Polen – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Zagospodarowanie terenów zieleni Miasta Gdyni
Beschreibung
Gegenstand der Bestellung Teil 1: Sensorgarten an der Grundschule 43, ul. Porębskiego (BO 2020/MAK/0001). Nutzung des Geländes an der ul. Wiceadmirała Kazimierza Porębskiego 21. Gewinnerprojekt des Bürgerhaushalts 2020/POD/0025 mit dem Titel „Sensorieller Erholungsgarten für die Bewohner des Stadtteils Pogórze an der ul. Porębskiego 21 auf dem Gelände der Grundschule 43“. Ausführung eines Sensorgartens, dessen Ziel es ist, die Sinne: Sehen, Tasten und Riechen durch die Schaffung thematischer Beete mit einer Vielfalt von Arten zu stimulieren. Fläche der Geländeaufbereitung – 316 m2. Mineralfläche – 115 m2, Geplante Grünmaterialien: Sträucher – 30, Stauden und Gräser – 525, Bäume – 3. Bank mit Rückenlehne und Armstützen. Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1a zu SWZ – OPZ Teil 1); Teil 2: Nutzung des Grünflächengebiets der Busschleife an der ul. Strzelców (BO 2024/POD/0025). Nutzung des Grünflächengebiets – innerhalb der Busschleife an der ul. Strzelców in Gdynia. Gewinnerprojekt des Bürgerhaushalts 2024/MAK/0001 mit dem Titel „Taschenpark in der Mitte der Busschleife Mały Kack Strzelców“. Fläche der Geländeaufbereitung – 44,9 m2. Geplante Grünmaterialien: Sträucher – 56, Stauden – 192. Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1b zu SWZ – OPZ Teil 2); Teil 3: Nutzung des Grünflächengebiets an der ul. Chwarznieńska. Nutzung des Grünflächengebiets mit 36-monatiger Pflege entlang der Straßen: Chwarznieńska, Hodowlanej und Rolniczej. Insbesondere: Abtransport von Steinen: 21 m³, Abriss von Rasen mit Abtransport: 2 723,2 m², Anlegen von Rasen durch Aussaat: 125,5 m², Pflanzen von Sträuchern 4 454 Stück, Stauden 8 484 Stück, Bäumen: 75 Stück, Mulchen des Geländes mit Rinde einer Dicke von 5 cm 2 723,2 m², Feldsteinen einer Schichtdicke von 10 cm auf einer Fläche von 11 m². Pflege – 36 Monate. (Anlage Nr. 1c zu SWZ – OPZ Teil 3); Der Gegenstand der Bestellung ist in Anlage Nr. 1a, 1b, 1c zu SWZ „Beschreibung des Bestellgegenstandes“ (im Folgenden als „OPZ“) sowie in den geplanten Vertragsbestimmungen, die Anlage Nr. 10 zu SWZ darstellen, detailliert beschrieben. Im Hinblick auf Teil 1 und Teil 2 ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Informationsplatte mit Daten, die auf die Durchführung der Aufgabe im Rahmen des Bürgerhaushalts hinweisen, auszuführen, zu liefern und zu montieren. Detaillierte Bestimmungen zu den Tafeln sind in Anlage Nr. 1a – OPZ Teil 1 und Anlage Nr. 1b – OPZ Teil 2 enthalten. 2. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten. 3. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten gemäß den folgenden Bestimmungen 3.1. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten für beliebig ausgewählte Teile des Bestellgegenstandes. 3.2. Der Auftraggeber entscheidet sich für das günstigste Angebot, das für den jeweiligen Teil des Verfahrens eingereicht wurde. 4. Der Auftraggeber sieht keine Rückerstattung der Teilnahmekosten vor. 5. Der Auftraggeber sieht keine Abrechnungen in Fremdwährungen vor. Die Abrechnungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfolgen in polnischen Złoty. 6. Subunternehmertum: 6.1. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils der Bestellung einem Subunternehmer unter den in Anlage Nr. 10 zu SWZ (Geplante Vertragsbestimmungen) festgelegten Bedingungen übertragen; 6.2. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer, in seinem Angebot den Teil der Bestellung anzugeben, dessen Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen eventueller Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind; 6.3. Die Übertragung der Ausführung eines Teils der Bestellung an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Bestellung; 6.4. Detaillierte Anforderungen im Hinblick auf das Subunternehmertum sind in Anlage Nr. 10 zu SWZ (Geplante Vertragsbestimmungen) festgelegt. 7. Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung durch den Auftragnehmer der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit dem Bestellgegenstand vor. 8. Der Auftraggeber stellt keine Anforderungen im Hinblick auf die Beschäftigung von Personen durch den Auftragnehmer, wie in Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes Pzp. 9. Lokale Vision. Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur Durchführung einer lokalen Vision durch den Auftragnehmer oder zur Überprüfung der für die Durchführung der Bestellung erforderlichen Dokumente, die beim Auftraggeber verfügbar sind, in der Phase des Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags vor. 10. Im Falle von Unstimmigkeiten bezüglich des Umfangs des Bestellgegenstandes zwischen SWZ und der Beschreibung des Bestellgegenstandes gelten in erster Linie die Bestimmungen der OPZ. 11. Der Auftraggeber informiert, dass in diesem Verfahren nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die in Art. 16b Abs. 1 Punkt 1 und 2 des Gesetzes Pzp. vorgesehen ist. Über die Erteilung des Auftrags können sich daher keine Auftragnehmer bewerben, die aus Drittstaaten stammen, die keine Vertragsparteien von internationalen Abkommen sind, oder Auftragnehmer, die sich gemeinsam mit solchen Auftragnehmern um die Erteilung des Auftrags bewerben. Ein Angebot, das von einem solchen Auftragnehmer eingereicht wird, oder ein gemeinsam mit einem solchen Auftragnehmer eing
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