Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit – Rahmenvereinbarung Kommunikationsdienstleistungen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gestaltet zentrale Politikfelder mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und öffentlicher Sichtbarkeit: bezahlbares Wohnen, lebenswerte Städte und Regionen sowie eine hochwertige und nachhaltige Baukultur. Die Ressortkommunikation muss komplexe fachliche Inhalte, von Förderlogiken über Regelungsvorhaben bis zu konkreten Projekten, verständlich und adressatengerecht aufbereiten, sowohl im Regelbetrieb als auch bei kurzfristigen politischen Anlässen. Dabei sind hohe Anforderungen an fachliche Präzision, bürgernahe Sprache, rechtssichere Nutzbarkeit und Abstimmungsfähigkeit zu erfüllen. Für diese Aufgaben setzt das BMWSB auf die Zusammenarbeit mit spezialisierten externen Dienstleistern, die strategische Beratung und operative Umsetzung zuverlässig verbinden. Es ist beabsichtigt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) im Wege der Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 17 VgV Rahmenvereinbarungen bzgl. Liefer- bzw. Dienstleistungen für die „Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit“ (Los 1) und die „Onlinekommunikation & Bewegtbild“ (Los 2) abzuschließen. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist den jeweiligen Rahmenvereinbarungen und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die gewählte Verfahrensart sowie die Ausgestaltung des Verfahrens legen einen starken Fokus auf innovative Lösungen. Es ist bezweckt, umfassend auf das vorhandene Wissen der Bieter zurückzugreifen und dabei deren volles kreatives Potential zu nutzen, um die Öffentlichkeitsarbeit des BMWSB weiterzuentwickeln und dessen Breitenwirkung zu maximieren. Dafür sind im Zuge des Verfahrens fachlich-inhaltliche Konzepte sowohl mit kreativ-strategischem und innovativem Fokus als auch hinsichtlich der Organisation und operativen Zusammenarbeit zu entwickeln. Den Bietern wird dabei ein großzügiger Freiraum belassen, um eigenständig passgenaue Lösungen für die Bedarfe der Öffentlichkeitsarbeit einer obersten Bundesbehörde zu entwerfen. Zudem wird den Bietern in einem Präsentationstermin die Möglichkeit gegeben, einen ersten Einblick in eine künftige Zusammenarbeit zu vermitteln und im Geiste eines Kick-Off-Termins Lösungskonzepte für Beispielaufgaben aus dem Arbeitsalltag des BMWSB darzustellen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber dazu aufgefordert, ihre Eignung zur Erbringung der benötigten Leistungen darzulegen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die vier geeignetsten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, über das die Auftraggeberin im Nachgang mit diesen verhandeln kann. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf das erste Angebot zu erteilen, sofern dieses Vorgehen im Einzelfall den vergaberechtlichen Vorgaben entspricht und sachgemäß ist. Bei den Angeboten handelt es sich nicht um bloß indikative, sondern um verbindliche Angebote. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarungen wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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