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Polen – Berufskleidung – Przedmiotem zamówienia jest dostawa odzieży roboczej i ochronnej, obuwia roboczego i ochronnego, obuwia i rękawiczek do ubiorów służbowych oraz sprzętu ochrony indywidualnej

Miejskie Przedsiębiorstwo Komunikacyjne w Poznaniu Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
Noch 30 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Arbeits- und Schutzbekleidung, Arbeits- und Schutzschuhen, Schuhen und Handschuhen für Dienstkleidung sowie persönlicher Schutzausrüstung, deren Menge, Bezeichnung, Art und Typ im Anhang Nr. 3 zu diesen Ausschreibungsbedingungen (AB) festgelegt sind. Der Auftragsgegenstand ist in die folgenden Gruppen unterteilt: Gruppe I – Arbeits- und Schutzbekleidung Gruppe II – Arbeitsbekleidung für den Werkschutz Gruppe III – Arbeits- und Schutzschuhe Gruppe IV – Schuhe und Handschuhe für Dienstkleidung Gruppe V – Persönliche Schutzausrüstung I Gruppe VI – Persönliche Schutzausrüstung II Gruppe VII – Persönliche Schutzausrüstung III Gruppe VIII – Hochsichtbare Schutzbekleidung Gruppe IX – Arbeitsbekleidung für die Infrastrukturabteilung Auf der Grundlage des Anhangs Nr. 3 zu den AB wird der Anhang Nr. 1 zum Vertrag festgelegt. 2. Der Auftraggeber gestattet die Abgabe von Teilangeboten für die einzelnen umfassenden Gruppen. 3. Der Auftraggeber gestattet nicht die Abgabe von Teilangeboten innerhalb einer Gruppe. 4. Der Auftraggeber gestattet nicht die Abgabe von Alternativangeboten. 5. Der Auftraggeber sieht nicht die Vergabe eines Rahmenvertrages oder die Durchführung einer elektronischen Auktion vor. 6. Der Auftraggeber gestattet die Möglichkeit, die Ausführung des Auftragsgegenstandes Subunternehmern zu übertragen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer in Anhang Nr. 2 zu den SWZ (Angebotsformular) die Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, und die Subunternehmen, falls diese bereits bekannt sind, angeben. Der Auftragnehmer haftet für das Handeln oder Unterlassen der Subunternehmen wie für eigenes. 7. Die Muster sind spätestens am Tag der Ausschreibung, d.h. bis zum 28.09.2026 um 9.00 Uhr, im Bekleidungslager MPK in Poznań, ul. Forteczna 2, Montag bis Freitag von 7:00 – 13:00 Uhr, zu liefern. (Hinweis - Der Auftraggeber hat zwei verschiedene Adressen für die Abgabe von Mustern und für die Abgabe von Angeboten festgelegt. Der Termin und die Adresse für die Abgabe von Angeboten sind in Ziffer 1 Abschnitt XIII der AB festgelegt), 8. Die relevanten Nachweise, die neben den in Abschnitt XII Ziffer 6 der SWZ genannten Dokumenten der Auftragnehmer zusammen mit dem Angebot einzureichen hat: 8.1. Technische Dokumentation zu den vorgelegten Mustern gemäß der Beschreibung in Ziffer 2 Abschnitt III der SWZ: - Konformitätsdokumente (Erklärungen), - vom Stoffhersteller ausgestellte Dokumente, - Dokumente, die die Parameter der verwendeten Reflexstreifen bestätigen, - Kurzmaterialbeschreibungen, - Gebrauchsanweisungen, - Wartungsanweisungen, - Prospekte, Kataloge, Flyer oder andere Materialien mit einem Foto des angebotenen Produkts sowie einer schriftlichen Bestätigung der erforderlichen Eigenschaften und Parameter hinsichtlich der Sortimente, für die die Lieferung von Mustern nicht verpflichtend ist. 8.1.1 Wenn die Gebrauchsanweisung oder die Wartungsanweisung dauerhaft am Muster befestigt ist (z.B. in Form eines Aufdrucks auf der Verpackung oder eines Etiketts), muss eine Zusammenstellung dieser Anweisungen mit einer Angabe zur Art und Weise ihrer Anbringung beigefügt werden. 8.1.2 Das Sortiment der Gruppen V, VI und VII sollte eine Gebrauchs- und/oder Wartungsanweisung in Form eines separaten Dokuments (oder einer Kopie des Dokuments) für jede Produktcharge (d.h. nicht in Form eines Aufdrucks auf der Verpackung) enthalten, um die Nutzungsbedingungen des Produkts zu überprüfen. 8.1.3 Die beigefügten Dokumente sollten eine Angabe enthalten, für welches Sortiment sie gelten, d.h. die Gruppennummer und die Positionsnummer innerhalb der Gruppe. 8.2. Dokumente für das Sortiment der Gruppe I – II: - Konformitätsdokument (Erklärung), das auf der Grundlage der Vorschriften über die Konformitätsbewertung erteilt wurde. Dieses Dokument sollte für die Dauer der Lieferung gültig sein - dies gilt für Sortimente, die in Spalte 3 („Erforderliches Konformitätsdokument“) der Tabelle im Anhang Nr. 3 zu den AB das Kennzeichen „JA“ aufweisen, Die beigefügten Konformitätsdokumente sollten eine Angabe enthalten, für welches Sortiment sie gelten, d.h. die Gruppennummer und die Positionsnummer innerhalb der Gruppe. 8.3. Dokumente für das Sortiment der Gruppe III – IX: - Konformitätsdokument (Erklärung), das auf der Grundlage der Vorschriften über die Konformitätsbewertung erteilt wurde. Dieses Dokument sollte für die Dauer der Lieferung gültig sein - dies gilt für Sortimente, die in Spalte 3 („Erforderliches Konformitätsdokument“) der Tabelle im Anhang Nr. 3 zu den AB das Kennzeichen „JA“ aufweisen, Die beigefügten Konformitätsdokumente sollten eine Angabe enthalten, für welches Sortiment sie gelten, d.h. die Gruppennummer und die Positionsnummer innerhalb der Gruppe. 9. Der Auftraggeber macht im Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags von dem Recht Gebrauch, den Zugang zu Aufträgen für Auftragnehmer aus Drittstaaten, mit denen die Europäische Union keine internationale Vereinbarung abgeschlossen hat, die den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung garantiert, zu beschränken. Diese Beschränkung besteht darin, dass die Teilnahme am Verfahren nicht zugelassen wird. 10. Der Auftraggeber schließt Auftragnehmer (sowie Auftragnehmer, die gemeinsam um einen Auftrag nachsuchen, von denen mindestens einer) mit Sitz (bzw. Wohnsitz) in einem Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, kein Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, kein Vertragsstaat des Übereinkommens über die Beschaffung im öffentlichen Bereich (GPA) im Rahmen der Welthandelsorganisation oder kein Vertragsstaat eines mit der Europäischen Union abgeschlossenen Abkommens ist, das den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt, von der Teilnahme am Verfahren aus. 11. Der Auftraggeber überprüft bei Erhalt eines Angebots von einem Auftragnehmer außerhalb der EU, ob das Angebot von den von der EU abgeschlossenen Vereinbarungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge im internationalen Kontext, wie der GPA oder Freihandelsab

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