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Polen – Reagenzgläser – Dostawa materiałów zużywalnych do badań na potrzeby InLife III

InLife Instytut Rozrodu Zwierząt i Badań Żywności Polskiej Akademii NaukPolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 36 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Verbrauchsmaterialien für die durchgeführten wissenschaftlichen Forschungen am InLife Instytut Rozrodu Zwierząt i Badań Żywności PAN. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes befindet sich im Angebotsformular – Anhang Nr. 1 zur SWZ. Der Auftraggeber hat im Verfahren keine Teilangebote zugelassen, aufgrund des einheitlichen Auftragsgegenstandes. Jeder Auftragnehmer kann ein Angebot einreichen. 2. Die angebotenen Verbrauchsmaterialien und Laborzubehör müssen die Anforderungen in Bezug auf die Abmessungen, den Materialtyp, die zusätzlichen Parameter erfüllen, die im Angebotsformular – Anhang Nr. 1 zur SWZ beschrieben sind. Die angebotenen Labormaterialien müssen für den Verkehr im Gebiet der RP oder der UE zugelassen sein. 3. Der Auftragnehmer liefert die Produkte zusammen mit den beigefügten Charakteristikblättern und/oder der Qualitätsspezifikation, die die grundlegenden Daten sowie die physikalischen und chemischen Anforderungen enthält, die die Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit der SWZ bestätigen. 4. Der Garantiezeitraum (Gültigkeitsdauer) für die Produkte darf nicht kürzer als 12 Monate ab dem Lieferdatum sein. Das Verfahren zur Überprüfung und Bestätigung der Übereinstimmung des gelieferten Auftrags sowie die Art und Weise der Reklamationsmeldung erfolgt gemäß den Bestimmungen im Entwurf der Vertragsbedingungen – Anhang Nr. 3 zur SWZ. 5. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer wird für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung abgeschlossen. Der Teillieferungstermin wird mit dem vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Termin übereinstimmen: maximal 30 Tage ab dem Tag der Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Der Liefertermin ist eines der Kriterien zur Bewertung der Angebote. 6. BEWEISMITTEL A. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer zusammen mit dem Angebot die Charakteristikblätter der angebotenen Materialien und/oder die Qualitätsspezifikation einreicht, die die grundlegenden Daten sowie die physikalischen und chemischen Anforderungen enthält, die bestätigen, dass die angebotenen Produkte alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, die im Auftragsgegenstand beschrieben sind. B. Der Auftragnehmer reicht die Charakteristikblätter zusammen mit dem Angebot ein. Die Dokumente werden in Originalform oder in beglaubigter Kopie in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht. Wenn das Originaldokument, über das oben gesprochen wurde, nicht in Form eines elektronischen Dokuments erstellt wurde, kann der Auftragnehmer eine elektronische Kopie des vorhandenen Dokuments erstellen und übermitteln. Im Falle der Übermittlung einer elektronischen Kopie des Dokuments durch den Auftragnehmer ist die Kennzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichbedeutend mit der Beglaubigung der elektronischen Kopie des Dokuments als Übereinstimmung mit dem Original. Dokumente, die in einer Fremdsprache erstellt wurden, sind zusammen mit einer Übersetzung ins Polnische einzureichen. C. Wenn der Auftragnehmer die oben genannten Beweismittel nicht einreicht oder diese unvollständig sind, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer gemäß Art. 107 Abs. 2 des Pzp ein, diese innerhalb einer festgelegten Frist einzureichen oder zu ergänzen.

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