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Frankreich – Blechpanzerung – Fourniture de tôles en acier soudable laminées à chaud pour blindage.

Direction Générale de l'Armement / DOMN / Service des Achats d'ArmementFrankreichVeröffentlicht am 12. März 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Es ist angegeben, dass der Zeitpunkt und die Frist für die Abgabe der Angebote der 15. April 2026 um 15:30 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format (bitte die +02:00 nicht berücksichtigen). Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag. Der Auftrag ist in 7 Lose aufgeteilt. Der in 2.1.3 angegebene Betrag entspricht dem maximalen Gesamtbetrag für den Rahmenvertrag ohne Verpflichtung des Staates, netto. Es handelt sich um einen einseitigen Rahmenvertrag mit Bestellscheinen. Der in 5.1.5 pro Los angegebene Betrag ist ein maximaler Betrag in Euro netto. Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für jedes der Lose mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien agieren; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue zu bilden, zwischen der Einreichung der Angebote und dem Ende der Verhandlungen, wenn alle Mitglieder des neuen, im Angebotsstadium vorstellten Konsortiums im Bewerbungsstadium autorisiert wurden, ein Angebot einzureichen oder daran teilzunehmen, zumindest als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Unterzeichnung der Dokumente: Die im Bewerbungsdossier enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer befugten Person unterzeichnet werden, die die Gesellschaft verpflichten kann (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, wird jedes Dokument bereitgestellt, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. Was die elektronischen Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer befugten Person unterzeichnet werden, die die Gesellschaft verpflichten kann (siehe „Modalitäten der Übermittlung der Angebote in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird das Angebot des Wirtschaftsunternehmens abgelehnt. Wenn ein Bewerber oder ein Konsortium an allen Losen teilnimmt, stellt er nur ein einziges Bewerbungsdossier bereit, das die für jedes der Lose erwarteten technischen Elemente enthält. Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen mit einer Übersetzung ins Französische versehen werden. Nur die französische Version ist verbindlich. Gemäß Artikel R 23427 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren nicht für europäische Wirtschaftsunternehmen geöffnet. Das Verfahren bleibt für Subunternehmer aus Drittländern geöffnet.

CPV-Codes

Blechpanzerung

Unterlagen & Angebotsabgabe

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