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Polen – Bauarbeiten – Budowa bloku S w ramach zadania: „Budowa i wyposażenie infrastruktury szpitalnej w Wojewódzkim Szpitalu Specjalistycznym im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego SPZOZ w Lublinie na wypadek sytuacji kryzysowej lub konfliktu zbrojnego”

Wojewódzki Szpital Specjalistyczny im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego Samodzielny Publiczny Zakład Opieki ZdrowotnejPolenVeröffentlicht am 03. Nov. 2026
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Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist der Bau des Blocks S im Rahmen des Projekts: „Bau und Ausstattung der Krankenhausinfrastruktur im Wojewódzki Szpital Specjalistyczny im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego SPZOZ in Lublin für den Fall einer Krisensituation oder eines bewaffneten Konflikts“. Der Auftraggeber informiert, dass das betreffende Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der Form „Design and Build“ durchgeführt wird. 2) Im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftragsgegenstand gemäß dem Grundsatz „keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung“ (DNSH – „do no significant harm“) umzusetzen, der sich aus Art. 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen sowie dem Dokument „Richtlinien für Empfänger zur Anwendung des DNSH-Prinzips in EU-finanzierten Projekten“ – gemäß Anhang Nr. 1 des Vertrages - Erklärung des Auftragnehmers zum DNSH-Prinzip. 3) Im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Entsorgung und Verwertung von Abfällen, die auf der Seite des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung entstehen, gemäß den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie den nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften über Abfälle. Alle während der Auftragsausführung anfallenden Abfälle werden auf eine Weise entfernt, die den Einfluss auf die Umwelt minimiert. Der Auftragnehmer erklärt ferner, dass er eine selektive Abfallwirtschaft bei der Installation von Geräten betreiben wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen aktuellen Eintrag im BDO-Register zu haben, wenn dies gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. 4) Die Installationsarbeiten sowie die installierten Geräte werden den Anforderungen der Verordnung des Ministers für Gesundheit vom 26. März 2019 angepasst, was die geeigneten lokalen und technischen Bedingungen für die medizinische Versorgung sicherstellt. 5) Der Auftrag wird gemäß dem Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie dem Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern durchgeführt. 6) Die Bestimmungen gelten für die in den technischen Parametern genannten medizinischen Produkte, die Anhang Nr. 11 zu SWZ darstellen, sowie im Preisformular, das Anhang Nr. 3 darstellt: Im Verfahren finden die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Auftragnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zu den Unionsmärkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen sowie über Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Unionsaufträgern, Waren und Dienstleistungen zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen in Drittländern (Instrument für internationale Aufträge – IZM) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19. Juni 2025 Anwendung, die eine Maßnahme des Instruments für internationale Aufträge festlegt, die den Zugang von Auftragnehmern und medizinischen Produkten aus der Volksrepublik China zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge für medizinische Produkte gemäß dieser Verordnung einschränkt, soweit dieses Verfahren medizinische Produkte umfasst, die von dieser Verordnung erfasst werden. Die detaillierten Bestimmungen in diesem Bereich finden sich in Abschnitt 5 (V) SWZ. DIE OFFERTE MUSS DIE FOLGENDEN ERKLÄRUNGEN UND DOKUMENTE ENTHALTEN: 1) Erklärung JEDZ - Anhang Nr. 1 zu SWZ 2) korrekt ausgefülltes Angebotsformular, erstellt gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 2 zu SWZ darstellt; 3) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 3 zu SWZ - Preisfomular 4) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 3a - Zusammenfassende Kostenaufstellung. 5) Erklärung des Auftragnehmers zu den Ausschlussgründen – Anhang Nr. 10 zu SWZ 6) Erklärung der Ressourcen bereitstellenden Partei zu den Ausschlussgründen – Anhang Nr. 10a zu SWZ 7) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 11 zu SWZ – Technische Parameter des Gerätsets. 8) Vollmacht, die den Umfang der Bevollmächtigung festlegt und von den zur Vertretung des Auftragnehmers berechtigten Personen unterzeichnet wurde – falls der Auftragnehmer, der sich um die Vergabe des Auftrags bewirbt, durch einen Bevollmächtigten vertreten wird; 9) Vollmacht zur gemeinsamen Vertretung der Auftragnehmer, die sich um die Vergabe des Auftrags bewerben – falls zutreffend. 10) Nachweis der Einlegung eines Widerspruchs. LOKALE BESICHTIGUNG Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer eine lokale Besichtigung des Geländes, auf dem die Investition geplant ist, sowie der Gebäude, die mit der Investition verbunden sind, durchführt, um sich mit dem Zustand des Geländes und der Gebäude, den Bedingungen der Durchführung der Arbeiten sowie möglichen organisatorischen und logistischen Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung von Bauarbeiten in betriebsbereiten Objekten ergeben, vertraut zu machen, um diese Umstände in den Angebotspreis einzubeziehen. Die zur Kontaktaufnahme berechtigte Person ist Herr Zbigniew Gajda – Koordinator für Investitionen, Herr Grzegorz Dźwierzyński – Bauinspektor, Herr Maciej Przystupa – Fachmann für Elektrotechnik. Die lokale Besichtigung wird an drei Terminen stattfinden, nämlich am 30.09.2026, 08.10.2026 sowie 26.10.2026 um 10:00 Uhr. Interessierte Auftragnehmer werden gebeten, sich in einem der genannten Termine im Raum Nr. 103 im Block H des Krankenhauses einzufinden. Der Nachweis der Teilnahme an der lokalen Besichtigung wird durch die Bestätigung der Anwesenheit auf der Liste, die vom Auftraggeber am Tag der Besichtigung ausgelegt wird, erbracht. Gemäß Art. 131 Abs. 2 Punkt 1) der Pzp verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ein Angebot nach der Durchführung der lokalen Besichtigung einreicht. Der Auftraggeber informiert, dass er das Angebot des Auftragnehmers gemäß Art. 226 Abs. 1

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