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Polen – Bauarbeiten – Remont drogi powiatowej (dawniej droga wojewódzka 366) w km 0+000 ÷ km 3+974 oraz km 7+505 ÷ km 24+176 o łącznej długości 19 505 (z wyłączeniem odcinka km 13+500 ÷ km 14+640)

Powiat Karkonoski - Starostwo Powiatowe w Jeleniej GórzePolenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Reparatur der Kreisstraße (ehemals Wojewódzka 366) sowie der Ingenieurbauten im Abschnitt km 0+000 ÷ km 3+974 sowie km 7+505 ÷ km 24+176 mit einer Gesamtlänge von 19 505 m (ausgenommen der Abschnitt: km 13+500 ÷ km 14+640). 2. Aufgrund des unterschiedlichen Zustands der Fahrbahndegradation und der Parameter der bestehenden Straße sind folgende Arbeiten in der Reihenfolge ihrer Ausführung in den Jahren 2026-2029 vorgesehen: 1) ETAP I – in km 10+640 ÷ 12+010 ul. Topolowa (Marczyce) – unter Ausschluss des im Jahr 2025 im Rahmen eines separaten Auftrags ausgeführten Abschnitts; 2) ETAP II – in km 14+640 ÷ 16+100 durch Sosnówka, Miłków; 3) ETAP III – in km 7+505 ÷ 8+955 durch Zachełmie und Podgórzyn (bis zum Kreisverkehr); 4) ETAP IV – in km 16+100 ÷ 17+803 durch Miłków (bis zum Kreisverkehr); 5) ETAP Vm (Bauarbeiten an Brücken) – in km 17+836, 17+863 Miłków (Brücken über den Bach Łomnica); 6) ETAP Vd (Straßenbauarbeiten) – in km 17+910 ÷ 18+311 durch Miłków (ab den Brückenbauwerken); 7) ETAP VI – in km 12+010 ÷ 13+420 durch Sosnówka; 8) ETAP VII – in km 18+311 ÷ 19+461 durch Ścięgny; 9) ETAP VIII – in km 19+461 ÷ 24+184 durch Ścięgny, Kowary; 10) ETAP IX – in km 8+955 ÷ 10+640 durch Podgórzyn (ab dem Kreisverkehr); 11) ETAP X – in km 0+000 ÷ 3+974 durch Piechowice. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit dem Auftraggeber festgelegten Etappen parallel umzusetzen, um den Fertigstellungstermin des Auftragsgegenstands (wie in Abschnitt 1 Abschnitt VI der Auftragsbedingungen spezifiziert) einzuhalten, ohne gleichzeitig mit anderen laufenden Straßenbauinvestitionen zu kollidieren – im Zusammenhang mit der Einführung von Umleitungen im Straßenverkehr. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass die erste Phase der Umsetzung des Auftragsgegenstands die in Abschnitt 2 Punkt 3 genannte Etappe III ist. Um die Durchfahrbarkeit zu gewährleisten und eine kommunale Lähmung im Bereich der Durchführung der Etappe III, wie in Abschnitt 2 Punkt 3 genannt, zu vermeiden, empfiehlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, die Etappe III gleichzeitig mit der in Abschnitt 2 Punkt 2 genannten Etappe II umzusetzen. 5. Es ist nicht zulässig, zwei oder mehr Etappen gleichzeitig umzusetzen, wenn dies zu einer Störung des Verkehrsflusses im Bereich der durchgeführten Arbeiten führen würde, insbesondere ist es nicht zulässig, die in Abschnitt 2 Punkt 2 genannte Etappe II gleichzeitig mit der in Abschnitt 2 Punkt 4 genannten Etappe IV umzusetzen. 6. Es ist möglich, mit der nächsten Etappe der Arbeiten zu beginnen, bevor eine andere (früher begonnene) Etappe abgeschlossen und abgenommen wurde – unter der Voraussetzung, dass die früher begonnenen Etappen weiterhin parallel mit der neuen Etappe fortgesetzt werden. Die Strategie zur Umsetzung der einzelnen Arbeitsetappen darf keine vollständige kommunale Lähmung der bebauten Gebiete verursachen. Die Verbindung aufeinanderfolgender Etappen muss organisatorisch so gelöst werden, dass der Straßenverkehr fließt, wobei die Einführung geeigneter kürzester Umleitungen berücksichtigt wird – falls eine Abschnittsweise Durchführung der Arbeiten bei vollständiger Sperrung für den Verkehr erforderlich ist. 7. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands/des erforderlichen Arbeitsumfangs befindet sich in: 1) Beschreibung des Auftragsgegenstands, die Anhang Nr. 5 der SWZ darstellt (die das gesamte Projekt umfasst); 2) Projekt- und technische Dokumentation, die Anhang Nr. 6 der SWZ darstellt, bestehend aus: technische Dokumentation, Vereinbarungen, Projekte für die ständige Verkehrsorganisation, technische Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme der Arbeiten, Arbeitsgegenstände sowie Angebotskalkulationen, Nachinventarisierung nach der Ausführung der im Jahr 2025 ausgeführten Teilarbeiten der Etappe I sowie Beschreibung der Anforderungen an die Ausführung, Lieferung und Montage von Informationsschildern – in Etappen unterteilt: c) im Bereich der Etappe I – Anhang Nr. 6.1 der SWZ; d) im Bereich der Etappe II – Anhang Nr. 6.2 der SWZ; e) im Bereich der Etappe III – Anhang Nr. 6.3 der SWZ; f) im Bereich der Etappe IV – Anhang Nr. 6.4 der SWZ; g) im Bereich der Etappe Vm (umfassend Brückenbauarbeiten) – Anhang Nr. 6.5.M der SWZ; h) im Bereich der Etappe Vd (umfassend Straßenbauarbeiten) – Anhang Nr. 6.5.D der SWZ; i) im Bereich der Etappe VI – Anhang Nr. 6.6 der SWZ; j) im Bereich der Etappe VII – Anhang Nr. 6.7 der SWZ; k) im Bereich der Etappe VIII – Anhang Nr. 6.8 der SWZ; l) im Bereich der Etappe IX – Anhang Nr. 6.9 der SWZ; m) im Bereich der Etappe X – Anhang Nr. 6.10 der SWZ. 8. Das Projekt „Reparatur der Kreisstraße (ehemals Wojewódzka 366) in km 0+000 ÷ km 3+974 sowie km 7+505 ÷ km 24+176 mit einer Gesamtlänge von 19 505 m (ausgenommen der Abschnitt km 13+

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