Polen – Datenbereitstellung – Usługa przeglądu wysokorozdzielczych danych satelitarnych, wspomagająca aktualizację bazy LPIS poprzez identyfikację zmian na działkach rolnych
Beschreibung
1.1. die Erbringung des Dienstes durch den Auftragnehmer, der darin besteht, eine Übersicht hochauflösender Satellitendaten bereitzustellen, die darauf abzielt, Änderungen auf Referenzparzellen zu identifizieren und die laufende Aktualisierung der LPIS-Datenbank durch die Nutzung von Satellitenbildern zur Erkennung und Analyse dieser Änderungen in ausgewählten Gebieten, detailliert beschrieben in Anlage Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbedingungen (im Folgenden: „ppu“) und die Erfüllung der Anforderungen, die in den ppu festgelegt sind, 1.2. die Erbringung des Dienstes in polnischer Sprache, 1.3. die Lieferung der Benutzerdokumentation, die für die Nutzung des Dienstes erforderlich ist, die mindestens die verfügbaren Funktionen und die Art und Weise der Nutzung des Dienstes beschreibt, in polnischer Sprache, bis zum Inbetriebnahmezeitpunkt des Dienstes. Der Auftraggeber gestattet die Bereitstellung eines Links zu einer Seite, die die in dem vorherigen Satz erwähnte Dokumentation enthält, 1.4. die Durchführung einer Schulung durch den Auftragnehmer zur Bedienung und der verfügbaren Funktionen des Dienstes für 20 Benutzer (1 Benutzer = 1 Lizenz), die vom Auftraggeber angegeben werden. Die Schulung wird in polnischer Sprache, elektronisch über den Kommunikator MS Teams, durchgeführt. 1.5. die vom Auftraggeber gewährleistete Nutzung von mindestens 8 000 km² aktiv durchsuchten Bildern im Rahmen des Dienstes im Rahmen des Grundauftrags.
2. Im Rahmen der Auftragserfüllung verpflichtet sich der Auftragnehmer:
2.1. den Zugang zu hochauflösenden Satellitenbildern (räumliche Auflösung < 5 m) in den realen Farben (RGB) in der Streaming-Übersichtsformel (Internetplattform – ohne Downloadmöglichkeit) mit einer Gesamtfläche von 10 000 km², die für das Gebiet Polen im Zeitraum 01. März – 31. Dezember 2026 durchgeführt wurden, zu gewährleisten. 2.2. die Funktionalität des Kartenbrowsers bereitzustellen, einschließlich: 2.2.1. die grundlegende zeitliche Änderungsanalyse (time-series) in einem bestimmten Zeitraum ermöglicht, 2.2.2. das Filtern von Satellitenbildern nach Bewölkungsgrad, Datenqualität und Zeitbereich.
3. Die Fläche von 10 000 km² stellt die maximale Gesamtgrenze der aktiv durchsuchten Satellitenbilder durch 20 reale Benutzer (1 Benutzer = 1 Lizenz) während der Laufzeit des Vertrags dar. Diese Grenze gilt ausschließlich für die vom Benutzer in Echtzeit definierten interessierenden Gebiete (AOI).
4. Die Plattform sollte es den Benutzern ermöglichen, in Echtzeit nach interessierenden Gebieten (AOI) zu suchen und diese zu definieren, durch: 4.1. Zeichnen des Gebiets direkt auf der Karte, 4.2. Hochladen einer Datei, die das AOI definiert (z. B. KML, GeoJSON, SHP). Für jedes in Echtzeit eingegebene AOI sollte der Dienst die Möglichkeit bieten, eine Liste der verfügbaren Satellitenbilder zu erhalten, die diesen Bereich abdecken.
5. Die vom Benutzer in Echtzeit angegebene AOI-Fläche wird nur ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Ladens (Anzeigens) des ausgewählten Satellitenbildes, das diesen Bereich auf dem Kartenhintergrund abdeckt, von der verfügbaren Grenze von 10 000 km² abgezogen.
6. Nach Erreichen der Gesamtgrenze von 10 000 km² sollte der Dienst automatisch den Zugriff auf weitere Daten blockieren, ohne die Möglichkeit, die Grenze zu erhöhen oder zusätzliche Flächen hinzuzukaufen. Im Falle des Fehlens der Funktionalität zur Sperrung des Datenzugriffs nach Überschreitung der angegebenen Grenze ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, für die Leistung, die über diese Grenze hinausgeht, zu zahlen. Der Dienst sollte einen Datenverbrauchsrechner bereitstellen, der den Benutzer über die genutzte Verbrauchsgrenze informiert.
7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen, das darin besteht, die Dienstleistungszeit um einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten zu verlängern.
8. Um das Optionsrecht in Anspruch zu nehmen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Erklärung in schriftlicher Form oder in elektronischer Form innerhalb von mindestens 7 Tagen vor Ablauf der Laufzeit des Grundauftrags übermitteln. Im Falle der Übermittlung einer Erklärung durch den Auftraggeber, die sich auf die Inanspruchnahme des Optionsrechts innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Ablauf der Laufzeit des Grundauftrags bezieht, kann der Auftraggeber das Optionsrecht mit Zustimmung des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber endet der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit des Grundauftrags.
9. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Optionsrecht einmal oder mehrmals in Anspruch zu nehmen, bis zu einer Gesamthöhe, die die in § 6 Abs. 1 des Vertrags genannte maximale Vergütung nicht überschreitet, oder bis zu einem maximalen Zeitraum der Verlängerung der Dienstleistung, wie in Punkt 7 angegeben.
10. Der Auftraggeber fordert, dass die Ausführung des Auftragsgegenstands unter den Bedingungen und Grundsätzen erfolgt, die in den ppu zusammen mit den Anhangen, die den Anhang Nr. 7 zu SWZ darstellen, festgelegt sind.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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