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Dänemark – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Udviklingsselskabet By & Havn I/S' udbud af rammeaftale om miljøovervågning

Udviklingsselskabet By & Havn I/SDänemarkVeröffentlicht am 11. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung betrifft technische Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen von Udviklingsselskabet By & Havn I/S (im Folgenden „Auftraggeber“) zur Durchführung des Baus von Lynetteholm gemäß dem Gesetz über den Bau von Lynetteholm (Gesetz Nr. 1157 vom 8. Juni 2021), einschließlich durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie des Implementierungsberichts. Der Auftraggeber hat eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt, die eine Bewertung der Umweltauswirkungen in der Bau- und Betriebsphase von Lynetteholm enthält. Die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält Vorschläge für Abwehrmaßnahmen, die die Natur- und Umweltauswirkungen minimieren sollen, sowie Vorschläge für ein Überwachungsprogramm, das zeigen soll, ob es zu unbeabsichtigten Auswirkungen auf Natur und Umwelt kommt. Im Implementierungsbericht wird dargestellt, wie die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturaspekten sowie die Durchführung von Abwehrmaßnahmen im Hinblick auf die relevanten Umwelt- und Naturinteressen, die vom Bauprojekt betroffen sind, erfolgen wird. Der Auftraggeber muss gemäß der Implementierungsbekanntmachung die Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Sedimentverhältnisse und die Auswirkungen auf die Wasserqualität in der Bau- und Betriebsphase überwachen. Der Auftraggeber muss auch die Überwachung der Bodenvegetation und der Bodenfauna um Lynetteholm durchführen. Diese Verpflichtungen haben sich in einem Überwachungsprogramm niedergeschlagen, das mehrere Parameter wie Tiere, Pflanzen und Wasserqualität überwacht, um sicherzustellen, dass die geltenden Umweltanforderungen kontinuierlich eingehalten werden. Das Umweltüberwachungsprogramm wird seit Beginn des Projekts durchgeführt und muss in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber als Bedingung für die Bau- und Betriebsphase verpflichtet, gegenüber der Aufsichtsbehörde zu dokumentieren, dass notwendige Maßnahmen zur Ableitung von Stickstoff (N) und Phosphor (P) in einem verbindlichen Plan festgelegt sind, der sicherstellt, dass die Ableitung nicht zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands der Küstengewässer führt oder die Erfüllung des Umweltziels guter ökologischer Zustand im Jahr 2027 und danach verhindert. Der Berater soll dabei unterstützen. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Lieferung technischer Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Umweltüberwachung bei Lynetteholm, einschließlich der Unterstützung bei der Durchführung des Umweltüberwachungsprogramms und des von der Københavns Kommune genehmigten verbindlichen Plans sowie allgemeiner Leistungen im Bereich der Recipient- und Küstentechnischen Untersuchungen in Bezug auf Lynetteholm und das nahe gelegene Gebiet. Die Rahmenvereinbarung umfasst unter anderem technische Beratung und Unterstützung für den Auftraggeber in Bezug auf: • Marine Überwachung • Regionales und lokales Wasserwechsel • Wasserqualität und Badewasserqualität • Sedimentausspülung und umweltfreundliche Stoffe • Review-Dienste • Medienmanagement, einschließlich öffentlicher schriftlicher und mündlicher Erklärungen zur Unterstützung der fachlichen Bewertungen des Beraters Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Berater muss vor Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung die erforderlichen Einkäufe und sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen vornehmen, die erforderlich sind, damit die Umweltüberwachung ab dem 1. Januar 2027 beginnen kann. Der Berater muss außerdem (gegen Zahlung gemäß der Rahmenvereinbarung) die Aufgaben, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung begonnen wurden, abschließen, unabhängig davon, ob diese Abschließung nach dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erfolgt. Der geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung beträgt DKK 30.000.000 und ihr maximaler Wert beträgt DKK 35.000.000. Der maximale Wert der Rahmenvereinbarung kann um bis zu 20 % erhöht werden, wenn der Verbrauch der Rahmenvereinbarung nach zwei Jahren mehr als 50 % des maximalen Werts beträgt, gemäß näherer Regelung in Abschnitt 6 der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung ist nicht exklusiv. Für eine detailliertere Beschreibung der Rahmenvereinbarung und der umfasstenden Aufgaben verweist der Auftraggeber auf das gesamte Ausschreibungsmaterial, das in Abschnitt 2 der Ausschreibungsbedingungen angegeben ist.

CPV-Codes

Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und UmweltschutzdiensteMeteorologische InstrumenteMessinstrumenteInstallation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und NavigationsgerätenLabordiensteDienstleistungen im UmweltschutzUmweltschutzRückverfolgung und Überwachung von Verschmutzungen und SanierungDienstleistungen im Zusammenhang mit WasserverschmutzungSchadstoffrückverfolgung und -überwachung und SanierungMeeresbezogene Dienstleistungen

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