Dänemark – Beratung im Tief- und Hochbau – Totalrenovering af Alssund-Skolen og Gråsten Skole - Totalrådgivning, Sønderborg Kommune
Beschreibung
Das Gesamtberatungsangebot wird als ein Verhandlungsauftrag gemäß den §§ 61-66 des Vergabegesetzes mit einer vorherigen Vorqualifikation durchgeführt. Das Auftragsverfahren ist in zwei Verträge unterteilt, und es kann für einen oder beide Verträge ein Angebot abgegeben werden. Das Zuschlagskriterium ist "das beste Verhältnis zwischen Preis und Qualität" gemäß § 162, Abs. 1, Nr. 3 des Vergabegesetzes. Das Auftragsverfahren wird als ein Auftrag mit zwei Verträgen/Totalberatungsverträgen durchgeführt, und es kann für einen oder beide Verträge ein Angebot abgegeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt individuell für beide Aufgaben und unabhängig voneinander. Die beiden Projekte werden in der Planungs-, Vergabe- und Ausführungsphase mit einem zeitlichen Versatz durchgeführt, wie aus den Hauptzeitplänen für die beiden Projekte, die als Projektdokument 2.05 und 2.06 beigefügt sind, hervorgeht. Der Totalberater ist für jedes Projekt budgetverantwortlich. Das Budget für Alssund-Skolen beträgt ca. 91 Mio. kr. exkl. MwSt. und inkl. unvorhergesehener Kosten, insgesamt für den Umbau und die Renovierung der Schule und der Außenanlagen. Das Budget für Gråsten Skole beträgt ca. 98 Mio. kr. exkl. MwSt. und inkl. unvorhergesehener Kosten, insgesamt für den Abriss, Umbau, Renovierung und Neubau der Schule sowie die Erstellung der Außenanlagen. Wenn ein Bewerber an beiden Verträgen teilnehmen möchte, müssen zwei separate Vorqualifikationsanträge eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahlkriterien für die Vorqualifikation für die beiden Schulen unterschiedlich sind, und daher können unterschiedliche Beraterteams für die beiden Verträge vorqualifiziert werden. Wenn ein Bewerber für beide Schulen vorqualifiziert wird und sich entscheidet, Angebote für beide Verträge abzugeben, sollte er darauf achten, dass es geringfügige Unterschiede in den Unterkriterien für die beiden Angebote gibt. Die Bauherrenorganisation wird außerdem zwei verschiedene Projektleiter haben – einen für Alssund-Skolen und einen für Gråsten Skole. Daher kann keine Übereinstimmung bei der Terminierung von Meetings oder im Prozessablauf zwischen den beiden Projekten erwartet werden. Das Totalberaterangebot wird nach vorheriger Vorqualifikation durchgeführt. Von den Vorqualifikationsbewerbern werden 4 Teams für jedes Projekt ausgewählt, die zur Abgabe von Angeboten eingeladen werden. Der Auftraggeber wünscht als Teil der Vorqualifikation sicherzustellen, dass ein vielfältiges Feld von größeren und kleineren Unternehmen erreicht wird. Die Angebotsphase beginnt mit einer Besichtigung der Gråsten Skole und der Alssund-Skolen. Die Besichtigung wird am selben Tag und nacheinander durchgeführt. Es wird betont, dass Dialog und Diskussionen zu den beiden Projekten über die Projektwebsite erfolgen sollen. Wenn der Auftraggeber die Möglichkeit der Verhandlungen nutzen möchte, werden die Angebotsgeber zu einer Verhandlungsrunde eingeladen, die entweder schriftlich oder mit individuellen Verhandlungsgesprächen durchgeführt wird. Nach Abschluss der Verhandlungsrunde bearbeiten die Angebotsgeber ihre endgültigen Angebote auf der Grundlage der jeweiligen individuellen und gemeinsamen Rückmeldungen des Auftraggebers, die anschließend vom Auftraggeber bewertet werden. Die Angebotsphase endet mit der Bekanntgabe der Bewertung und der Benennung der Gewinner für die beiden Verträge. Sønderborg Kommune beabsichtigt, nach Ablauf der Stillstandsfrist Totalberatungsverträge mit dem jeweiligen Gewinnerangebotsgeber für jeden Vertrag abzuschließen, der die Zuschlagskriterien für die Angebotsphase am besten erfüllt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Verhandlungen durchzuführen und den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglichen Angebots gemäß Pkt. IV.1.5 der Bekanntmachung zu vergeben. Der Zeitplan im Auftragsverfahren ist so gestaltet, dass keine Verhandlungsrunde durchgeführt wird, sondern dass Verträge auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote vergeben werden. Sollte eine Verhandlung durchgeführt werden, wird der Zeitplan entsprechend parallel verschoben. Das Zuschlagskriterium ist "das beste Verhältnis zwischen Preis und Qualität" gemäß § 162, Abs. 1, Nr. 3 des Vergabegesetzes. Ausschluss: Ein wirtschaftlicher Akteur wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der obligatorischen Ausschlussgründe in § 135, Abs. 1-3, § 136, Abs. 1, Nr. 1-4 sowie § 134a des Vergabegesetzes betroffen ist. Des Weiteren wird ein wirtschaftlicher Akteur von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von den freiwilligen Ausschlussgründen in § 137, Abs. 1, Nr. 1-6 des Vergabegesetzes betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur kann nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der wirtschaftliche Akteur ausreichende Dokumentation vorlegt, dass er zuverlässig ist, obwohl der wirtschaftliche Akteur von einem oder mehreren der Ausschlussgründe in §§ 135-137 des Vergabegesetzes betroffen ist, gemäß § 138, Abs. 1 des Vergabegesetzes. Ratsverordnung (EU) 2022/576 Es kann kein Vertrag an die folgenden Unternehmen vergeben werden, gemäß Ratsverordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: A. russische Staatsangehörige oder natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die in Russland ansässig sind B. juristische Personen, Einheiten oder Organe, von denen eine Einheit gemäß Buchstabe a) direkt oder indirekt mehr als 50 % besitzt, oder C. natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die im Auftrag oder auf Anweisung einer Einheit gemäß Buchstabe a) oder b) handeln. Ebenso dürfen keine Subunternehmer oder unterstützende Einheiten verwendet werden, die von oben genanntem betroffen sind, wenn der Beitrag dieses Akteurs mehr als 10 % des Vertragswerts ausmacht.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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