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Polen – Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie – Dostawa energii elektrycznej oraz zakup i odbiór energii elektrycznej z OZE wraz z usługą bilansowania handlowego.

PRZEDSIĘBIORSTWO KOMUNALNE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄPolenVeröffentlicht am 17. Sept. 2026
Noch 31 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Elektrizität im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 an die Objekte des Unternehmens Komunalne Sp. z o.o., die sich in den Tarifgruppen befinden: 1) B23 - 3 Objekte, 2) C21 - 2 Objekte, 3) C12A - 7 Objekte, 4) C11 - 69 Objekte. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zusätzlich zum Ankauf von Überschüssen an Elektrizität, die in Mikroanlagen (Fotovoltaikanlagen + Wasserkraftwerk) erzeugt werden, die der Auftraggeber besitzt. Die genauen Daten zu den Punkten befinden sich im Anhang Nr. 11 zur SWZ. 3. Der Auftraggeber wird die gekaufte Elektrizität für seine eigenen betrieblichen Zwecke als Endverbraucher nutzen. 4. Der geschätzte Bedarf an Elektrizität im Zeitraum von 12 Monaten beträgt 1868,374 MWh. Die geschätzte Menge der bestellten Energie hat lediglich einen orientierenden Charakter, der dem Vergleich der Angebote dient und in keinem Fall ein Verpflichtung des Auftraggebers zum Kauf der angegebenen Energiemenge darstellt. Die geschätzte Menge an Elektrizität kann sich im Zeitraum des Auftrags ändern (erhöhen oder verringern). Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf die nicht entnommene, vorhergesagte Energiemenge zu, wobei der Auftraggeber garantiert, dass die Mindestmenge an Energie, die er im Zeitraum der Vertragslaufzeit kauft, 1579,45 MWh beträgt. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der Entnahmepunkte für Elektrizität während der Laufzeit des Vertrags zu verringern oder zu erhöhen. Die Änderung darf 5 Entnahmepunkte, die im Anhang Nr. 10 zur SWZ angegeben sind, nicht überschreiten. 6. Ankauf von Elektrizität, die in den Mikroanlagen OZE des Auftraggebers im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 erzeugt und in das Netz von OSD eingespeist wurde, in einer geschätzten Menge von etwa 41,5 MWh. 7. Der Auftraggeber informiert, dass der Energieverbrauch, der im Verfahren enthalten ist, um den geschätzten Eigenverbrauch von Energie, die aus den eigenen Mikroanlagen erzeugt wird, vermindert wurde. 8. Die Lieferung von Elektrizität erfolgt zu den in der Verordnung – Energiewirtschaftsgesetz vom 10. April 1997 (einheitlicher Text Dz.U. 2026 Pos. 43), den Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 22. März 2023 über die detaillierten Bedingungen für den Betrieb des Elektroenergiesystems (einheitlicher Text Dz.U. 2025 Pos. 919), dem Tarif für Elektrizität des Verkäufers, dem Tarif für die Dienstleistungen der Elektrizitätsverteilung des zuständigen OSD (OSD-Tarife), der Betriebs- und Instandhaltung der Verteilungsnetze (IRiESD) sowie den allgemein geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen. 9. Der Auftraggeber hat für die Dauer des Vertrags Verträge über die Verteilung für alle Punkte PPE. 10. Der Auftraggeber informiert, dass die Verträge über die Erbringung von Verteilungsdiensten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden. 11. Der Auftraggeber gestattet die Verwendung von Mustern der erforderlichen Vollmachten, die vom Auftragnehmer verwendet werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Vertrags stehen. 12. Die Abrechnung für den Verkauf von Elektrizität erfolgt auf der Grundlage der Anzeigen der Mess- und Abrechnungseinheiten gemäß den Einzeleinheiten, die im Preisformular des Angebots angegeben sind. 13. Die Abrechnung für den Ankauf von Elektrizität erfolgt auf der Grundlage der Anzeigen der Mess- und Abrechnungseinheiten. 14. Der Auftraggeber gestattet den Abschluss von Verträgen über den Ankauf von Energie auf der Grundlage der Muster des Auftragnehmers, sofern sie die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen und eventuelle Abweichungen vom Auftragnehmer berücksichtigt werden. 15. Der Kauf von Elektrizität der Tarife Bxx und Cxx sowie der Ankauf muss bei einem Verkäufer erfolgen. 16. Die Bedingung für den Beginn der Lieferung von Elektrizität zum angegebenen Zeitpunkt ist die positive Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Verkäufers sowie der Besitz eines gültigen Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen zur Verteilung von Elektrizität durch den Auftraggeber.

CPV-Codes

Elektrizität, Heizung, Sonnen- und KernenergieVerwaltungsdienste für Energieversorgung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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