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Polen – Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren – Dostawa części zamiennych do samochodów służbowych marki TOYOTA dla KWP w Łodzi

Komenda Wojewódzka Policji w ŁodziPolenVeröffentlicht am 21. Juni 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Lieferung von Ersatzteilen für Dienstwagen der Marke TOYOTA für KWP in Łódź

Beschreibung:

1. Gegenstand des Auftrags sind Lieferungen von Ersatzteilen für Dienstwagen der Marke TOYOTA.

2. Der Auftraggeber führt zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert anschließend den Bietenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäß Art. 139 Abs. 1 uPzp (sogenannte umgekehrte Verfahren).

3. Aufgrund des Verfahrens, das in Art. 139 Abs. 1 uPzp erwähnt wird, verlangt der Auftraggeber nicht, dass zusammen mit dem Angebot eine Erklärung, wie in Art. 125 Abs. 1 uPzp erwähnt, eingereicht wird. Der Auftraggeber wird diese Erklärung ausschließlich vom Bietenden verlangen, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde.

4. Falls bei dem Bietenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, Ausschlussgründe vorliegen, dieser die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, keine subjektiven Beweismittel oder eine Erklärung, wie in Art. 125 Abs. 1 erwähnt, die das Fehlen von Ausschlussgründen oder die Erfüllung der Teilnahmebedingungen bestätigt, einreicht, wird der Auftraggeber eine erneute Prüfung und Bewertung der Angebote der übrigen Bietenden durchführen und anschließend den Bietenden, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen qualifizieren.

5. Der Auftraggeber setzt das Verfahren der erneuten Prüfung und Bewertung der Angebote, wie in Pkt. 4.3 SWZ erwähnt, in Bezug auf die Angebote der im Verfahren verbliebenen Bietenden fort, bis zur Auswahl des günstigsten Angebots oder zur Annullierung des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags.

6. Aufgrund von Art. 257 Pkt. 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu annullieren, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt werden.

7. Der Auftraggeber plant nicht, Aufträge im Sinne von Art. 214 Abs. 1 uPzp zu erteilen.

8. Der Auftraggeber führt keine vorläufigen Marktberatungen durch.

CPV-Codes

Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren

Unterlagen & Angebotsabgabe

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