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Polen – Verschiedene medizinische Geräte und Produkte – Zakup sprzętu do OWIT

Powiatowe Centrum Pomocy Rodzinie w RopczycachPolenVeröffentlicht am 07. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

4.1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf von Ausrüstung für OWIT im in Anhang Nr. 1 zu SWZ detailliert beschriebenen Umfang. 4.2. Gegenstand des Auftrags umfasst: a) Gegenstand des Auftrags umfasst auch Transport, Montage sowie Inbetriebnahme. b) Der Gegenstand des Auftrags ist in Anhang Nr. 1 zu SWZ – Lieferungsspezifikation detailliert beschrieben. c) Der Auftraggeber informiert, dass alle angebotene Ausrüstung sowie die dazugehörige Software fabrikneu sein müssen. d) Die gelieferte Ausrüstung sowie die Software und die dazugehörigen Elemente, die Gegenstand des Auftrags sind, müssen den geltenden Normen entsprechen und die erforderlichen Prüfzeugnisse, Zertifikate, technische Genehmigungen, Konformitätserklärungen eingebetteter Materialien, Sicherheitsbescheinigungen, Homologationen, Lizenzen usw. besitzen. e) Die in Punkt d) genannten Dokumente ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber in einem Exemplar nicht später als am Tag der Meldung der Abnahmebereitschaft durch den Auftragnehmer zu liefern. f) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zusammen mit dem Angebot technische Datenblätter/Katalogblätter beizulegen, die die technischen Daten sowie die Parameter der angebotenen Ausrüstung angeben. Der Auftragnehmer wird diese Dokumente in der Lieferphase zusammen mit der Ausrüstung vorlegen. Im Falle der Lieferung von Ausrüstung, die die Anforderungen des Auftraggebers, wie in Anhang Nr. 1 zu SWZ – Auftragsgegenstandsbeschreibung angegeben, nicht erfüllt, wird der Auftraggeber die Ausrüstung als nicht geliefert ansehen. g) Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Angeboten für Ausrüstung, die Gegenstand des Auftrags sind, mit gleichwertigen oder besseren Parametern, gemäß dem Gesetz über öffentliche Aufträge. Der Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen wie vom Auftraggeber beschrieben beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Lieferungen die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen. h) Die in Anhang Nr. 1 aufgeführten Modelle von Ausrüstung, Geräten, Software (sofern vorhanden) sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich, der ein anderes Modell von Ausrüstung, Geräten und Software, das die technischen Parameter und Anforderungen erfüllt, die vom Auftraggeber spezifiziert wurden, zur Bewertung annehmen kann. i) Im Rahmen der Durchführung des Auftragsgegenstands wird der Auftragnehmer: - Lieferung und Montage der gelieferten Ausrüstung gemäß den Bestimmungen der SWZ, der Herstelleranweisung und den geltenden Vorschriften und Normen, - Inbetriebnahme der gelieferten Ausrüstung sowie Installation der erforderlichen Software für den ordnungsgemäßen Betrieb des Auftragsgegenstands, - wenn irgendeine Ausrüstung, Gerät oder andere Elemente während des Transports, der Montage beschädigt werden, werden diese vom Auftragnehmer vor der Meldung der Fertigstellung der Lieferung zur Abnahme ausgetauscht oder repariert, - Durchführung einer Schulung für die Bedienung der Ausrüstung für die Mitarbeiter des Nutzers, wo dies erforderlich ist. - alle während der Auftragsausführung entstandenen Abfälle wird der Auftragnehmer auf eigene Kosten entfernen und entsorgen. Alle während der Lieferung und Montage durch den Auftragnehmer verursachten Schäden im Gebäude werden von ihm kostenlos beseitigt oder vom Auftraggeber oder Nutzer auf dessen Kosten. - Der Auftraggeber verpflichtet durch die Umsetzung der Bestimmungen des Finanzierungsvertrags die Auftragnehmer zur Sorgfaltspflicht gegenüber der natürlichen Umwelt, durch z.B. die Verwendung von recycelten Materialien oder Materialien, die dem Recyclingprozess unterliegen, die Eliminierung von Einweggegenständen aus Kunststoffen, den Verzicht auf die Verwendung von Einwegverpackungen, Tüten, Netzen und Werbegeschenken aus Polyolefin-Kunststoffen usw. - Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber 7 Tage im Voraus über das Datum der Lieferung und Montage der Ausrüstung. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Kosten in den Angebotspreis einzubeziehen. - Der Auftraggeber verlangt eine Mindestgarantie von 12 Monaten für den gesamten Auftragsgegenstand. HINWEIS: Der Auftraggeber informiert, dass Gegenstand der Lieferung im Teil 1 vollständig medizinische Produkte sind, daher ist der richtige Steuersatz der Mehrwertsteuer 8% und dieser muss für die Bewertung angenommen werden. Im Teil 2 – Positionen 4 und 5 sind mit dem Steuersatz der Mehrwertsteuer 8% und dieser muss für die Bewertung angenommen werden. Die übrigen Positionen, d.h. 1, 2, 3, 6, 7, 8 und 9 unterliegen dem Steuersatz der Mehrwertsteuer 23%.

CPV-Codes

Verschiedene medizinische Geräte und ProdukteHilfsmittel für Behinderte

Unterlagen & Angebotsabgabe

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