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Polen – Notfallwagen – Zakup ambulansu wraz z dodatkowym wyposażeniem dla Zespołów Ratownictwa Medycznego BPR SPZOZ w Sanoku

BIESZCZADZKIE POGOTOWIE RATUNKOWE SAMODZIELNY PUBLICZNY ZAKŁAD OPIEKI ZDROWOTNEJ W SANOKUPolenVeröffentlicht am 31. Aug. 2026
Noch 14 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf eines Spezialfahrzeugs, eines Rettungsambulanz des Typs C, einschließlich zusätzlicher Ausstattung für die medizinischen Rettungsteams des Bieszczadzkiego Pogotowia Ratunkowego Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej in Sanok. Die im Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) genannten Namen und Codes: (CPV):34114100-0 - Rettungsfahrzeuge (CPV):34114121-3 - Krankentransportwagen

2. Die detaillierte Beschreibung, der Umfang und die Größe des Auftragsgegenstands sind im Formular der erforderlichen technischen und nutzungsbezogenen Parameter, Anhang Nr. 2 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen, enthalten.

3. Der Auftragsgegenstand muss die technischen und qualitativen Merkmale erfüllen, die in den polnischen Normen festgelegt sind, die die harmonisierten europäischen Normen übertragen, d.h. gemäß der aktuellen polnischen Norm PN:EN 1789 sowie PN-EN 1865+A2 - oder äquivalent, sowie die Anforderungen an das Basisfahrzeug und den medizinischen Aufbau. Der gelieferte Ambulanzwagen muss an den Sitz des Auftraggebers geliefert werden. Mit der Lieferung verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber die für den Straßenverkehr zugelassenen Dokumente gemäß den geltenden Vorschriften sowie diejenigen, die die Erbringung medizinischer Dienstleistungen im Rahmen des staatlichen Rettungsdienstes ermöglichen, zu liefern.

4. Die Bedingungen zur Erfüllung des Auftrags sind im Mustervertrag enthalten, der einen integralen Bestandteil der SWZ darstellt.

5. Falls der Auftragnehmer feststellt, dass die in der SWZ und in den Anhängen zur SWZ verwendeten Handelsmarken, nationalen Normen oder europäischen Normen oder internationalen Normen auf Hersteller von Produkten oder deren Herkunft hinweisen können, gestattet der Auftraggeber in diesem Umfang gleichwertige Lösungen. Dies bedeutet, dass die technischen Parameter der so bezeichneten Produkte die vom Auftraggeber geforderten Mindestanforderungen an die Qualität der Produkte, die für die Ausführung des Vertragsgegenstands verwendet werden sollen, festlegen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer in jedem Fall, in dem festgestellt wird, dass eine Beschreibung oder ein Merkmal des beschriebenen Produkts auf die Herkunft oder den Hersteller hinweist, auch zur Verwendung gleichwertiger Produkte berechtigt, unter denen solche zu verstehen sind, die technische Parameter besitzen, die nicht schlechter sind als die in der SWZ und/oder in den Anhängen zur SWZ angegebenen.

CPV-Codes

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