Polen – Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten – WSZS.DEZ.26.068.2026 PEŁNA OPIEKA SERWISOWA ANGIOGRAFU AZURION 7 M12, SYSTEMU PHILIPS HEMO, OPROGRAMOWANIA INTRA SIGHT ORAZ SYNC VISION, STRZYKAWKI AUTOMATYCZNEJ, UPS MASTERYS 4 NA OKRES 36 MIESIĘCY
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die VOLLE SERVICEPFLEGE DES AZURION 7 M12 ANGIOGRAFEN, DES PHILIPS HEMO-SYSTEMS, DER INTRA SIGHT- UND SYNC VISION-SOFTWARE, EINER AUTOMATISCHEN INJEKTIONSPUMPE, EINES UPS MASTERYS 4 FÜR EINEN ZEITRAUM VON 36 MONATEN. 2. Der detaillierte Umfang des Auftrags, einschließlich der Liste der medizinischen Geräte, die Gegenstand des Auftrags sind, wird in Anlage Nr. 3 zu SWZ – Auftragsbeschreibung dargestellt. Weitere Anforderungen an die Ausführung des Auftragsgegenstands werden in den vorgesehenen Vertragsbestimmungen festgelegt, die Anlage Nr. 9 zu SWZ darstellen. 3. Falls der Auftraggeber in der Verfahrensdokumentation Handelsmarken, Patente oder Herkunft, Quelle oder einen besonderen Prozess angibt, der die Produkte oder Dienstleistungen, die von einem bestimmten Auftragnehmer geliefert werden, charakterisiert, gestattet der Auftraggeber die Verwendung gleichwertiger Lösungen: 1) Die verwendeten Begriffe, die Handelsmarken, Markennamen, Patente oder die Herkunft des Auftragsgegenstands bezeichnen, sind zusammen mit den Wörtern „oder gleichwertig“ zu verstehen. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die Verwendung von Lösungen, die den in der Auftragsbeschreibung genannten Lösungen gleichwertig sind – Anlage Nr. 3 zu SWZ, 2) bei der Beschreibung des Auftragsgegenstands durch Bezugnahme auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 sowie Abs. 3 des Pzp-Gesetzes erwähnt, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen, und einer solchen Bezugnahme sind die Wörter „oder gleichwertig“ beizufügen. 4. Elektronische Auktion. Der Auftraggeber hat in der Auftragsbekanntmachung vorgesehen, dass die Auswahl des günstigsten Angebots durch eine elektronische Auktion erfolgen wird, wenn in diesem Verfahren mindestens 2 nicht zurückzuweisende Angebote eingereicht werden. INFORMATION ZUR GESAMTEN BEWERBUNG DER AUSFÜHRUNGSBETRIEBE UM DIE VERGABE DES AUFTRAGS 1. Die Auftragnehmer können sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, gemäß den Bestimmungen in Art. 57-60 Pzp. In einem solchen Fall bestellen die Auftragnehmer einen Bevollmächtigten, um sie im Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu vertreten oder um sie im Verfahren und beim Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag zu vertreten. 2. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag durch die Auftragnehmer, stellt jeder der Auftragnehmer die in Art. 125 Abs. 1 Pzp genannten Erklärungen. Diese Erklärungen bestätigen das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen im Umfang, in dem jeder der Auftragnehmer die Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäß Art. 125 Abs. 4 Pzp nachweist. 3. Auftragnehmer, die sich gemeinsam um den Auftrag bewerben, haften solidarisch für die Erfüllung des Vertrags und die Einbringung der Sicherheit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Die Bestimmungen über den Auftragnehmer sind entsprechend auf die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer anzuwenden. 4. Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerben, sind verpflichtet, zusammen mit dem Angebot eine entsprechende Vollmacht einzureichen – gemäß Abschnitt XVIII Punkt 10 ppkt 3) SWZ – dies gilt nicht für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern die Bevollmächtigung/ Vollmacht zum Auftreten im Namen dieser Gesellschaft aus der dem Angebot beigefügten Gesellschaftsvereinbarung hervorgeht oder alle Gesellschafter das Angebot unterzeichnen. Hinweis: Die Vollmacht, von der oben die Rede ist, kann entweder aus einem Dokument mit derselben Bezeichnung oder aus einem Vertrag der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer hervorgehen. 5. Das Angebot muss so unterzeichnet werden, dass es alle gemeinsam auftretenden Auftragnehmer rechtlich bindet (durch jeden der Auftragnehmer oder den bevollmächtigten Vertreter). 6. Alle Korrespondenz wird ausschließlich mit dem als Vertreter der sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer auftretenden Subjekt geführt. 7. Im Falle, der in Art. 117 Abs. 2 oder Abs. 3 Pzp erwähnt wird, sind die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags bewerbenden Auftragnehmer verpflichtet, dem Angebot eine Erklärung gemäß Art. 117 Abs. 4 PZP beizufügen, aus der hervorgeht, welche Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen die einzelnen Auftragnehmer ausführen, gemäß Abschnitt XI Punkt 2 und 3 SWZ. INFORMATION ZU UNTERAUFTRAGNEHMERN 1. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. 2. Im Falle der Übertragung der Auftragsausführung an Subunternehmer ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Angebotsformular den Teil des Auftrags, dessen Ausführung er Subunternehmern übertragen will, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind, anzugeben. Bei Fehlen einer solchen Erklärung geht der Auftraggeber davon aus, dass der Auftragnehmer den Auftrag ohne Beteiligung von Subunternehmern ausführen wird. Die Übertragung der Ausführung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. 3. Der Auftraggeber wird nicht prüfen, ob gegenüber einem Subunternehmer, der kein die Mittel zur Verfügung stellender Subjekt ist, Ausschlussgründe vorliegen, wie in Art. 108 und Art. 109 des Pzp-Gesetzes erwähnt. 4. Der Auftragnehmer darf sein Verpflichtung nicht mit Hilfe solcher Subunternehmer erfüllen, die aufgrund der in den folgenden Vorschriften genannten Ausschlussgründe ausgeschlossen sind: - Art. 7 Abs. 1 Punkt 1-3 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie zum Schutz der nationalen Sicherheit (t.j. Dz. U. z 2025 poz. 514), gemäß den Bestimmungen von Abschnitt XII
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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