Frankreich – Fernmeldebedarf – Installations, évolutions, maintenance et fourniture d'équipements relatifs au parc radio de DGA EM Sites Landes, Gironde et Méditerranée
Beschreibung
Der vorliegende Rahmenvertrag hat zum Ziel, die Wartung des Funkparks verschiedener Standorte der DGA Essais de Missiles in Landes, Gironde und Mittelmeer durch präventive oder korrektive Instandhaltung (MCO) und durch die ordentliche Instandhaltung (MHO) der bestehenden und im Rahmen dieses Auftrags eingesetzten Funksysteme und -materialien zu gewährleisten, durch die Lieferung von Funksystemen, durch die außerordentliche Instandhaltung (MHE) von zu überarbeitenden oder weiterzuentwickelnden Systemen, durch die gesetzliche Instandhaltung (MHR) der IT-Sicherheit der dedizierten Informationssysteme, durch die Aufrechterhaltung der Sicherheit (MCS) dieser Informationssysteme. Die Unterstützung der DGA-Personal bei der Nutzung der Geräte und Software wird ebenfalls Teil der Leistungen dieses Rahmenvertrags sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt und die Frist für die Abgabe der Angebote 03/07/2026 um 11:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format.
Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag.
Die geschätzte Menge/Volumen für das Rahmenvertragsprojekt ist unverbindlich für den Staat. Indikativ umfasst dies in einem Jahr: präventive Wartung: 1 Initialstatusbericht und 1 Wartungsplan pro Jahr für jeden der 3 Standorte; korrektive Wartung: etwa 1 Expertise, 2 MCS der SI und 5 Reparaturen pro Jahr; Lieferung: etwa 150 000 €/Jahr; etwa 1 Studie zur Weiterentwicklung oder Überarbeitung der Funksysteme pro Jahr; über die Laufzeit des Rahmenvertrags: etwa 4 MHE.
Zusätzlich zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit festem Teil, Teil mit Bestellscheinen und Teil mit Folgeaufträgen. Es handelt sich um einen Einzelvergabe-Rahmenvertrag.
Der in den Abschnitten 2 und 5 unten angegebene Höchstbetrag ist netto.
Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben.
Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglied eines oder mehrerer Konsortien und 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien agieren.
Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue Konsortien zwischen der Einreichung der Angebote und dem Ende der Verhandlungen zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das im Stadium der Angebote vorgestellt wird, im Stadium der Angebote autorisiert wurden, ein Angebot einzureichen oder daran teilzunehmen, zumindest als akzeptierter Subunternehmer im Stadium der Angebote. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP.
Unterschrift der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Bindung des Unternehmens befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel des Unternehmens). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Bindung des Unternehmens nachweist, vorgelegt werden.
Was die elektronischen Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der darin enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Bindung des Unternehmens befugten Person unterzeichnet werden (vgl. "Modalitäten der Übermittlung der Angebote, wie in Abschnitt 2.1.4 angegeben).
Eine gescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftstypen zu mischen.
Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist zwingend, andernfalls wird das Angebot des Wirtschaftsunternehmens abgelehnt. Die im Rahmen der Angebote eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version gilt. Gemäß Artikel R 2342-7 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsunternehmen aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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