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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych z terenu Gminy Miejskiej Lubaczów pochodzących z nieruchomości zamieszkałych

Gmina Miejska LubaczówPolenVeröffentlicht am 04. Aug. 2026
Noch 35 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Dienstleistung der Entgegennahme, des Transports und der Entsorgung von kommunalen Abfällen, die von den Eigentümern der Immobilien im Stadtgebiet von Lubaczów gemäß den Bestimmungen der aktuellen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Stadtgemeinde Lubaczów, die durch Beschluss des Stadtrats von Lubaczów erlassen wurde, gesammelt werden. 2. Der Gegenstand des Auftrags umfasst: 1) Die Entgegennahme der von allen Eigentümern der Immobilien im Gemeindegebiet erzeugten und gesammelten Mengen der einzelnen Fraktionen von kommunalen Abfällen, die in Abschnitt 2 Punkt 1, Buchstabe A-D aufgeführt sind. A. Ungesortierte (gemischte) kommunale Abfälle (Abfallcode: 20 03 01), die in Behältern oder Säcken gesammelt wurden. B. Selektiv gesammelte kommunale Abfälle in Behältern oder Säcken, unterteilt in 4 Fraktionen, nämlich: a) Papier und Karton (Kennzeichnung: blau), einschließlich kommunaler Abfälle: Verpackungen aus Papier und Karton (Abfallcode: 15 01 01), Papier und Karton (Abfallcode: 20 01 01); b) Kunststoffe und Metalle (Kennzeichnung: gelb), einschließlich kommunaler Abfälle: Verpackungen aus Kunststoffen (Abfallcode: 15 01 02), Verpackungen aus Metallen (Abfallcode: 15 01 04), Gemischte Verpackungsabfälle (Abfallcode: 15 01 06), Metalle (Abfallcode: 20 01 40); c) Glas (Kennzeichnung: grün), einschließlich kommunaler Abfälle: Verpackungen aus Glas (Abfallcode: 15 01 07), Glas (Abfallcode: 20 01 02); d) Biologisch abbaubare Abfälle (Kennzeichnung: braun), einschließlich kommunaler Abfälle: Küchenabfälle, die biologisch abbaubar sind (Abfallcode: 20 01 08), Abfälle, die biologisch abbaubar sind (Abfallcode: 20 02 01). C. Selektiv gesammelte kommunale Abfälle, die keine Behälter zu ihrer Sammlung benötigen, einschließlich: a) Sperrmüll (Abfallcode: 20 03 07), einschließlich Möbel und anderer Sperrmüll; b) Gebrauchte Reifen (Abfallcode: 16 01 03); c) Fluoreszenzlampen und andere quecksilberhaltige Abfälle (Abfallcode: 20 01 21*), Geräte, die Freone enthalten (Abfallcode: 20 01 23*), Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die nicht unter 20 01 21, 20 01 23, 20 01 35 fallen (Abfallcode: 20 01 35*), Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die nicht unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen (Abfallcode: 20 01 36). D. Selektiv gesammelte kommunale Abfälle in Behältern oder Säcken zur Sammlung im Gebiet der Stadtgemeinde Lubaczów, einschließlich: a) Batterien und Akkumulatoren einschließlich Batterien und Akkumulatoren, die in 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 aufgeführt sind, sowie nicht sortierte Batterien und Akkumulatoren (Abfallcode: 20 01 33*); b) Batterien und Akkumulatoren, die nicht unter 20 01 33 fallen (Abfallcode: 20 01 34) – gesammelt in Behältern, die in Schulen und in ausgewählten öffentlichen Einrichtungen im Gebiet der Stadtgemeinde Lubaczów aufgestellt sind; c) Arzneimittel, die nicht unter 20 01 31 fallen (Abfallcode: 20 01 32), nach Ablauf des Verfallsdatums sowie nicht verwendete Arzneimittel, die in Behältern gesammelt werden, die in ausgewählten Apotheken aufgestellt sind, und von den Einwohnern abgegeben werden (dies gilt nicht für Arzneimittel, die aus der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit stammen). 3. Der Auftrag, der mit der Entsorgung der direkt von den Einwohnern entgegengenommenen kommunalen Abfälle verbunden ist, umfasst insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich: 1) Mechanisch-biologische Aufbereitung von ungesortierten (gemischten) kommunalen Abfällen sowie die Trennung von ungesortierten (gemischten) kommunalen Abfällen in Fraktionen, die ganz oder teilweise zur Wiederverwendung geeignet sind. 2) Aufbereitung von selektiv gesammelten biologisch abbaubaren Abfällen gemäß dem Abfallgesetz (d.h. Dz. U. aus 2023 r. poz. 1587, 1597, 1688, 1852, 2029, aus 2024 r. poz. 1834, 1911, 1914, aus 2025 r. poz. 1812, aus 2026 r. poz. 174). 3) Durchführung des mechanisch-biologischen Verfahrens zur Aufbereitung von gemischten kommunalen Abfällen (Unterfraktion 0-80 mm) gemäß dem Abfallgesetz (d.h. Dz. U. aus 2023 r. poz. 1587, 1597, 1688, 1852, 2029, aus 2024 r. poz. 1834, 1911, 1914, aus 2025 r. poz. 1812, aus 2026 r. poz. 174), die Überfraktion (> 80 mm) muss gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen an den Heizwert entsprechen und als alternatives Brennstoff zur Entsorgung übergeben werden. 4) Lagerung von Abfällen nach dem mechan

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