Frankreich – Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden – Accord-cadre composite de prestations d’exploitation et de maintenance multitechnique et multisites de la Banque de France.
Beschreibung
Rahmenvertrag für die technischen und mehrtechnischen Betriebs- und Wartungsleistungen der Anlagen und Bauwerke von 115 Standorten in Frankreich, aufgeteilt in 2 geografische Lose, für die die Banque de France Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter ist. Der Rahmenvertrag umfasst die gesamte Arbeitskraft, die Leistungen und das Material, die für den Betrieb und die präventive und korrektive Wartung der Bauwerke und technischen Anlagen unter den besten wirtschaftlichen, technischen, sozialen und energieeffizienten Bedingungen der Gebäude erforderlich sind. Die Leistungen, die Gegenstand des vorliegenden Rahmenvertrags sind, deren Auftragnehmer die Leitung übernimmt und die volle Verantwortung trägt, sind mit einer Ergebnisverpflichtung gegenüber der Banque de France verbunden, um ihr die Dienstkontinuität, die Zuverlässigkeit und die Nachhaltigkeit der zu wartenden Anlagen und Ausrüstungen zu gewährleisten. Der vorliegende Rahmenvertrag ist in 2 geografische Lose unterteilt: - LOT 1: Mehrtechnische Wartung für die 53 Standorte, die sich in der Nord-Diagonale befinden - LOT 2: Mehrtechnische Wartung für die 66 Standorte, die sich in der Süd-Diagonale befinden. Die betreffenden Gebäude sind: Tertiär: Publikumsempfang (ERP 5. Kategorie), Büros (Arbeitsgesetzbuch), Fiduziare (Werkstatt und Lager), Gastronomie, Wohnungen, Überdachte Parkplätze oder Freiluftparkplätze, Außenhöfe. Im Hinblick auf die Tätigkeit und die Nutzung sind die Standorte in 3 Kategorien unterteilt: -Kategorie 1 - die Regionaldirektionen und fiduziare Standorte: Mittelgroß bis groß (6000 bis 15000 m²), mit sensiblen Tätigkeiten und daher hohen Wartungsanforderungen, -Kategorie 2 – Die historischen Standorte: Tertiäre Standorte mittlerer Größe (3000 bis 8000 m²) ohne sensible Tätigkeiten, -Kategorie 3 – Vermietete Standorte: „klein“, meist 300 bis 500 m², ohne sensible Tätigkeiten, mit Standardwartungsanforderungen. Die Wartungsbereiche sind: - ZUGANG & HANDHABUNG, - PRESSELUFT, - AUFSTELLUNG AUßEN, - ZENTRALE ABSAUGUNG, - SCHLIEßUNG & DECKUNG, - HLS, - ELEKTRIZITÄT, - ENERGIE, - VERSCHLUSS, - BRAND, - SANITÄR, - PORTAL & AUTOMATISIERUNG, - ZWEITWERK, - VORFELD. Der Auftragnehmer ist für das gesamte Spektrum verantwortlich: Die Ausführung der präventiven und korrektiven Wartungsleistungen der Ebenen 1 bis 4 gemäß der Terminologie, die durch die Norm NFX 60-000 (oder eine gleichwertige Norm im Falle einer Änderung während des Marktes) definiert ist, einschließlich Arbeitskraft, Fahrten, Subunternehmer, Material, Werkzeuge, Demontage- oder Handhabungsarbeiten (ausgenommen besondere Hebezeuge > 3,5 m Höhe), die für die Arbeiten erforderlich sind, Die Erstellung aller Betriebs-, Ausführungs-, präventiven und korrektiven Wartungsverfahren, Der Betrieb der Anlagen (einschließlich Einstellungen, Ausgleiche, Programmierungen, Abschaltungen, Starten usw.), Die Routineinspektionen und -kontrollen, Besuche, Zustandsberichte der Bauwerke und Ausrüstungen, für die er verantwortlich ist, Die Konfiguration der Anlagen oder Netze bei Störungen, bei geplanten Wartungsarbeiten, um das optimale Resilienzniveau zu gewährleisten, Die Überwachung und Einhaltung der Umweltanforderungen des Gebäudes, Die Überwachung und Optimierung der Fluide und Energien, Die Ablesung der Zähler und Messparameter (im Falle eines Ausfalls der Fernablesungen werden die Ablesungen manuell durchgeführt), Die Funktionsprüfungen der redundanten Ausrüstungen und die Prüfungen ihrer Sicherheitsvorrichtungen, Die Vorbereitung und Unterstützung der periodischen Funktions- und Sicherheitsprüfungen, die von der Banque de France oder einem von der Banque de France beauftragten Kontrollorgan durchgeführt werden, Die technische Überwachung, der Betrieb und die Wartung der GTC oder GTB, Die Bearbeitung, Überwachung und Nachverfolgbarkeit der Eingriffsanforderungen, Die Einrichtung, Parametrierung, Überwachung und Aktualisierung der GMAO-Datenbank, Die Einrichtung, Parametrierung, Überwachung und Aktualisierung der Kommunikation zwischen seiner GMAO und dem PORTail de SERvices Banque de France (PORTSER), Die korrektiven Wartungseingriffe (in Arbeitsstunden und Bereitschaft) und alle Sicherungsmaßnahmen (einschließlich für verschiedene Leckagen), Alle spezifischen Kontrollen, um den Verpflichtungen der ICPE nachzukommen, Alle für die Durchführung der Leistungen des vorliegenden Auftrags erforderlichen Diagnosearbeiten, Die Wiederherstellung nach jeder Beschädigung im Anschluss an einen Eingriff oder einen Fehler seines Personals (z. B. das Fehlen einer präventiven Wartungsmaßnahme), ohne Begrenzung des Betrags der Ersatzteile, Die Lieferung, ohne Mehrkosten, aller für die Durchführung der präventiven und korrektiven Wartungsleistungen erforderlichen Verbrauchsmaterialien (siehe §6.9.2). Diese Elemente müssen den Herstellerangaben und den geltenden Normen entsprechen. Ihr Ersatz muss im Einklang mit den Herstellerempfehlungen und den Regeln der Kunst erfolgen. Jedes im Rahmen eines im Pauschalvertrag enthaltenen Eingriffs verwendetes Verbrauchsmaterial gilt als im Pauschalpreis inbegriffen, es sei denn, es ist im Preiskatalog anders angegeben oder es handelt sich um einen Eingriff außerhalb des vertraglich festgelegten Umfangs, Die Lieferung jedes Ersatzteils, jeder Rücknahme, abzüglich Versandkosten, ggf. mit Anwendung eines Selbstbehalts (siehe CCA und Ausschreibungsreglement), Die Einrichtung und Verwaltung der Ersatzteillager, Die Erstellung der Angebote für Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen, Die Teilnahme an allen Betriebsbesprechungen mit der Banque de France,
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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