagen und ZubehörSoftwarepaket und InformationssystemeBildschirmeDruck- und GrafikausrüstungTragbare ComputerDrucker und PlotterAnschlussklemmenScannerKopfhörerVorführgeräteTafeln

Unterlagen & Angebotsabgabe

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