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Polen – Schneeräumung – Zimowe utrzymanie dróg miejskich w Nowym Targu w sezonie 2026/2027.

Gmina Miasto Nowy TargPolenVeröffentlicht am 07. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Winterpflege der städtischen Straßen in Nowy Targ in der Saison 2026/2027. 2. Die Winterpflege der Straßen umfasst die Durchführung von Maßnahmen, deren Ziel es ist, die Befahrbarkeit zu gewährleisten und Störungen des Verkehrsflusses zu minimieren, die durch solche Phänomene wie Schneefall, Schneeregen, gefrierenden Regen oder Winterglätte der Fahrbahn verursacht werden. Zur Winterpflege der Straßen gehören: 1/ Vorbereitung von Materialien und Geräten, 2/ Entfernung von Schnee und Eis von der Fahrbahn, 3/ Entfernung von Glätte, d.h. Verhinderung und Beseitigung von Winterglätte durch den Einsatz von rauen und chemischen Materialien, insbesondere in Einfahrten und Kreuzungen, 4/ Abtransport von Schnee von den Straßen bei Bedarf, der aus übermäßigen Niederschlägen resultiert, die eine effektive Räumaktion der Straßen unmöglich machen, 5/ Räumen/Streuen von Gehwegen in Zone I bei Bedarf, der aus übermäßigen Niederschlägen resultiert. 3. Aufgrund der kommunikativen Bedeutung und Lage der Straße, die im Winterpflegeplan enthalten sind, werden sie in 3 Zonen gemäß dem beigefügten Straßenverzeichnis und der Karte unterteilt: 1) Zone I - Stadtzentrum, Unterzone A – alle Straßen der Zone I, die südlich des Baches Czarny Dunajec liegen, ohne ul. Legionów Józefa Piłsudskiego mit der Brücke, ul. Jana Pawła II, ul. Tadeusza Kościuszki, ul. Rynek, ul. Krzywa (von ul. Kolejowej bis ul. Królowej Jadwigi), ul. gen. Władysława Sikorskiego sowie ul. Podhalańska Blöcke 26 und 28, ul. Szaflarska, ul. Waksmundzka (von ul. Sobieskiego bis ul. Legionów Józefa Piłsudskiego). Unterzone B – alle Straßen der Zone I, die nördlich des Baches Czarny Dunajec liegen, plus ul. Legionów Józefa Piłsudskiego mit der Brücke und ul. Jana Pawła II, ul. Tadeusza Kościuszki, ul. Rynek, ul. Krzywa (von ul. Kolejowej bis ul. Królowej Jadwigi), ul. gen. Władysława Sikorskiego sowie ul. Podhalańska Blöcke 26 und 28, ul. Szaflarska, ul. Waksmundzka (von ul. Sobieskiego bis ul. Legionów Józefa Piłsudskiego). Gehwege (I CH), Routen sowie Fuß- und Radwege – ul. Szaflarska (von ul. Krakowskiej bis zur Kreuzung vom Typ Kreisverkehr mit ul. Sikorskiego) beidseitig, ul. Sikorskiego (von der Kreuzung vom Typ Kreisverkehr mit ul. Szaflarska bis zur Kreuzung vom Typ Kreisverkehr mit al. Tysiąclecia) beidseitig, al. Solidarności (von ul. Szaflarskiej bis zur sogenannten "Schnecke"), Fuß- und Radweg von ul. Sybiraków bis ul. Podtatrzańska, Fuß- und Radwege auf Ibisore (von os. Na Skarpie bis os. Bohaterów Tobruku), Fuß- und Radweg auf ul. Schumana, Fuß- und Radweg von os. Bohaterów Tobruku bis zum Stadtpark, Fuß- und Radweg von al. Tysiąclecia bis zum Flughafen einschließlich der Brücke sowie des Fuß- und Radwegs zur ul. Sikorskiego). Parkplätze (I P1) – Parkplätze an ul. gen. Władysława Sikorskiego, an ul. Lotników an ul. Kolejowej, in os. Bereki und an ul. Składowej. Parkplätze (I P2) – Parkplatz auf der Flughafenfläche. Parkplätze (I P3) – Parkplatz an ul. Parkowej, Parkplatz an ul. Norwida. 2) Zone II – Gebiet os. Niwa, ul. Grel, os. Nowe, Robów, Zadział, Buflak. 3) Zone III - Gebiet Oleksówki, os. Gazdy, os. Szuflów, ul. Ustronie, os. Bednarskiego, Kotliny, Kokoszków Boczna, Kokoszków bis zur Hütte. Parkplatz (III P) – Parkplatz auf os. Oleksówki - Długa Polana vor der Skiliftanlage. Die Arbeiten werden gemäß dem Straßenverzeichnis sowie dem Winterpflegeplan, der ein Anhang zum Vertrag ist, durchgeführt. 4. Wichtige Vertragsbestimmungen: 1/ Es werden folgende Arten von Maßnahmen festgelegt, gemäß der detaillierten technischen Spezifikation, - aktive Maßnahme, passive Maßnahme, vorbeugende Maßnahme und ausgesetzt Maßnahme, 2/ der Auftraggeber behält sich in den Zeiträumen bis 30. November und ab 1. März das Recht vor, aufgrund der Wetterbedingungen eine ausgesetzt Maßnahme einzuführen, ohne Anspruch auf Vergütung und Konsequenzen aus der Anwendung von Vertragsstrafen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Winterpflege der Straßen zu jedem Zeitpunkt wieder aufzunehmen, 3/ Es wird die maximale Zeit für den Übergang von einer ausgesetzt Maßnahme zu einer aktiven Maßnahme im Zeitraum vom 01.11.2026 bis 15.04.2027 festgelegt, - 2 Stunden nach telefonischer Benachrichtigung des Auftragnehmers. Dies ist die maximale Zeit, nach der die Fahrzeuge des Auftragnehmers die Maßnahme auf den Straßen durchführen, 4/ Es wird die Zeit für den Übergang von einer passiven zu einer aktiven oder vorbeugenden Maßnahme gemäß dem Angebot des Auftragnehmers festgelegt, jedoch nicht mehr als 0,5 Stunden nach telefonischer Benachrichtigung des Auftragnehmers. Dies ist die maximale Zeit, nach der die Fahrzeuge des Auftragnehmers die Maßnahme auf den Straßen durchführen, 5/ eine aktive Maßnahme kann nach dem Start nicht kürzer als 24 Stunden dauern, darüber hinaus wird die Maßnahme proportional zur Anzahl der Stunden der Durchführung der Maßnahme abgerechnet, während eine passive Maßnahme proportional zu den Stunden der tatsächlichen Dauer im Falle eines Wechsels zu einer aktiven oder vorbeugenden Maßnahme oder 24 Stunden im Falle eines Wechsels zu einer ausgesetzt Maßnahme abgerechnet wird. Nach dem Start der aktiven Maßnahme beginnt die volle Verantwortung des Auftragnehmers für Ereignisse auf der Straße, die eine Folge der unsachgemäßen Straßenpflege sind, mit dem Ablauf der im Angebot für die vorbeugende Maßnahme festgelegten Zeit

CPV-Codes

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