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Frankreich – Analyse- oder Wissenschaftssoftwarepaket – Conception, réalisation, mise en service, MCO/MCS et mise à hauteur du système logiciel du Programme d’Opération et de Pilotage d’eXpérimentations CEM (POPX)

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats de l’ArmementFrankreichVeröffentlicht am 23. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Dieser Rahmenvertrag umfasst die Konzeption, Realisierung, Inbetriebnahme, MCO/MCS und Anpassung des Software-Systems des Programms für Betrieb und Steuerung von CEM-Experimenten (POPX), das die Steuerung von experimentellen Aufbauten für elektromagnetische Emissionen und Messungen ermöglichen soll. Diese experimentellen Aufbauten ermöglichen es, Tests durchzuführen, deren Ziel es ist, starke elektromagnetische Umgebungen nachzubilden, denen Waffensysteme ausgesetzt werden, um die Nicht-Verwundbarkeit ihrer kritischen elektrischen oder elektronischen Funktionen zu bewerten. Diese Tätigkeit basiert auf umfangreichen mobilen Mess- und Emissionsmitteln, die in hallen, anechoischen oder semi-anechoischen Kammern installiert sind. Die Steuerung der Experimente besteht darin, die Emissionsgeräte geplant zu steuern, um elektromagnetische Feldstimuli auf die zu testende Probe zu erzeugen und die Stimuli, die von der Probe wahrgenommen werden, über die Steuerung der Messgeräte zu messen. Um diese Tätigkeit durchzuführen, benötigt die DGA ein Software-System, um die experimentellen Aufbauten fernzusteuern. Um eine Vielzahl von Experimenten durchführen zu können, muss die Software zur Steuerung des Experiments die Möglichkeit bieten, die Emissions- und Messgeräte, die das Experiment ausmachen, aus einer großen Auswahl von Möglichkeiten zu konfigurieren und deren Einsatz auch zu planen. Da sich die Anforderungen an die Experimente regelmäßig ändern, muss die Software sowohl in Bezug auf die zu steuernden Emissions- und Messgeräte als auch in Bezug auf die vom Steuerungsprogramm zu erbringenden Dienstleistungen evolutionsfähig sein. Dieser einseitige Rahmenvertrag umfasst einen Festpreisanteil, der der Konzeption und Realisierung der Software entspricht. Er sieht auch den Erwerb von Maintien en Condition Opérationnelle (MCO), Maintien en Condition de Sécurité (MCS) und instrumentelle Anpassungen durch den Erlass von Bestellscheinen für die Dienstleistungen zur Integration neuer zu steuernder Geräte vor. Schließlich sieht er die Vergabe von Folgemarktaufträgen gemäß den Artikeln L.2325-1, R2362-2 bis R.2362-8 des öffentlichen Auftragsrechts vor, um funktionale Entwicklungen der Software zu erwerben. ---------------------------------------------------------------------------------------- Die in den folgenden Abschnitten 2 und 5 angegebenen Beträge sind netto. Der Höchstbetrag des Rahmenvertrags beträgt 2,5 Millionen Euro netto. ----------------------------------------------------------------------------------------- Es wird darauf hingewiesen, dass der letzte Termin und die letzte Uhrzeit für die Einreichung der Angebote der 13/04/2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format. ---------------------------------------------------------------------------------------- Es handelt sich um einen Verteidigungs- und Sicherheitsauftrag. ---------------------------------------------------------------------------------------- Ergänzend zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag (mit einem Festpreisposten, einem Posten mit Bestellscheinen und einem Posten mit Folgemarkt). --------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren. --------------------------------------------------------------------------------------- Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, mehrere Angebote einzureichen, indem sie sowohl als Einzelbewerber als auch als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien oder als Mitglieder mehrerer Konsortien agieren. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue Konsortien zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ursprünglichen Angebote zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das im Stadium der Angebote vorgestellt wird, im Stadium der Bewerbungen zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, mindestens als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Bindung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, ist jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Bindung der Gesellschaft nachweist, beizufügen. Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Bindung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe ''Modalitäten der Übermittlung der Angebote'' in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für denselben Unterschriftstyp (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftstypen zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt. Die im Rahmen der Bewerbungen in einer anderen Sprache als Französisch eingereichten Dokumente müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version gilt. Gemäß Artikel R 2342-7 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.

CPV-Codes

Analyse- oder Wissenschaftssoftwarepaket

Unterlagen & Angebotsabgabe

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