Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Stufenweise Vergabe der Werkstattplanung für den Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a. d. Weinstraße
Beschreibung
Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftlichen überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und a. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 336 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Werkstattplanung Die Werkstattplanung umfasst insbesondere: ▪ ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Konzept für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meistervorbereitung, Fort- und Weiterbildung ▪ Werkstattbereiche für Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Metallbau (Metall und Schweißen) sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik; ▪ große, modulare und flexible Flächen für unterschiedliche Gruppengrößen, Ausbildungsinhalte und künftige technologische Entwicklungen sowie computergestütztes Lehren und Lernen mit digitalen Medien und Tools in Werkstätten und Theorieräumen; ▪ direkte Anbindung an das Ver- und Entsorgungsnetz und Abstimmung mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie eine offene, freundlich gestaltete und pädagogisch zeitgemäße Lern- und Arbeitsumgebung; ▪ flexible Nutzung und Umnutzung zur Berücksichtigung des technologischen und gesellschaftlichen Wandels sowie des Zusammenwachsens verschiedener Gewerke; ▪ Integration in die Gesamtplanung und Koordination mit Objektplanung Gebäude, Fachplanungen, Freianlagenplanung, Auftraggeber und Nutzern unter Berücksichtigung von Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten und Vorgaben der Zuwendungsgeber, ▪ Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbes. der ASR, DGUV und ArbSchG und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Förderung Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen Stufe 2 und Stufe 3 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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