Zum Inhalt springen
Zurück zur Suche

Belgien – Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung – Concession de service ayant pour objet l’installation, le remplacement, l'entretien et l'exploitation d'une infrastructure de recharge pour véhicules électriques sur le territoire de la Ville de Wavre

WavreBelgienVeröffentlicht am 25. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die Konzession umfasst: ● Zum einen den Austausch von 5 bestehenden Ladepunkten durch neue Ladepunkte, deren Anschluss an das Stromverteilungsnetz und deren Inbetriebnahme, und ● die Installation von 32 neuen Ladepunkten, deren Anschluss an das Stromverteilungsnetz und deren Inbetriebnahme, und ● zum anderen den Betrieb der Ladepunkte, deren Verwaltung, Überwachung und Wartung der genannten Anlagen während der gesamten Konzessionsdauer. 2. Was die Anzahl der Ladepunkte und Ladepunkte pro Ladepunkt sowie deren geographische Verteilung betrifft, sind diese durch den im Anhang zu den technischen Klauseln des vorliegenden besonderen Vergabehandbuchs enthaltenen Bestand der vordefinierten Standorte festgelegt, ohne dass Änderungen, die gemäß Punkt III.14.1. „Änderung des ursprünglichen Standortes und der ursprünglichen Verteilung der Ladepunkte“ beschlossen werden können, vorgegriffen wird. 3. Was die Lieferung der 37 zu implementierenden Ladepunkte betrifft, müssen diese den in den technischen Klauseln des vorliegenden besonderen Vergabehandbuchs festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. 4. Was die Installation der 37 Ladepunkte betrifft, sind alle erforderlichen Leistungen enthalten, insbesondere: – das Erhalten aller für deren Installation und Inbetriebnahme erforderlichen Genehmigungen, darunter ggf. Parkgenehmigungen, Straßenbenutzungsgenehmigungen, Genehmigungen des Betreibers des betreffenden Gebiets, Baugenehmigungen und/oder Einheitsgenehmigungen, Genehmigungen für den Netzanschluss durch den Netzbetreiber, … ; – die Durchführung aller für die Installation und den Betrieb der Ladepunkte erforderlichen Arbeiten sowie die Wiederherstellung des betreffenden Gebiets nach Abschluss der Installation. 5. Was den Betrieb der Ladepunkte betrifft, sind alle für diesen erforderlichen Leistungen enthalten, insbesondere und ohne Vorbehalt der in den technischen Klauseln des vorliegenden besonderen Vergabehandbuchs enthaltenen Präzisierung: – die dauerhafte Bereitstellung eines sicheren Ladeservices an jedem Ladepunkt und dessen Abrechnung; – die Echtzeitinformation der Nutzer über eine Online-Plattform über den Standort und die Verfügbarkeit der Ladepunkte; – Informationen über die Kosten des Ladens, den Status der Ladesitzung, die Konfiguration des Ladepunktes (Steckertyp, maximale Leistung, …), die Anzahl der Verbindungen und die pro Ladepunkt verteilte Energie; – die Einrichtung eines Back-Office-Systems, das insbesondere die Aktualisierung der Software sowie die Erkennung von Störungen und deren Fernreparatur ermöglicht; – die regelmäßige und präventive technische Wartung der Ladepunkte einschließlich aller damit verbundenen Infrastrukturen und deren Reinigung, einschließlich der Entfernung von Graffiti, so dass sie jederzeit betriebsbereit und sauber sind; – die Fehlerbehebung an den Ladepunkten einschließlich deren möglichem Austausch und aller damit verbundenen Infrastrukturen, um deren Verfügbarkeit und den Ladeservice zu gewährleisten; – die Einrichtung eines Echtzeit-Informationsdienstes über eine Online-Plattform, die Zugriff auf alle Daten zum Zustand und zur Nutzung der Ladepunkte bietet; – das Verschieben oder Abbauen, vorübergehend oder endgültig, der Ladepunkte einschließlich aller damit verbundenen Infrastrukturen im Falle von Arbeiten auf dem betreffenden Gebiet; – die Lieferung, Installation und den Betrieb zusätzlicher Ladepunkte, sei es zum Ersetzen bestehender Ladepunkte oder zum Platzieren anderer, die nicht im Anhang zu den technischen Klauseln des vorliegenden besonderen Vergabehandbuchs enthaltenen Bestand der vordefinierten Standorte identifiziert wurden, sei es in bestehenden Stationen oder in neuen Stationen; – gegebenenfalls den Abbau der Ladepunkte am Ende der Konzession und aller damit verbundenen Infrastrukturen sowie die Wiederherstellung des betreffenden Gebiets. 6. Der zukünftige Konzessionär wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungskonzession ihm keine Exklusivität für den Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge auf dem öffentlichen Gebiet von Wavre gewährt. Wenn, aus Sicht der von der Stadt festgestellten Bedürfnisse im Hinblick auf die Entwicklung zusätzlicher elektrischer Ladepunkte, der vorliegende Konzessionsvertrag nicht mehr ohne wesentliche Änderungen geändert werden könnte, behält sich die Stadt das Recht vor, ein zweites Konzessionsverfahren für den Betrieb von Ladepunkten parallel zur Konzession, die am Ende des vorliegenden Verfahrens vergeben wird, einzuleiten.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung

Unterlagen & Angebotsabgabe

KI-Zusammenfassung
Anmelden für KI-Zusammenfassung

Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.

Ähnliche Ausschreibungen