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Polen – Chemische Reagenzien – Sukcesywna dostawa odczynników chemicznych

Uniwersytet Śląski w KatowicachPolenVeröffentlicht am 01. Okt. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags sind sukzessive (in Abhängigkeit vom Bedarf in Teilen durchgeführte) Lieferungen von Chemikalien. Der voraussichtliche Sortiment und die Mengen der Chemikalien sind in Anlage Nr. 2 zum SWZ – Detailbeschreibung des Auftragsgegenstands/Formular Sortiment-Preis – festgelegt, unter Vorbehalt der Bestimmungen in Punkt 5) unten. 2) Die angebotenen Chemikalien müssen fabrikneu sein und aus der laufenden Produktion stammen (d.h. nicht früher als 12 Monate vor dem Datum der Lieferung des Auftragsgegenstands hergestellt) und eine Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Empfangsprotokolls haben, mit Ausnahme der Chemikalien, für die der Hersteller eine kürzere Haltbarkeit festgelegt hat. Die Chemikalien müssen frei von physischen und rechtlichen Mängeln sein und alle relevanten Zertifikate und Bescheinigungen besitzen, die die Zulassung des gelieferten Produkts zum Verkehr auf dem Gebiet der RP bestätigen. 3) Der Umfang des Auftrags umfasst: Lieferung der Chemikalien, deren Transport, Entladung sowie Einbringung an den Bestimmungsort. 4) Die Detailbeschreibung des Auftragsgegenstands stellt Anlage Nr. 2 zum SWZ dar; 5) Der in Anlage Nr. 2 zum SWZ festgelegte Auftragsgegenstand wurde auf der Grundlage einer Analyse der Lieferungen erstellt, die im Zeitraum der letzten 24 Monate im Rahmen der durchgeführten Dutzenden von Forschungsprogrammen durchgeführt wurden, deren Fortsetzung die zwingende Verwendung von Chemikalien desselben Herstellers erfordert. Aus der Analyse der in den vergangenen Jahren durchgeführten Lieferungen ergibt sich jedoch, dass die Vorhersehbarkeit (Wiederholbarkeit mengenmäßiger Sortiment) sich auf etwa 50% beläuft. Es kommt nämlich häufig zu der Notwendigkeit der Änderung der Chemikalien im Laufe der durchgeführten Untersuchungen. Unter Berücksichtigung dessen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine Änderung der Menge des in Anlage Nr. 2 zum SWZ genannten Auftragsgegenstands hinsichtlich der Art (Sortiment) vorzunehmen, sowie eine Beschränkung des Auftragsgegenstands im Hinblick auf Bedürfnisse, deren der Auftraggeber im Stadium des laufenden Verfahrens nicht genau vorhersagen kann, sowie im Rahmen des Vertrages wird der Auftraggeber in der Lage sein, andere als die in Anlage Nr. 2 zum SWZ genannten Chemikalien, die zur gleichen Kategorie gehören, zu erwerben, unter Vorbehalt, dass der Gesamtwert der bestellten Chemikalien den Wert des Vertrages, der auf der Grundlage des angenommenen vorteilhaftesten Angebots festgelegt wurde, nicht überschreitet; 6) Die Grundlage für die Festsetzung des Preises der in Anlage Nr. 2 zum SWZ nicht erfassten Chemikalien sind die am Tag der Auftragserteilung durch den Auftraggeber aktuellen Netto-Preise der im Sortiment-Preisverzeichnis (Preisliste) des Ausführenden verfügbaren Produkte, in PLN unter Berücksichtigung des vom Ausführenden angebotenen Rabatts auf die Netto-Katalogpreise; 7) Der Ausführende ist verpflichtet (im Falle eines in der Preisliste nicht genannten Sortiments) einen Link zur Internetseite der Chemikalien (online) bereitzustellen, auf der das aktuelle Sortiment-Preisverzeichnis (Preisliste) des Ausführenden, das während der Vertragsausführung gilt, verfügbar ist, und wenn die Seite dies erfordert, auch Login und Passwort. Der Ausführende wird den Auftraggeber unverzüglich an die angegebene E-Mail-Adresse über alle Änderungen in Bezug auf das Verzeichnis und Preisaktionen informieren; 8) Im Falle eines Aktionspreises (Sonderangebot für Chemikalien) – Grundlage für die Festsetzung des Preises ist der Aktionspreis (Sonderpreis), sofern dieser vorteilhafter ist als der Katalogpreis unter Berücksichtigung des deklarierten Rabatts. Sonderangebote (Sonderangebote) betreffen auch die in Anlage Nr. 2 zum SWZ genannten Chemikalien; 9) Der Ausführende wird den Vertragsgegenstand gemäß den laufenden Bedürfnissen des Auftraggebers für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder bis zum Zeitpunkt der Erschöpfung des Wertes des Vertrages, wenn die Erschöpfung des Wertes des Vertrages vor Ablauf von 24 Monaten eintritt, ausführen. 10) Der Vertragsgegenstand wird in Teilen – auf der Grundlage von Aufträgen, die die Art sowie die Menge der Chemikalien im Rahmen einer bestimmten Partie festlegen, ausgeführt. 11) Lieferfrist der bestellten Partie Chemikalien: - maximale Lieferfrist: bis zu 42 Tage ab dem Tag der Auftragserteilung durch den Auftraggeber, der Ausführende kann die Lieferfrist im Vergleich zur oben angegebenen geforderten Frist verkürzen. Ein Angebot, das eine Verkürzung der Lieferfrist vorsieht, erhält Punkte im Rahmen der Angebotsbewertung unter Anwendung des Kriteriums der Auswahl des vorteilhaftesten Angebots. - im Falle von Chemikalien, die entsprechende Genehmigungen erfordern, d.h. Betäubungsmittel, Substanzen von strategischer Bedeutung, ozonschichtabbauenden Substanzen etc. – wird der Ausführende liefern und entladen in einer Frist von nicht mehr als 28 Tagen ab dem Datum der Lieferung der oben genannten Genehmigungen an den Ausführenden. Der Auftraggeber behält sich vor, dass die Durchführung eines bestimmten Auftrags nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Punkt 9) oben erfolgen kann, unter der Bedingung, dass der Auftraggeber den Auftrag innerhalb der Vertragslaufzeit übermittelt. In einem solchen Fall ist der Ausführende verpflichtet, den Auftrag auszuführen, und ihm stehen keine Ansprüche daraus zu. 12) Lieferadresse: Universität Śląski in Katowice, ul. Bankowa 14, 40-007 Katowice; oder an einen anderen vom Dział Zarządzania Dostawami UŚ im Auftrag angegebenen Ort (insbesondere andere Einheiten des Auftraggebers in Katowice, Sosnowiec und Chorzów); 13) Geforderte Mindestgarantiefrist: Die Qualitätsgarantie muss für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Empfangsprotokolls gewährt werden, mit Ausnahme der Chemikalien, für die der Hersteller eine kürzere Haltbarkeit festgelegt hat. 14) Zahlungsfrist der Rechnung: 30 Tage. 15) Die detaillierten Bedingungen der Auftragsausführung sowie die Zahlungsbedingungen

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