Polen – Ausbildung – Sukcesywne świadczenie kompleksowych usług organizacji jednodniowych spotkań dla uczestników projektu „Włączamy Pomorskie!”
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die sukzessive Erbringung umfassender Dienstleistungen zur Organisation von Ein-Tages-Veranstaltungen für die Teilnehmer des Projekts „Włączamy Pomorskie!”. Im Rahmen der Auftragsausführung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Ein-Tages-Veranstaltungen umfassend zu organisieren, einschließlich Catering-Dienstleistungen, Anmietung geeigneter Schulungsräume in Gdańsk in Bezug auf die Größe sowie die Bereitstellung von Trainern oder Experten, die über ein Hochschulabschluss oder Zertifikate/ Bescheinigungen verfügen, die die Durchführung der jeweiligen Unterstützung im Bereich der sozialen oder sozialen Wirtschaftsdienste ermöglichen. Die Erbringung umfassender Dienstleistungen zur Organisation von Ein-Tages-Veranstaltungen erfolgt auf der Grundlage einzelner Aufträge, die vom Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrags erteilt werden. Die Anzahl und Art der bestellten Komponenten der umfassenden Dienstleistungen zur Organisation von Ein-Tages-Veranstaltungen richtet sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Auftraggebers, sodass der im Angebotsformular angegebene Wert des Auftragsgegenstands nur orientierenden Charakter hat. Die vom Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrags erteilten Aufträge können sich für einzelne Veranstaltungen in der Anzahl von den im Angebotsformular angegebenen Zahlen unterscheiden (sie können höher, niedriger oder gar nicht auftreten), die Gesamtwert des Vertrags jedoch die im Angebot des ausgewählten Auftragnehmers enthaltene Gesamtpreis nicht überschreiten. Der Auftraggeber plant die Organisation folgender Anzahl von Veranstaltungen: 1. 10 Veranstaltungen für eine Gruppe bis zu 30 Teilnehmer; 2. 3 Veranstaltungen für eine Gruppe bis zu 50 Teilnehmer; 3. 2 Veranstaltungen für eine Gruppe von 100 Teilnehmer. Die Abrechnung zwischen den Parteien erfolgt entsprechend der tatsächlichen Erbringung des Auftragsgegenstands, d.h. dem Produkt aus der Anzahl der im Auftrag angegebenen Komponenten der umfassenden Dienstleistung zur Organisation von Ein-Tages-Veranstaltungen und deren Wert - gemäß dem Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erlaubt eine Verringerung des Umfangs des Auftragsgegenstands, wie oben beschrieben, wobei diese Verringerung 20 % der Gesamtwert des Vertrags nicht überschreitet. 2. Die Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 1 zur SWZ sowie im Mustervertrag, der Anhang Nr. 2 zur SWZ ist, festgelegt. 3. Der Auftrag wird im Rahmen des Programms Europäische Fonds für soziale Entwicklung 2021-2027 Maßnahme FERS 04.13 Hochwertiges System der sozialen Integration, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus, im Folgenden als Projekt bezeichnet, durchgeführt. 4. Das für diesen Auftrag geltende Recht (einschließlich des im Rahmen dieses Verfahrens abgeschlossenen Vertrags und der rechtlichen Bewertung aller in diesem Auftrag enthaltenen Dokumente) ist polnisches Recht unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union. 5. Der Auftraggeber behält sich nicht vor, dass der Auftragnehmer bestimmte Teile des Auftrags persönlich ausführen muss. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben. 6. In allen Bestimmungen der SWZ sowie deren Anhängen, in denen der Auftraggeber auf Normen, Genehmigungen, technische Spezifikationen oder Bezugssysteme verweist oder Markenzeichen, Parameter oder Herkunftsquellen (Namen von Herstellern oder Geräten) angegeben sind, gestattet der Auftraggeber gemäß Art. 99 Abs. 5 und Art. 101 Abs. 4 des Pzp-Gesetzes gleichwertige Lösungen. 7. In Fällen, in denen im Auftragsgegenstand Materialien, Produkte bestimmter Hersteller genannt werden, ist dies nur als Beschreibung des gewünschten Standards und der Qualität zu verstehen. In allen solchen Fällen kann der Auftragnehmer gleichwertige Materialien, Produkte mit mindestens denselben technischen und qualitativen Parametern anbieten. Gleichwertigkeit eines Produkts bedeutet das Anbieten eines Produkts, dessen technische Parameter der verwendeten Materialien, Leistung, Haltbarkeit und Qualität nicht schlechter sind als die Qualität der in der SWZ beschriebenen Materialien, Produkte. 8. Der Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen erfüllt. In einem solchen Fall fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Liste gleichwertiger Lösungen mit deren Beschreibung oder Normen bei. 9. Der Auftraggeber informiert gemäß Art. 94 Abs. 1 Punkt 1) des Pzp-Gesetzes, dass sich nur Auftragnehmer um die Vergabe des Auftrags bewerben können, die den Status einer geschützten Werkstatt, einer sozialen Genossenschaft sowie anderer Auftragnehmer haben, deren Hauptzweck oder Hauptzweck der Tätigkeit ihrer organisatorisch abgegrenzten Einheiten, die den Auftrag ausführen werden, die soziale und berufliche Integration sozial marginalisierter Personen ist, d.h. behinderter Personen im Sinne des Gesetzes vom 27. August 1997 über die berufliche und soziale Rehabilitation und die Beschäftigung behinderter Personen, vorausgesetzt, dass der prozentuale Beschäftigungsindex der genannten Personen nicht weniger als 30 % der beim Auftragnehmer oder in seiner Einheit, die den Auftrag ausführen wird, beträgt. Im Falle der Vergabe des Auftrags an eine geschützte Werkstatt, eine geschützte Werkstatt, eine soziale Genossenschaft oder einen anderen oben genannten Auftragnehmer wird der prozentuale Indexwert, wie oben angegeben, in Bezug auf die allgemeine Beschäftigung sozial marginalisierter Personen in diesem Unternehmen festgelegt. Im Falle von Auftragnehmern, die sich gemeinsam um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bewerben, muss die oben genannte Bedingung in vollem Umfang von jedem der Auftragnehmer erfüllt werden. Zur Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Bedingung wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer gemäß Abschnitt IX Abs. 2 Punkt 4) SWZ Dokumente anfordern. 10. Gemäß Art. 359 des Pzp-Gesetzes finden bei der Vergabe von Aufträgen für soziale Dienstleistungen die Bestimmungen des für klassische Aufträge geltenden Gesetzes Anwendung, deren Wert gleich oder höher als die EU-Schwellenwerte ist - wenn der Wert des Auftrags in PLN gleich oder höher als der Gegenwert von 750 000 Euro ist, mit der Möglichkeit, die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Pzp-Gesetzes gemäß Art. 360 dieses Gesetzes auszuschließen. 11. Im nicht durch die SWZ geregelten Umfang finden die Bestimmungen des Pzp-Gesetzes sowie des Zivilgesetzbuchs Anwendung weitere Bestimmungen
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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