Finnland – Reparatur- und Wartungsdienste – Kodin- ja laitoskoneiden huolto- ja korjauspalvelut
Beschreibung
Das Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturdiensten für Haushalts- und Gewerbekleingeräte für den Auftraggeber während der Geschäftszeiten von 7-16 Uhr, in der Regel im Bereich Lappeenranta, aber auch in anderen Gemeinden von Südkarelien. Der Reparaturdienst umfasst alle vom Auftraggeber separat bestellten Reparaturarbeiten, die die Funktionsfähigkeit oder den Funktionszustand der Geräte betreffen. Der Wartungsdienst umfasst Wartungsarbeiten an Geräten, wie z. B. jährliche Wartung oder vom Hersteller empfohlene und gemäß den Herstelleranweisungen durchgeführte regelmäßige Wartung.
Die Beschaffung ist in zwei Teilbereiche unterteilt:
Teilbereich 1: Wartungs- und Reparaturdienst für Haushaltsgeräte
Teilbereich 2: Wartungs- und Reparaturdienst für Gewerbekleingeräte
Zu den zu wartenden und zu reparierenden Haushaltsgeräten gehören z. B. Kühlschränke, Herde, Geschirrspüler und Waschmaschinen. Zu den zu wartenden und zu reparierenden Gewerbekleingeräten gehören Waschmaschinen, Trockner und Trockenschränke in Wohngebäuden, Dienstleistungsgebäuden, Krankenhäusern und Einrichtungen.
In den Umfang dieser Beschaffung fallen nicht die Wartung und Reparatur von Großküchengeräten oder Reinigungsmaschinen. Der Auftraggeber verfügt über mehrere Marken von Haushalts- und Gewerbekleingeräten. Der Bietende muss in seinem Angebot angeben, welche Marken von Haushalts- und Gewerbekleingeräten er wartet und repariert.
Während der Vertragslaufzeit können die Objekte des Auftraggebers und die zu reparierenden Geräte teilweise hinzukommen oder aus dem Betrieb genommen werden. Die Beschaffung enthält keine Pflichtmengen, sondern der Auftraggeber beschafft Wartungs- und Reparaturdienste nach Bedarf.
Für die Rahmenvereinbarung werden höchstens zwei (2) Vertragspartner pro Teilbereich ausgewählt, es sei denn, es gibt weniger akzeptable Anbieter. Der Bietende kann ein Angebot für einen oder mehrere Teilbereiche abgeben. Teilangebote innerhalb der Teilbereiche werden nicht akzeptiert. Das Auswahlkriterium sind die Anforderungen an die Eignung und die wirtschaftlich günstigsten Angebote, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegten Kriterien erfüllen. Die wirtschaftlich günstigsten Angebote sind diejenigen, die im Vergleich die meisten zusammengezählten Preispunkte erhalten, also die preisgünstigsten sind.
Das Ziel ist, dass die eigentliche Vertragslaufzeit am 01.10.2026 beginnt und am 30.09.2028 endet. Darüber hinaus behält sich die Beschaffungseinheit das Recht vor, den Vertrag bei Bedarf um jeweils ein Jahr zu verlängern, jedoch höchstens zwei Optionen (1+1).
Der Auftraggeber trifft eine separate Entscheidung über die Ausübung der Option vor Ablauf der Vertragslaufzeit/Optionenlaufzeit.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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