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Polen – Kreditgewährung – UDZIELENIE DŁUGOTERMINOWEGO KREDYTU BANKOWEGO DO WYSOKOŚCI 5.000.000,00 ZŁ Z PRZEZNACZENIEM NA PRZYPADAJĄCE DO SPŁATY W ROKU 2026 ZOBOWIĄZANIA Z TYTUŁU KREDYTÓW W KWOCIE 1.600.000,00 ZŁ ORAZ POKRYCIE DEFICYTU BUDŻETU W KWOCIE 3.400.000,00 ZŁ

Gmina SułkowicePolenVeröffentlicht am 19. Okt. 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

Objekt des Auftrags ist die Gewährung eines langfristigen Bankkredits in Höhe von 5.000.000,00 PLN, der für die im Jahr 2026 fälligen Verbindlichkeiten aus Krediten, die in den vorherigen Jahren in Höhe von 1.600.000,00 PLN aufgenommen wurden, sowie zur Deckung eines Haushaltsdefizits in Höhe von 3.400.000,00 PLN bestimmt ist. 2. Die Kreditlaufzeit wird auf November 2026 bis Dezember 2038 festgelegt. 3. Die Tilgungsfrist für die Kapitalraten beträgt 51 Monate. 4. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt bis zum 15.12.2038 (Rückzahlung in monatlichen Raten). 5. Der Fälligkeitszeitpunkt der ersten Kapitalrate ist der 15.03.2031. 6. Der Fälligkeitszeitpunkt der Zinsrate: bis zum 15. jedes auf den Monat folgenden Monats, für den sie berechnet wurden, Zahlung der letzten Rate zusammen mit der Kapitalrückzahlung. 7. Die Raten sind in monatlichen Abständen bis zum 15. jedes Monats zu zahlen. 8. Höhe der Raten: 1) Jahr 2031 - 10 Raten à 50.000,00 PLN; 2) Jahr 2032 – 11 Raten à 41.500,00 PLN und 1 Rate à 43.500,00 PLN; 3) Jahr 2033 – 11 Raten à 16.500,00 PLN und 1 Rate à 18.500,00 PLN; 4) Jahr 2034 – 11 Raten à 16.500,00 PLN und 1 Rate à 18.500,00 PLN; 5) Jahr 2035 – 11 Raten à 16.500,00 PLN und 1 Rate à 18.500,00 PLN; 6) Jahr 2036 - 11 Raten à 133.000,00 PLN und 1 Rate à 137.000,00 PLN; 7) Jahr 2037 - 11 Raten à 133.000,00 PLN und 1 Rate à 137.000,00 PLN; 8) Jahr 2038 - 11 Raten à 16.500,00 PLN und 1 Rate à 18.500,00 PLN. 9. Die Zinsen werden in monatlichen Abständen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet. 10. Zur Berechnung der Zinsen wird die tatsächliche Anzahl der Tage in den jeweiligen Monaten und ein Jahr mit 365 Tagen zugrunde gelegt. 11. Die Zinsänderung erfolgt vierteljährlich am ersten Arbeitstag jedes Quartals auf der Grundlage der WIBOR 3M-Satzung, die am letzten Arbeitstag jedes dem Abrechnungszeitraum vorangehenden Quartals gilt, erhöht um die Bankmarge. 12. Der Kredit wird dem Auftraggeber spätestens 2 Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung in maximal zwei Tranchen bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung gestellt, wobei die erste Tranche spätestens am 30. November 2026 freigegeben wird. 13. Der Kredit wird nicht mit anderen Gebühren als den in SWZ genannten belastet. 14. Der Kreditnehmer hat das Recht, die volle Kreditsumme nicht in Anspruch zu nehmen sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits ohne zusätzliche Kosten. 15. Der Auftraggeber plant keine Gebühren und Provisionen der Bank für den gewährten Kredit. 16. Es liegen keine Zwangsvollstreckungen auf den Bankkonten vor. 17. Die Gemeinde hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten bei Banken. 18. In der Gemeinde wurde kein Sanierungsprogramm im Sinne des Gesetzes über öffentliche Finanzen durchgeführt. 19. In der Gemeinde wurden keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch einen Gerichtsvollzieher im Auftrag von Banken eingeleitet. 20. Der Auftraggeber hat keine Verbindlichkeiten aus dem Kauf von Forderungen, Forfaitierung, Factoring, eFinanzierung, Leasing. 21. Der Auftraggeber hat keine Bürgschaften und Garantien an andere Unternehmen gegeben. 22. Die Kreditsicherung besteht aus einem eigenen Blankowechsel zusammen mit einer Wechselerklärung, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf die Kreditsicherung. Der Kämmerer der Gemeinde wird den Wechsel und die Wechselerklärung gegenzeichnen. 23. Der Auftraggeber verlangt die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer von Personen, die die unten angegebenen Tätigkeiten während der Auftragsausführung ausführen: Personen, die die Funktion eines Bankberaters ausüben, der für den Kontakt und die Beziehungen mit dem Auftraggeber verantwortlich ist. 24. Während der Auftragsausführung ist der Auftraggeber berechtigt, Kontrollhandlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die die in Punkt 23 genannten Tätigkeiten ausführen, durchzuführen. 25. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt: - die Vorlage von Erklärungen und Dokumenten im Zusammenhang mit der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Anforderungen und deren Bewertung zu verlangen, - im Falle von Zweifeln im Zusammenhang mit der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Anforderungen Erklärungen zu verlangen, - eine Kontrolle am Ort der Leistungserbringung durchzuführen. 26. Bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung des Arbeitsrechts durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer kann der Auftraggeber die Durchführung einer Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion verlangen. 27. Bestimmung des Auftrags gemäß dem Gemeinsamen Verzeichnis der Aufträge (CPV): CPV 66113000-5 Kreditdienstleistungen. Aufteilung des Auftrags in Teile: Der Auftraggeber teilt den Auftrag nicht in Teile auf, von denen jeder ein eigenständiger Auftragsgegenstand wäre. Der

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