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Dänemark – Bauarbeiten – Glostrup Boligselskab - Fuglestien

Glostrup Boligselskab afd. 24DänemarkVeröffentlicht am 01. Juni 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Diese Ausschreibung betrifft den Abschluss eines Totalunternehmervertrags für den Bau der allgemeinen Wohnbebauung Fuglestien für Glostrup Boligselskab. Der Auftrag wird als Totalunternehmervertrag im Auftrag von Glostrup Boligselskab, das Bauherr ist, vergeben. Glostrup Boligselskab hat den Wunsch, insgesamt 95 Wohnungen zu entwickeln und zu bauen, verteilt auf folgende Typen: - 25 Wohnungen für Aufgangsgemeinschaften: kommunales Wohnangebot, wird als allgemeine Familienwohnungen errichtet - 40 Familienwohnungen: allgemeine Familienwohnungen - 30 Jugendwohnungen: allgemeine Jugendwohnungen Glostrup Kommune und Glostrup Boligselskab möchten – ausgehend vom Bedarf an Ersatz für die Wohnangebote auf Vestervej und Toftevej – ein neues, vielfältiges Wohngebiet mit Jugendwohnungen, Familienwohnungen und Aufgangsgemeinschaften für Bürger mit besonderen Bedürfnissen schaffen. Die Bebauung wird neben der bestehenden Abteilung von Glostrup Boligselskab an der Fuglestien platziert. Die Vision für das Projekt ist es, eine neue Bebauung mit funktionalen, flexiblen und bezahlbaren Wohnungen in einer einladenden und menschenwürdigen Größe zu schaffen. Hier sollen die Bewohner natürlich an einem lebendigen Gemeinschaftsleben teilnehmen können, während gleichzeitig die Möglichkeit für Ruhe, Privatsphäre und Rückzug besteht. Die Aufgangsgemeinschaften werden in eigenständigen Gebäuden mit eigenen Hofräumen in den südlichen und nordöstlichen Ecken des Grundstücks platziert. Jugendwohnungen und Familienwohnungen werden in den übrigen Gebäuden zusammengefasst und um gemeinsame Hofräume verteilt, wo Gemeinschaften quer zu Wohnungsarten und Lebenssituationen entstehen können. Die Aufgangsgemeinschaft Toftevej erhält eine abgeschirmtere Platzierung, die die Bedürfnisse der Bewohner nach Sicherheit und Struktur berücksichtigt. Die zweite Aufgangsgemeinschaft, Vestervej, wird näher an den übrigen Wohnungen platziert und kann Einrichtungen wie Gemeinschaftsräume, Fahrradschuppen und Hofräume mit dem Rest der Abteilung teilen. Das Ziel ist es, ein Wohngebiet zu schaffen, in dem Aufgangsgemeinschaften, Jugendwohnungen und Familienwohnungen eine Einheit bilden – und in dem Menschen quer durch Altersgruppen und Lebenssituationen dicht beieinander leben und zu einer Gemeinschaft beitragen, die über die einzelne Wohnung hinausreicht. Anforderungen an den Auftrag ergeben sich aus den technischen Beschreibungen, die in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind, und den vertraglichen Anforderungen, die sich aus dem Totalunternehmervertrag und ABT18 mit Abweichungen und Ergänzungen ergeben. Die Ausschreibung wird als Ausschreibung mit Verhandlung gemäß den §§ 61-66 des Ausschreibungsgesetzes durchgeführt. Die Ausschreibungsform wurde aufgrund der Komplexität des Auftrags gewählt. Der Auftraggeber hat sich entschieden, Byggeweb/RIB als digitale Ausschreibungsplattform zu nutzen, auf der das gesamte Ausschreibungsmaterial frei und kostenlos über den untenstehenden Link verfügbar ist, wo auch eventuelle Korrekturbriefe und überarbeitete Dokumente verfügbar sind: www.byggeweb.dk TN687478A Ausschlussgründe: Ein wirtschaftlicher Akteur wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der obligatorischen Ausschlussgründe in § 134 a, § 135, Abs. 1-3 und § 136, Abs. 1, Nr. 1-4 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der freiwilligen Ausschlussgründe in § 137, Abs. 1, Nr. 1-2 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur kann nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der wirtschaftliche Akteur ausreichende Dokumentation vorlegt, dass der wirtschaftliche Akteur zuverlässig ist, auch wenn der wirtschaftliche Akteur von einem oder mehreren der Ausschlussgründe in §§ 135-137 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist, gemäß § 138, Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates Es kann kein Vertrag mit den folgenden Unternehmen abgeschlossen werden, gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: A. russische Staatsbürger oder natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die in Russland ansässig sind B. juristische Personen, Einheiten oder Organe, von denen eine Einheit, wie in vorliegendem Abschnitt Buchstabe a) erläutert, direkt oder indirekt mehr als 50 % besitzt, oder C. natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die im Auftrag oder auf Anweisung einer Einheit, wie in vorliegendem Abschnitt Buchstabe a) oder b) erläutert, handeln. Ebenso dürfen keine Subunternehmer oder unterstützende Einheiten verwendet werden, die von den oben genannten betroffen sind, wenn der Beitrag dieses Akteurs mehr als 10 % des Vertragswerts ausmacht.

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