Deutschland – Beseitigung von biologischen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Beschreibung
Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und der Nachtransport sowie die hochwertige, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle aus privaten Haushaltungen des Unstrut-Hainich-Kreises. Die Sammlung und der Transport bis zur Übernahmestelle durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil der Beschaffung. Der ausgeschriebene Stoffstrom umfasst den Inhalt der kommunalen Biotonne aus privaten Haushaltungen einschließlich pflanzlicher Gartenabfälle, soweit diese nach der örtlichen Abfallsatzung in der Biotonne zulässig sind. Nicht umfasst sind insbesondere separat erfasste Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Straßenbegleitgrün, Friedhofsabfälle, kommunales Grüngut, Marktabfälle sowie Bioabfälle aus Gastronomie, Gewerbe, Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Herkunftsbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere die Übernahme an einer verbindlich zu benennenden, öffentlich-rechtlich zulässigen Übernahmestelle, die geeichte Verwiegung einschließlich Wiegescheinen und Mengennachweisen, gegebenenfalls die Umladung und den Nachtransport, die Aufbereitung und Verwertung, die Fremdstoffentfrachtung sowie die rechtmäßige Verwertung oder Beseitigung von Fremd- und Reststoffen. Außerdem sind die erforderliche Dokumentation, das Stoffstrom- und Qualitätsmonitoring, die Qualitätssicherung sowie Maßnahmen zur Ausfallvorsorge geschuldet. Die Übernahmestelle muss sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 10 km, gemessen auf der kürzesten für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Wegstrecke von der Kreuzung Langensalzaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen/Thüringen, befinden. Die Leistungserbringung erfolgt verbindlich ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre bis zum 31.12.2028. Eine Verlängerung bis zum 31.12.2029 und bis zum 31.12.2030 ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Für die Jahre 2027 bis 2030 werden unverbindliche Schätzmengen von insgesamt 10.730 Tonnen zugrunde gelegt. Diese verteilen sich auf 2.300 Tonnen im Jahr 2027, 2.550 Tonnen im Jahr 2028, 2.800 Tonnen im Jahr 2029 und 3.080 Tonnen im Jahr 2030. Zusätzlich kann der Auftraggeber bis zu 10 % der geschätzten Gesamtmenge, mithin höchstens 1.073 Tonnen, als Option abrufen. Die maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt damit 11.803 Tonnen. Der Auftragnehmer hat verbindlich entweder Variante A: anaerobe Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender aerober Nachrotte oder Kompostierung der festen Gärreste, oder Variante B: reine aerobe Kompostierung, anzubieten. Eine bloße Vergärung ohne gesicherte rechtmäßige Behandlung und hochwertige Verwertung der Gärprodukte oder Gärreste ist nicht ausreichend. Die Leistungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden abfall-, immissionsschutz-, düngemittel-, bodenschutz-, wasser- und sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erbringen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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