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Ungarn – Laborreagenzien – JTKI AKA beszerzés

Magyar Honvédség Egészségügyi KözpontUngarnVeröffentlicht am 25. Juni 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Die Durchführung der Untersuchungen in den Laboratorien der Abteilung für angewendete Forschung (AKA) erfordert eine Beschaffung, die den in der KKD festgelegten Spezifikationen entspricht, im Rahmen eines Rahmenvertrags für Lieferungen und Dienstleistungen in 7 Teilanfragen. Der Anfrager verpflichtet sich, für alle Teile des Angebots 100 % des Rahmenbetrags abzurufen, abhängig von der bestellten Menge und deren Einzelpreisen. Die Aufteilung des Rahmenbetrags pro Teil: 1. Teil: 6 944 136 HUF 2. Teil: 2 783 160 HUF 3. Teil: 2 352 330 HUF 4. Teil: 174 000 HUF 5. Teil: 174 000 HUF 6. Teil: 720 000 HUF 7. Teil: 438 600 HUF

(X) Anforderungen an das angebotene Produkt: Die Anforderungen an die angebotenen Produkte sind in den Beschaffungsdokumenten detailliert beschrieben. (X) Der Angebotsgeber (AT) darf nur solche Produkte anbieten, die den folgenden Anforderungen entsprechen: - in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtmäßig verkehrsfähig; - neu (fabrikneu, nicht gebraucht, kein Demonstrationsgerät); - hergestellt gemäß den harmonisierten Normen der Europäischen Union (im Falle von Abweichungen mit einer gleichwertigen Lösung) und den grundlegenden Anforderungen der Richtlinien.

(X) AK weist AT darauf hin, dass der Angebotspreis Folgendes enthalten muss: - die Kosten für die Verpackung und den Transport der zu liefernden Geräte (Produkte) gleichermaßen. (X) In Bezug auf die Garantie schreibt der Anfrager vor, dass nur solche Produkte akzeptiert werden, deren Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zum Ablaufdatum mindestens 12 Monate beträgt. Wenn die gesamte Nutzungsdauer (von der Herstellung bis zum Ablaufdatum) kürzer ist, muss die Zeit von der Übernahme bis zum Ablaufdatum mindestens 50 % der gesamten Nutzungsdauer betragen. (X) Leistungsfrist: 90 Kalendertage (Vorteilhaftigkeit akzeptiert) (X) AT muss im Rahmen des Fachangebots als Teil des Angebots Folgendes beifügen: (1) AT muss den auf der Leseseite angegebenen Preis, den von AK vorgegebenen Muster entsprechend ausgefüllten Handelsangebot, mit dem der Preis des angebotenen Produkts, seine Bezeichnung, seine Artikelnummer und sein Hersteller in dem Handelsangebot angegeben werden müssen. AT behandelt den vom AT angebotenen Netto-Einzelpreis sowie die Bezeichnung, Artikelnummer und den Hersteller des angebotenen Produkts als Basisdaten. Das Fachangebot muss vor der Aufteilung im eingereichten Angebot beigefügt werden. Andernfalls wird das Angebot für ungültig erklärt. Dies gilt nicht, wenn die Werte, die im Fachangebot als Basisdaten festgelegt sind, in anderen Teilen des Angebots eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden können. (Siehe KKD 8.3.) (X) Im Rahmen des technischen Angebots muss AT Folgendes beifügen: (x) AT muss im Rahmen des Angebots für jeden Teil die Produktbeschreibung des Herstellers oder Vertriebsunternehmens beifügen (in Kopie). Die vom Hersteller oder Vertriebsunternehmen überwachte Produktbeschreibung enthält mindestens die Bezeichnung des Produkts, die Bezeichnung des Herstellers, den Herkunftsort des Produkts sowie dessen technische Parameter, Merkmale und alle Daten und Informationen, aus denen die Übereinstimmung des Produkts mit den in den Beschaffungsdokumenten festgelegten technischen Anforderungen festgestellt werden kann. Wenn die Produktbeschreibung nicht in ungarischer Sprache ist, muss eine Kopie des nicht ungarischsprachigen Dokuments und dessen ungarische Übersetzung beigefügt werden. Unter der vom Hersteller oder Vertriebsunternehmen überwachten Produktbeschreibung versteht AK das Dokument, das die funktionalen und technischen Parameter des Produkts zusammenfasst, das vom direkten Hersteller des Produkts oder von dessen bevollmächtigtem Vertreter oder, im Falle eines nicht in der EU ansässigen Herstellers, von dessen bevollmächtigtem Vertreter in der EU (EC REP) herausgegeben wurde. AK erwartet keine Bestätigung durch den Hersteller oder Vertriebsunternehmen, d.h. jede vom Hersteller oder Vertriebsunternehmen stammende Produktbeschreibung/Prospekt ist geeignet. (X) Die Übereinstimmung des angebotenen Produkts (der Produkte) mit einem In-vitro-Diagnostikum für medizinische Geräte muss gemäß § 9 (2) der Verordnung 16/2012 (II.16.) des Regierungsdekrets nachgewiesen werden. (X) Im Rahmen des Angebots muss AT für jeden Teil in einem separaten Dokument die unteilbaren Verpackungseinheiten der Produkte beifügen, die an den Käufer geliefert werden.

CPV-Codes

Laborreagenzien

Unterlagen & Angebotsabgabe

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