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Rumänien – Beratung in Sachen Evaluierung – Evaluarea Acordului de Parteneriat 2021-2027 Etapa 3

Ministerul Investitiilor si Proiectelor EuropeneRumänienVeröffentlicht am 14. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) Nr. 1060/2021 sind das Mitgliedstaat oder die Verwaltungsbehörde verpflichtet, einen Evaluierungsplan zu erstellen, der ein oder mehrere Programme umfassen kann. Die Evaluierungen werden von internen oder externen Experten durchgeführt, die operativ unabhängig sind. Die Evaluierungen erfolgen aus der Perspektive von Kriterien wie Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz, Mehrwert für die Union, inklusiver Charakter, Nichtdiskriminierung und Sichtbarkeit usw. Der Evaluierungsplan 2021-2027 legt den allgemeinen Rahmen für die Implementierung der Evaluierung des wichtigsten strategischen Dokuments der Kohäsionspolitik in Rumänien, nämlich des Partnerschaftsabkommens 2021-2027, fest. Dieser wurde vom Koordinationsausschuss für die Verwaltung des Partnerschaftsabkommens in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 genehmigt. Das Hauptziel des Evaluierungsplans ist es, die Evaluierungsstudien festzulegen, die durchgeführt werden sollen, um die strategische Umsetzung des Partnerschaftsabkommens 2021-2027 zu unterstützen, sowie die gute Vorbereitung des nächsten Programmierungszeitraums. Die spezifischen Ziele des Plans: Bereitstellung zuverlässiger und robuster Informationen, die für den evidenzbasierten Entscheidungsprozess in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen 2021-2027 und den nächsten Programmierungszeitraum nützlich sind; Verbesserung der Qualität der Evaluierungen durch eine angemessene Planung, Einbindung der Interessengruppen, frühzeitige Identifizierung der für die Evaluierungen erforderlichen Daten und Erleichterung der Planung der Datenerhebung; Sicherstellung, dass die Finanz- und Verwaltungsressourcen für die Evaluierungen angemessen sind. Die Nutzer des Evaluierungsplans sind der Koordinationsausschuss für die Verwaltung des Partnerschaftsabkommens, das Ministerium für Investitionen und Europäische Projekte, die Europäische Kommission, die Verwaltungsbehörden, die Zentrale Evaluierungseinheit beim MIPE, die externen Evaluatoren, die für die Durchführung der geplanten Evaluierungen beauftragt werden, sowie jede andere Person oder Organisation, die an der Evaluierung der Kohäsionspolitik in Rumänien interessiert ist. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Notwendigkeit, die im Evaluierungsplan des Partnerschaftsabkommens 2021-2027 enthaltenen Evaluierungsstudien durchzuführen. Der Vertragsgegenstand ist in Lose unterteilt: Los 1: Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten. Vertragsziel: Los 1: Durchführung der folgenden Evaluierungen: 1. Evaluierung AP 5 - „Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten OP1“ 2. Evaluierung AP 9 - „Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten OP2“ 3. Evaluierung AP 12 – „Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten OP3“ 4. Evaluierung AP 15 - „Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten OP4“ 5. Evaluierung AP 21 – „Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung auf die Reduzierung des administrativen Aufwands für die Begünstigten OP 5“ Los 2: Evaluierung der Auswirkungen von Maßnahmen auf Frauen und auf die Roma-Bevölkerung. Das Vertragsziel für Los 2 ist die Durchführung der folgenden Evaluierungen: 1. Evaluierung AP 18 – „Auswirkungen der Maßnahmen auf Frauen“ 2. Evaluierung AP 19 – „Auswirkungen der Maßnahmen auf die Roma-Bevölkerung“ Anzahl der Tage, bis zu denen Klarstellungen angefordert werden können, bevor die Angebote fällig sind: 20 Tage. Die Auftraggeberbehörde wird alle Anfragen um Klarstellungen oder zusätzliche Informationen klar und vollständig innerhalb von 11 Tagen vor dem festgelegten Frist für die Einreichung der Angebote beantworten.

CPV-Codes

Beratung in Sachen EvaluierungUmfragengestaltungWirtschaftsforschung

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