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Polen – Büromöbel – Dostawa mebli na potrzeby RZGW w Warszawie i jednostek podległych

Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody PolskiePolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Büromöbeln, Drehstühlen und Stühlen für die organisatorischen Einheiten des Staatlichen Wasserwirtschaftsunternehmens Wody Polskie. Der detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ergibt sich aus Anhang Nr. 1 zur SWZ (Anl. Nr. 1 zur SWZ-OPZ nach Änderung Nr. 2), der die Beschreibungen der bestellten Sortimente sowie die Bewertungsformulare der sortimentsbezogenen Preise enthält, die in den Anhängen Nr. 2.1 – 2.7 zur SWZ, getrennt für jeden Teil des Auftrags, enthalten sind. 4.2 Der Auftraggeber informiert, dass: 4.2.1 Teilangebote zugelassen sind 4.2.2 der Auftrag in 7 Teile unterteilt wurde: 1/Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 1 – Verwaltung der Wasserabteilung in Ciechanów 2/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 2 – Verwaltung der Wasserabteilung in Dębem 3/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 3 – Verwaltung der Wasserabteilung in Łowiczu 4/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 4 – Verwaltung der Wasserabteilung in Piotrków Trybunalski 5/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 5 – Verwaltung der Wasserabteilung in Warschau 6/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 6 – Verwaltung der Wasserabteilung in Radom 7/ Lieferung von Möbeln für die Bedürfnisse des RZGW in Warschau und untergeordneter Einheiten, Teil 7 – Regionalverwaltung für Wasserwirtschaft in Warschau 4.2.3. Der Auftraggeber erlaubt keine weitere Aufteilung des Auftrags im Rahmen der einzelnen Teile. 4.3 Der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen oder mehrere Teile des Auftrags abgeben. 4.4 Der Auftraggeber erlaubt keine Möglichkeit der Abgabe von Alternativangeboten. 4.5 Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Erteilung von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Pkt. 7 der Pzp vor. 2.1 Das Verfahren zur Vergabe des vorliegenden öffentlichen Auftrags wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge – im Folgenden „Pzp“ genannt – sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Durchführungsbestimmungen, insbesondere der Verordnung des Ministers für Entwicklung, Arbeit und Technologie vom 30. Dezember 2020 über die subjektiven Beweismittel sowie andere Dokumente oder Erklärungen, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer verlangen kann – im Folgenden „Verordnung MR“ genannt – im Wege einer offenen Ausschreibung durchgeführt. 2.2 Gemäß Art. 139 der Pzp führt der Auftraggeber zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert dann den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen. 2.3 Gemäß Art. 257 der Pzp behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das vorliegende Verfahren für ungültig zu erklären, wenn die Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des vorliegenden Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt werden. Im Falle einer Ungültigkeitserklärung aufgrund des obigen Grundes steht den Auftragnehmern kein Kostenerstattungsanspruch für die Teilnahme am Verfahren zu. 7.3 Im Verfahren werden keine Teilnahmebedingungen festgelegt. 13. FRIST DER BINDENDEN ANGEBOTS. Der Auftragnehmer bleibt bis zum 2.11.2026 an das abgegebene Angebot gebunden. Die Frist für die Bindung des Angebots beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Die Lieferfrist für den Auftrag beträgt für jeden der Teile gleich 45 Werktage ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung. ACHTUNG: Die Lieferfrist stellt ein zusätzliches Auswahlkriterium für das Angebot dar.

CPV-Codes

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Unterlagen & Angebotsabgabe

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