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Polen – Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren – Dostawa

Skarb Państwa - 13 Wojskowy Oddział Gospodarczy (13 WOG)PolenVeröffentlicht am 06. Sept. 2026
Noch 23 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Ersatzteilen, Glühlampen und Reifen für Fahrzeuge im Jahr 2026 gemäß der Auftragsbeschreibung, den Anforderungen sowie den Bedingungen und Mengen, die in der Auftragsdokumentation durch den Auftraggeber festgelegt sind. Beschreibung und Anzahl der Auftragspositionen: Anzahl der Aufgaben: 3 Aufgabe Nr. 1 – Lieferung von Ersatzteilen für Fahrzeuge Aufgabe Nr. 2 – Lieferung von Glühlampen Aufgabe Nr. 3 – Lieferung von Reifen Umfang des Auftragsgegenstands: Aufgabe Nr. 1: Lieferung von Ersatzteilen für Fahrzeuge: 240 Sortimentspositionen, darunter: Satz Bremsbacken vorne für OPEL INSIGNIA – 3 Stück; Satz Bremsbacken hinten für OPEL INSIGNIA – 2 Stück; äußere Gelenkabdeckung für MAN SYN1E TGE – 4 Stück; Stabilisatorstangenverbindung für OPEL VIVARO 2.0 CTDI – 12 Stück (..) Aufgabe Nr. 2: Lieferung von Glühlampen: 30 Sortimentspositionen, darunter: Glühlampe H4 12V 60/55W – 150 Stück; Glühlampe H7 12V 55W – 100 Stück; weiße Glühlampe BA15s 12V 21W – 100 Stück; weiße Glühlampe BAY15D 12V 21/5W – 100 Stück (..) Aufgabe Nr. 3: Lieferung von Reifen: 8 Sortimentspositionen, darunter: Ganzjahresreifen 255/100R16 für IVECO SANIT – 10 Stück; Ganzjahresreifen 255/70R16 für FORD RANGER – 15 Stück; Sommerreifen 215/70RC für Fiat Ducato – 5 Stück (..) Lieferort: Lager der Panzerfahrzeug- und Fahrzeugdienststelle, ul. Bema 3, 86-300 Grudziądz Allgemeine Anforderungen für den angebotenen Auftragsgegenstand: 1) Der Auftragnehmer muss den Auftragsgegenstand neu, ungebraucht, nicht regeneriert und in der ersten Kategorie liefern. Der Auftragsgegenstand muss die in der technischen Dokumentation des Herstellers des jeweiligen Produkts festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Auftragsgegenstand muss gemäß der technischen Dokumentation und den technischen Anforderungen, die vom Hersteller des jeweiligen Fahrzeugtyps entwickelt wurden, hergestellt werden. 2) Die gelieferten Erzeugnisse müssen so verpackt sein, dass ihre qualitativen Eigenschaften sowie die technischen und betriebsmäßigen Parameter während des Transports und der Lagerung in Lagerbedingungen gewährleistet sind. Die Verpackung muss so beschrieben sein, dass sie eine eindeutige Identifizierung des gelieferten Produkts ermöglicht. 3) Der angebotene Auftragsgegenstand muss den Anforderungen und Parametern entsprechen, die vom Auftraggeber festgelegt wurden. 4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine 24-monatige Garantie auf den in Aufgabe Nr. 1, 2 und 3 genannten Auftragsgegenstand zu gewähren, gerechnet ab dem Datum der protokollarischen Abnahme des Auftragsgegenstands.

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