Polen – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Świadczenie usługi asysty technicznej i konserwacji dla Systemu STRADOM
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der technischen Assistenz- und Wartungsdienstleistung für das System STRADOM. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes enthält das Mustervertrag mit den Anlagen, das Anhang Nr. 10 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen (im Folgenden: SWZ) darstellt. 2. Der Auftraggeber teilt den Auftrag in diesem Verfahren nicht in Teile auf oder ermöglicht das Einreichen von Teilangeboten: Der Auftragsgegenstand mit der Bezeichnung „Erbringung der technischen Assistenz- und Wartungsdienstleistung für das System STRADOM“ stellt nach Ansicht des Auftraggebers aufgrund seines Charakters, Umfangs und der Art der Durchführung eine unteilbare, zusammenhängende Einheit dar, was die Aufteilung des Auftrags in Teile rechtfertigt. Der Auftragsumfang umfasst miteinander verbundene Tätigkeiten, die mit dem laufenden Betrieb des Systems STRADOM, der technischen Assistenz sowie der Gewährleistung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs des Systems STRADOM verbunden sind. Die Durchführung dieser Aufgaben erfordert die Einhaltung einheitlicher technischer, organisatorischer und prozeduraler Standards sowie die Sicherstellung der eindeutigen Verantwortung eines Auftragnehmers für das Ergebnis der Auftragsdurchführung. Eine Aufteilung des Auftrags in Teile könnte zu Koordinationsschwierigkeiten, einer Streuung der Verantwortung und letztlich zu einem Qualitätsverlust der erbrachten Dienstleistungen oder zu einer Unterbrechung des Systembetriebs führen. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen könnte eine Aufteilung des Auftrags in Teile auch zu höheren Kosten bei der Auftragsdurchführung, der Notwendigkeit zusätzlicher Koordination auf Seiten des Auftraggebers sowie zu einer Verlängerung der Reaktionszeit auf Meldungen und Störungen führen, was im Widerspruch zur Grundsatz der effizienten und rationalen Verwaltung öffentlicher Mittel stünde. Die Aufteilung des Auftrags in Teile verletzt nicht die Prinzipien des fairen Wettbewerbs oder der gleichberechtigten Behandlung der Auftragnehmer und schränkt den Zugang zum Auftrag für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen nicht ein. 3. Der Auftraggeber verlangt nicht, dass der Auftrag durch geschützte Werkstätten, soziale Genossenschaften oder andere Auftragnehmer durchgeführt wird, die unter die Bestimmungen des Artikels 94 Absatz 1 des Gesetzes fallen. 4. Der Auftraggeber verlangt auf Grundlage des Artikels 95 Absatz 1 des Gesetzes, dass der Auftragnehmer (oder Subunternehmer) Personen, die Arbeiten im Bereich der telefonischen Beratung ausführen, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Die Ausführung dieser Tätigkeiten besteht in der Ausübung der Arbeit in der in Artikel 22 § 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (t. j. Dz. U. aus 2025 r. poz. 277 mit Änderungen) festgelegten Weise. Hinweis! Diese Anforderung gilt nicht für: natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie Gesellschafter von Personengesellschaften, die sich verpflichten, diese Tätigkeiten persönlich für die Gesellschaft zu erbringen. 5. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Artikel 214 Absatz 1 Punkt 7 des Gesetzes vor. 6. Der Auftraggeber ermöglicht nicht die Einreichung von Alternativangeboten. 7. Der Auftraggeber sieht keine Durchführung einer elektronischen Auktion vor. 8. Der Auftraggeber hat vor Beginn des Verfahrens keine vorläufigen Marktberatungen durchgeführt. 9. Der Auftraggeber verlangt in diesem Verfahren nicht, dass die Auftragnehmer vorab Sachmittel vorlegen. 10. Der Auftraggeber ermöglicht im Rahmen der in Artikel 462 und den folgenden des Gesetzes festgelegten Möglichkeiten die Durchführung des Auftragsgegenstandes durch den Auftragnehmer unter Nutzung von Subunternehmern. Der Auftragnehmer, der die Durchführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern überträgt, gibt in seinem Angebot die Teile des Auftrags an, deren Durchführung er Subunternehmern (einschließlich Lieferanten) überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer (einschließlich Lieferanten), wenn diese bereits bekannt sind. 10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmern die Dokumentation zur Verfügung, die im Rahmen der Durchführung des Gegenstands des Einführungsvertrags (Dokumente, die in dem Einführungsvertrag Nr. W/II/61/OR/1/2013 vom 21.05.2013 sowie in den Ergänzungsverträgen Nr. W/II/1097/OR/4/2014 vom 29.07.2014, Nr. W/II/17/OR/3/2015 vom 16.02.2015, Nr. W/II/3195/IT/28/2019 vom 29.10.2019 und W/I/2638/IT/68/2022 vom 11.10.2022 beschrieben sind).
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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