Polen – Softwarepaket und Informationssysteme – Dostawa, montaż i uruchomienie oprogramowania (symulatora) VR do nauki anatomii człowieka
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer VR-Software (Simulator) für den Unterricht der menschlichen Anatomie. 2. Das Verfahren wird im Rahmen des Projekts ANTY DROP OUT ANS GNIEZNO FERS.01.05-IP.08-0161/25-00 durchgeführt. Finanzierungsquelle: Der Auftrag wird im Rahmen des Projekts ANTY DROP OUT ANS GNIEZNO FERS.01.05-IP.08-0161/25-00 finanziert. 3. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes ist im Anhang Nr. 1 zur SWZ – „Beschreibung des Auftragsgegenstandes“ enthalten. 4. Der Auftraggeber stellt keine Beschränkungen hinsichtlich der Herkunft des Auftragnehmers sowie des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf die Marktzugänglichkeit und die Teilnahme an diesem Verfahren. 5. Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. Der Auftragsgegenstand stellt ein funktional und technologisch einheitliches Vorhaben dar. Die einzelnen Elemente des Auftrags sind miteinander eng verbunden und wechselseitig abhängig. Aus Sicht des Auftraggebers begrenzt die Aufteilung des Auftrags in Teile den Wettbewerb nicht, sondern gewährleistet eine ordnungsgemäße, fristgerechte und sichere Auftragserfüllung. 6. Gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 19 der Pzp lehnt der Auftraggeber ein Angebot ab, wenn es ein ICT-Produkt umfasst, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung des Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko, wie in Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cyber-Sicherheitssystem, oder eine ICT-Dienstleistung oder einen ICT-Prozess, wie in dieser Entscheidung festgelegt, umfasst. 7. Der Auftraggeber gestattet keine varianten Angebote. 8. Der Auftraggeber gestattet das Einreichen gleichwertiger Angebote. Gleichwertige Lösungen: 8.1. In jedem Fall der Verwendung von Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 der Pzp, sollte der Auftragnehmer annehmen, dass solchen Verweisen die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt sind. 8.2. Ein Auftragnehmer, der sich auf eine gleichwertige Lösung beruft, ist gemäß Art. 101 Abs. 5 der Pzp verpflichtet, im Angebot nachzuweisen, dass die von ihm vorgeschlagenen Lösungen die Anforderungen des Auftraggebers im Opis przedmiotu zamówienia in gleichem Maße erfüllen. In einem solchen Fall fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Methode zur Darstellung gleichwertiger Lösungen sowie deren Beschreibung oder Normen hinzu, die bestätigen, dass die vorgeschlagenen Lösungen die Anforderungen, die im Opis przedmiotu zamówienia festgelegt sind, in gleichem Maße erfüllen. 8.3. Im Falle von Zweifeln des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit eines eingereichten Angebots obliegen alle Verpflichtungen, die mit dem Nachweis verbunden sind, dass die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Lösungen die Anforderungen des Auftraggebers im Opis przedmiotu zamówienia in gleichem Maße erfüllen, dem Auftragnehmer. 8.4. Wenn der Auftragsgegenstand durch die Angabe von Warenzeichen, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren beschrieben wird, der die vom bestimmten Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, und der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht in ausreichend präziser und verständlicher Weise beschreiben kann, so sind solchen Angaben die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt. 8.5. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Pzp gestattet der Auftraggeber die Einreichung gleichwertiger Angebote gemäß Art. 99 Abs. 5 Pzp, indem er die gestellten Anforderungen sowie die technischen Parameter, die den Auftragsgegenstand festlegen, als Mindestkriterien für die Gleichwertigkeit behandelt. 8.6. Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen obliegt dem Auftragnehmer und muss von ihm dokumentiert und zusammen mit dem Angebot eingereicht werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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