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Polen – Busse für den öffentlichen Verkehr – „Zakup zeroemisyjnych autobusów oraz systemu ładowania na potrzeby transportu miejskiego w Świnoujściu”

"KOMUNIKACJA AUTOBUSOWA" SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄPolenVeröffentlicht am 13. Aug. 2026
Noch 35 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist: 1) Lieferung von 4 fabrikneuen, emissionsfreien, niedrigflurigen, niedrigbodigen Stadtbussen der Klasse MIDI mit elektrischem Antrieb; 2) Ladeinfrastruktur – einschließlich eines mobilen Laders – 2 x 60 kW = 120 kW. 2. Der detaillierte Beschrieb des Bestellgegenstandes sowie die technischen Spezifikationen sind im Anhang Nr. 1 der SWZ enthalten. 4. Der Besteller plant keine zusätzlichen Bestellungen gemäß Art. 388 Pkt. 2 lit. b des PZP. 5. Der Besteller hat sich bemüht, alle Eigennamen aus den Bestellungsdokumenten zu entfernen. Sollten sich dennoch Hinweise auf Handelsmarken, Patente oder Herkunft, Quelle oder einen besonderen Prozess, der die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers charakterisiert (Eigennamen), in den Bestellungsdokumenten befinden und der Besteller die Äquivalenzkriterien gemäß Art. 99 Abs. 6 des PZP nicht festgelegt hat, sind diese als nicht vorhanden zu behandeln. Aufgrund dessen verlangt der Besteller nicht, dass der Bestellgegenstand unter Verwendung der genannten Materialien und Produkte realisiert wird. Somit ist ein Auftragnehmer, der die Ausführung der Bestellung unter Verwendung anderer Materialien und Produkte anbietet, nicht verpflichtet, eine Beschreibung der äquivalenten Materialien und Produkte einzureichen. 6. Im Falle von Verweisen auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme in der Verfahrensdokumentation gemäß Art. 101 Abs. 1 Pkt. 2 sowie Abs. 3 des PZP sind äquivalente Lösungen zulässig. Im Falle des Angebots äquivalenter Lösungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, zusammen mit dem Angebot eine Beschreibung der äquivalenten Lösungen einzureichen und nachzuweisen, dass diese die Anforderungen des Bestellers erfüllen. Jedes Mal, wenn im Beschrieb des Bestellgegenstandes auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme Bezug genommen wird, wird nach deren Bezeichnung der Begriff „oder äquivalent“ hinzugefügt. 7. Gemäß Art. 393 Abs. 1 Pkt. 4 des PZP lehnt der Besteller ein Angebot ab, bei dem der Anteil der Produkte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Staaten, mit denen die Europäische Union Abkommen über die gleiche Behandlung von Unternehmen geschlossen hat, oder Staaten, gegenüber denen die Richtlinie 2014/25/UE aufgrund einer Entscheidung des Rates angewendet wird, 50% des Gesamtwertes der im Angebot enthaltenen Produkte nicht übersteigt. 8. Der Besteller lehnt ein Angebot ab, bei dem der Anteil der Produkte (Teile und Komponenten) in jedem der gelieferten Busse aus Staaten, die Vertragsparteien des GPA-Abkommens im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) über öffentliche Aufträge sind und mit der Europäischen Union Abkommen über den freien Handel abgeschlossen haben, die die Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Aufträge umfassen, 50% nicht übersteigt. 9. Projekt kofinanziert im Rahmen des Programms Europäische Fonds für Westpommern 2021-2027, Priorität 3 Europäische Fonds für ein mobiles Westpommern, Maßnahme 3.1 Sauberer städtischer Verkehr (ZIT). 10. Gemäß den Regeln zur Mittelverwendung sollen die EU-Mittel unter anderem die Realisierung der Strategie für intelligentes, nachhaltiges Wachstum, das der sozialen Eingliederung förderlich ist, unterstützen. Diese Ziele werden durch die Mittelverwendung in einer Weise erreicht, die die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und den Umweltschutz gewährleistet. 11. Die Bestellungen werden in einer Weise erteilt, die die besten Ergebnisse, einschließlich sozialer, umweltbezogener oder wirtschaftlicher Ergebnisse, gewährleistet, sofern einer dieser Ergebnisse im gegebenen Bestellverfahren im Verhältnis zu den getätigten Aufwendungen gemäß den horizontalen Grundsätzen erreichbar ist. 12. Das Hauptziel des Projekts ist die Sicherstellung eines guten Verkehrsangebots, das Sicherheit und Reisekomfort gewährleistet, während gleichzeitig der negative Einfluss des Verkehrs auf die Umwelt durch die Erhöhung der Nutzung eines modernen, niedrigemissionsintensiven städtischen Verkehrs vermindert wird. 13. Spezifische Projektziele: 1) schrittweise Einführung nachhaltiger Verkehrslösungen im Funktionsbereich der Stadt; 2) Reduzierung der Emissionen in die Atmosphäre; 3) Verbesserung der Zugänglichkeit des Fuhrparks für Menschen mit Behinderungen; 4) Verbesserung der Luftqualität im Projektbereich; 5) Verringerung des Risikos von klimabedingten Krankheiten. 14. Gemäß Art. 256 und 257 des PZP sieht der Besteller die Möglichkeit vor, das Verfahren zur Erteilung der Bestellung zu annullieren: 1) vor Ablauf der Angebotsfrist, wenn Umstände auftreten, die dazu führen, dass die weitere Durchführung des Verfahrens nicht gerechtfertigt ist, 2) wenn die öffentlichen Mittel, die der Besteller für die Finanzierung der gesamten oder eines Teils der Bestellung vorgesehen hat, ihm nicht gewährt wurden. 15. Gründe für die Nichtaufteilung der Bestellung in Teile: Gemäß Art. 362 Pkt. 1 des PZP ist Art. 91 Abs. 2 des PZP nicht anwendbar. Dennoch informiert der Besteller, dass er die Bestellung nicht aufgeteilt hat, da der Bestellgegenstand die Lieferung von 4 fabrikneuen, emissionsfreien, niedrigflurigen, niedrigbodigen Stadtbussen der Klasse MIDI mit elektrischem Antrieb sowie 1 mobilem Lader – 60 kW umfasst. Der Bestellgegenstand bildet ein technologisch verbundenes System, dessen Funktion die volle Kompatibilität erfordert. Die Aufteilung der Bestellung in Teile könnte zu technischen Unstimmigkeiten führen. Der Mangel an umfassender Realisierung der Bestellung könnte deren ordnungsgemäße Ausführung gefährden. Darüber hinaus hätte der Besteller Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Rechte hinsichtlich der Kaution/Garantie – für Mängel u. a. aufgrund der Möglichkeit der Deklaration verschiedener Kaution/Garantiezeiträume sowie der Möglichkeit der Übertragung der Verantwortung auf einen anderen Auftragnehmer. Die Nichtaufteilung der Bestellung in Teile führt nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und gewährleistet den gleichen Zugang für

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