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Rumänien – Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen – Execuție lucrări de infrastructură portuară prevăzute prin proiectul “Modernizare platforme portuare, modernizarea liniilor de cale ferata din incinta Romcim, instalare cantar CF, realizarea a doua pasaje la nivel cu calea ferata, construirea unui racord CF nou din linia 2 dana 67, modernizare si extindere cale de rulare pod incarcator fila dinspre uscat

ROMCIMRumänienVeröffentlicht am 03. Sept. 2026
Noch 11 Tage

Beschreibung

Ausführung von Hafeninfrastrukturarbeiten, die im Rahmen des Projekts „Modernisierung der Hafenplattformen, Modernisierung der Eisenbahnlinien im Bereich Romcim, Installation einer CF-Waage, Errichtung eines zweiten ebenerdigen Eisenbahnübergangs, Bau einer neuen CF-Anbindung von Linie 2 Dana 67, Modernisierung und Erweiterung der Rollbahn des Ladekranauslegers vom Land aus“ vorgesehen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt 78 Monate, davon 18 Monate für die Ausführungsdauer der Arbeiten und mindestens 60 Monate Garantie für die an Dana 67 ausgeführten Arbeiten und mindestens 36 Monate Garantie für die übrigen, nicht zuvor genannten Arbeiten, nach deren Abschluss. Wir weisen darauf hin, dass das Projekt derzeit von der Managementbehörde – AM PT genehmigt ist und der Finanzierungsvertrag unterzeichnet wurde. Daher kann gemäß Art. 21 Abs. (1) der H.G. Nr. 395/2016 „Der Auftraggeber kann die Anwendung des Verfahrens zur Vergabe nur nach Erstellung und Genehmigung der Vergabeunterlagen und der unterstützenden Dokumente einleiten“. Die maximale Dauer, für die die aufschiebende Bedingung gilt, beträgt 12 Monate ab dem Datum der Übermittlung der Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens, so dass, falls die Bedingung der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags nicht erfüllt wird oder die Auftraggeberbehörde keine anderen Mittel zur Sicherstellung der Finanzierung der Investition identifiziert, das Vergabeverfahren automatisch annulliert wird. Der Zeitraum, bis zu dem jeder interessierte Wirtschaftsakteur das Recht hat, Klarstellungen oder zusätzliche Informationen in Bezug auf die Vergabeunterlagen zu beantragen, beträgt 20 Tage vor dem Fristende für die Einreichung der Angebote. Die Auftraggeberbehörde wird einmalig auf alle Klarstellungsanfragen in der 11. Tag vor dem Fristende für die Einreichung der Angebote antworten (vgl. Art. 161, Abs. (1) des Gesetzes 98.2016).

CPV-Codes

Bau von Konstruktionen und baulichen AnlagenGüterverladeplattformen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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