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Polen – RAID (Redundant Array of Independent Disks, redundanter Verbund unabhängiger Festplatten) – Sprzedaż i dostawa macierzy dyskowych oraz dysków twardych do serwerów

Dolnośląski Urząd Wojewódzki we WrocławiuPolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 7 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung unter der Bezeichnung für das Verfahren: "Verkauf und Lieferung von Speichermatrizen sowie Festplatten für Server". Der Auftrag wurde in 3 Teile aufgeteilt: - Teil 1: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 2 (zwei) Speichermatrizen zusammen mit Erweiterungsmodulen, - Teil 2: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 12 (zwölf) Festplatten für Backup-Server, - Teil 3: Verkauf und Lieferung von fabrikneuen 5 (fünf) Speichermatrizen sowie 30 (dreißig) Festplatten für den Bedarf des Dolnośląskiego Wojewódzkiego Konserwatora Zabytków. Beschreibung des Auftragsgegenstands - Anhang Nr. 3.1 (bez. Teil 1 des Auftrags), 3.2 (bez. Teil 2 des Auftrags), 3.3 (bez. Teil 3 des Auftrags) zur Spezifikation der Auftragsbedingungen - im Folgenden SWZ. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für einen, mehrere oder alle Teile des Auftrags einreichen. Maximal kann der Auftragnehmer ein Angebot für 3 Teile des Auftrags einreichen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der SWZ sowie in den geplanten Vertragsbestimmungen - im Folgenden PPU - beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen, die die Anhang Nr. 4.1 (bez. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (bez. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (bez. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ darstellen. 3. Namen und Codes gemäß dem Gemeinsamen Verzeichnis der Aufträge (CPV): - 30233141-1 – Redundante Array of Independent Disks (RAID), - 30234000-8 – Speichermedien. 4. Der Auftragnehmer liefert den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr mit eigenem Transport zur Sitzung des Auftraggebers, d.h. zu dem vom Auftraggeber angegebenen Raum im Gebäude des Dolnośląskiego Urzędu Wojewódzkiego in Wrocław, pl. Powstańców Warszawy 1, 50-153 Wrocław. Die Ausrüstung wird an der in § 1 Abs. 1 und 3 PPU genannten Stelle installiert, die die Anhang Nr. 4.1 (bez. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (bez. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (bez. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ darstellen. 5. Das Verfahren wird im Wege einer offenen Ausschreibung gemäß Art. 132 des Pzp sowie gemäß der SWZ durchgeführt. 6. Der Auftraggeber plant die Anwendung des Verfahrens, das in Art. 139 des Pzp erwähnt wird. 7. Der Auftraggeber: a) führt kein Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch, b) plant keine Abrechnung mit dem Auftragnehmer in Fremdwährungen, c) plant keine Durchführung einer elektronischen Auktion, d) plant keine Einreichung von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen, e) plant keine Gewährung von Anzahlungen für die Auftragserfüllung, f) sieht keine Möglichkeit der Einreichung von Variantenangeboten vor, g) schließt die Möglichkeit aus, dass sich nur die in Art. 94 des Pzp genannten Auftragnehmer um die Vergabe des Auftrags bewerben, h) stellt aufgrund des Auftragsgegenstands keine Anforderungen an die Auftragserfüllung, die in Art. 95 des Pzp erwähnt werden, i) plant keine Anforderungen im Bereich der Beschäftigung von Personen, die in Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 des Pzp erwähnt werden, j) plant keine Durchführung einer Ortsbesichtigung am Lieferort des Auftragsgegenstands, k) verkürzt gemäß Art. 138 Abs. 2 Punkt 2 des Pzp die Frist für die Einreichung von Angeboten, jedoch nicht weniger als 15 Tage ab dem Tag der Übermittlung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. 8. PPU in Bezug auf den öffentlichen Auftrag, die in den Vertragsinhalt aufgenommen werden, stellen die Anhang Nr. 4.1 (bez. Teil 1 des Auftrags), 4.2 (bez. Teil 2 des Auftrags), 4.3 (bez. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ dar. 9. Frist für die Auftragserfüllung: bis zum 04. Dezember 2026. 10. Der Auftragnehmer wird durch das Angebot für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen gebunden. Der erste Tag der Angebotsbindungsfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist abläuft. 11. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. Im Falle der Ausführung des Auftragsgegenstands unter Verwendung von Subunternehmern fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, die Teile des Auftrags anzugeben, deren Ausführung er den Subunternehmern anvertrauen möchte, sowie die vorgeschlagenen Subunternehmen zu benennen (Teil II Abschnitt D des Dokuments JEDZ) – sofern ihm dies zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Weiter - Roz. X SWZ. 12. Der Auftraggeber: a) fordert keine Sicherheitsleistung, b) fordert keine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. 13. Der Auftraggeber hat die Teilnahmebedingungen nicht festgelegt. 14. Der Auftraggeber fordert die Einreichung von sachlichen Beweismitteln durch den Auftragnehmer. Die sachlichen Beweismittel, d.h. die Anhang Nr. 3.1 (bez. Teil 1 des Auftrags), 3.2 (bez. Teil 2 des Auftrags), 3.3 (bez. Teil 3 des Auftrags) zur SWZ, stellen eine Erklärung des Auftragnehmers dar, die bestätigt, dass die angebotenen Lieferungen die in den genannten Anhängen festgelegten Anforderungen erfüllen – bezogen auf die einzelnen Teile des Auftrags - Roz. VII SWZ. 15. Erklärungen und Dokumente, die zusammen mit dem Angebot eingereicht werden - Roz. IX SWZ. 16. Erklärungen gemäß Art. 125 Pzp sowie Verzeichnis der sachlichen Beweismittel – Erklärungen und Dokumente, die die Auftragnehmer einreichen, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen (falls zutreffend) zu bestätigen sowie das Fehlen von Ausschlussgründen

CPV-Codes

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