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Polen – Software-Entwicklung – Zadanie cz. nr 1: "Aktualizacja bazy EGIB oraz uruchomienia e-usług" dla projektu: "Zarządzanie Miastem w oparciu o bazy danych przestrzennych wraz z rozwojem e-usług" współfinansowanego ze środków EFRR w ramach programu regionalnego Fundusze Europejskie dla Łódzkiego 2021-2027. Zadanie cz. nr 2: "Dostosowanie atrybutów wybranych obiektów w bazie danych EGiB do obowiązujących przepisów prawa" .

Łódzki Ośrodek GeodezjiPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
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Beschreibung

Teilaufgabe Nr. 1 Gegenstand des Auftrags ist: „Aktualisierung der EGIB-Datenbank sowie Implementierung von E-Diensten” für das Projekt mit dem Titel: „Stadtverwaltung auf der Grundlage von räumlichen Datenbanken mit der Entwicklung von E-Diensten” mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Regionalprogramms Europäische Fonds für Łódź 2021 – 2027. Die detaillierte Beschreibung und der Umfang des Auftragsgegenstands (im Folgenden: „OPZ“) sind im Anhang Nr. 1A zum SWZ beschrieben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den Bedingungen und Bedingungen des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 4.1. zum SWZ darstellt, durchzuführen. Der detaillierte Umfang der Verpflichtungen zur Durchführung des Auftragsgegenstands sowie die Zahlungsbedingungen sind im Vertragsmuster, das Anhang Nr. 4.1. zum SWZ darstellt, angegeben. Der in der Teilaufgabe Nr. 1 ausgewählte Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen in Absprache mit dem Auftraggeber einen „Sach- und Finanzplan“ zu erstellen, der eine Zusammenstellung der Aufgaben mit Angabe des Wertes ihrer Durchführung sowie eine Erklärung des Abschlusszeitpunkts ihrer Durchführung unter Berücksichtigung der Durchführung des Abnahmeverfahrens und der Implementierung in der Produktionsumgebung enthält. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des vorgesehenen Optionsrechts gemäß Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes PZP das Recht vor, die Menge/den Umfang aller Dienstleistungen/Lieferungen im Rahmen des Vertrags über den Grundauftrag hinaus – in einem Höchstmaß von 25 % des Bruttowerts des Vertrags (Optionsbereich des Auftrags) – zu erhöhen. Der Auftraggeber wird eine Entscheidung über die Möglichkeit und den Willen, vom vorbehaltenen Optionsrecht Gebrauch zu machen, entsprechend dem Bedarf und den verfügbaren finanziellen Möglichkeiten treffen. Teilaufgabe Nr. 2 Gegenstand des Auftrags ist: „Anpassung der Attribute ausgewählter Objekte in der EGiB-Datenbank an die geltenden gesetzlichen Vorschriften”. Die detaillierte Beschreibung und der Umfang des Auftragsgegenstands (im Folgenden: „OPZ“) sind im Anhang Nr. 1B zum SWZ beschrieben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den Bedingungen und Bedingungen des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 4.2. zum SWZ darstellt, durchzuführen. Der detaillierte Umfang der Verpflichtungen zur Durchführung des Auftragsgegenstands sowie die Zahlungsbedingungen sind im Vertragsmuster, das Anhang Nr. 4.2. zum SWZ darstellt, angegeben. Angebote müssen eindeutig und umfassend sein, d.h. den gesamten Auftragsgegenstand in den einzelnen Teilaufgaben umfassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot einzureichen, dessen Inhalt dem Auftraggeber ermöglicht, das Angebot im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem Inhalt des SWZ zu überprüfen. Der Inhalt des Angebots des Auftragnehmers muss dem Inhalt der Spezifikation der Auftragsbedingungen – der Beschreibung des Auftragsgegenstands – entsprechen. Die Durchführung der Aufträge muss sorgfältig und gemäß allen Anforderungen, die im SWZ mit Anhängen und eventuellen Informationen für Auftragnehmer enthalten sind, erfolgen. Der Auftragnehmer führt den Auftragsgegenstand während der Durchführung des Auftrags gemäß den Anforderungen des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber gestattet keine varianten Angebote. Der Auftraggeber behält sich nicht die Möglichkeit vor, sich um die Erteilung des Auftrags durch die in Art. 94 des Gesetzes Pzp genannten Auftragnehmer zu bewerben. Der Auftraggeber sieht keine Vorauszahlungen vor. Der Auftraggeber sieht keine Rückerstattung der Verfahrenskosten vor, mit Ausnahme von Art. 261 des Gesetzes Pzp. Der Auftraggeber behält sich nicht die Verpflichtung zur persönlichen Durchführung der Schlüsselaufgaben des Auftrags durch den Auftragnehmer gemäß Art. 121 des Gesetzes Pzp vor. Der Auftraggeber sieht keine Rahmenvertragsabschlüsse vor. Der Auftraggeber sieht keine Anwendung von elektronischen Auktionen vor. Der Auftraggeber hat vor Einleitung des Verfahrens keine vorläufigen Marktberatungen durchgeführt. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Einreichung eines Angebots in Form von elektronischen Katalogen vor. Der Auftraggeber sieht keine Zusammenkunft der Auftragnehmer vor. Umgekehrtes Verfahren: Der Auftraggeber sieht gemäß Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes Pzp eine umgekehrte Reihenfolge der Bewertung der Angebote vor, d.h. zuerst wird eine Untersuchung und Bewertung der Angebote vorgenommen, und dann wird eine unternehmensbezogene Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf die Ausschlussgründe sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vorgenommen. Der Auftraggeber sieht keine Abrechnungen mit Auftragnehmern in Fremdwährungen vor.

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